Anke Spoorendonk zu TOP 09 - Änderung der Grunderwerbsteuer
PresseinformationKiel, den 12. November 2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 9 Gesetz zur Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbssteuer Drs. 16/2285Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis90/Die Grünen in erster Linie darum, für die Beitragsbefreiung der Kita-Eltern eine solidefinanzielle Grundlage zu schaffen. Dieses Ansinnen findet die volle Unterstützung desSSW. Denn richtig ist aus unserer Sicht, dass die Haushaltslage des Landes so ist dass esnur mit mehr Steuereinnahmen möglich sein wird, die notwendigen Änderungen in derfrühen Förderung unserer Kinder hin zu bekommen.Gleichwohl ist der gewählte Ansatz keine Selbstgänger. Insgesamt gilt: DassVorraussetzung sein muss, dass die Maßnahmen sozial gerecht und vom bürokratischenEinsatz her angemessen sind.Die Änderung der Grunderwerbssteuer ist überhaupt erst möglich geworden nach derFöderalismus-Reform, wonach diese Steuer von den Ländern verwaltet und erhoben wirdund ihnen auch zur Gänze zufließt. Damit ist eine Steuererhöhung in diesem Bereich 2eindeutig eine Entlastung des Landeshaushaltes. Kein Wunder, dass Berlin dieseMöglichkeit umgehend genutzt hat und die Grunderwerbssteuer erhöht hat. InHamburg steht eine Erhöhung auf 4,5% unmittelbar bevor.Dennoch sollten wir die angepeilte Erhöhung nicht als einen einfachen Verwaltungsaktverstehen. Der SSW fordert, in den Beratungen die Konsequenzen aus derSteuererhöhung sehr genau abzuwägen. An dieser Stelle sei der Vergleich mit denStudiengebühren gestattet. Für viele Bildungspolitiker sind sie ein eher kleineres Übelund von der Höhe im internationalen Vergleich eher niedrig. Tatsächlich lassen sichtausende potenzieller Studierender von diesen Gebühren vom Studium abschrecken, wiejüngste Erhebungen belegen.Immobilienexperten befürchten durch die Grunderwerbssteuer einen ähnlichen Effekt.Der erhöhte Steuersatz wird in der Masse nämlich vor allem die Häuslebauer treffen.Dabei ist im Zuge der Finanzkrise die Finanzierung eines Eigenheimes auch ohnezusätzliche Steuererhöhung schwerer denn je. Die vorgeschlagene Steuererhöhung wäreein weiterer Kostenposten, mit dem die zukünftigen Hausbesitzer kalkulieren müssen.Umgekehrt sagen Baufinanzierer, dass eine Finanzierung, die sich von Mehrkosten vonwenigen Tausend Euro aus dem Tritt bringen lässt, ohnehin nicht viel wert ist. Dennochmöchte ich davor warnen, durch eine leichtfertige Steuererhöhung, die im Grundegenommen nichts anderes als eine negative Eigenheimzulage ist, die Planung vielerEigenheime in Schleswig-Holstein zu gefährden.Dass sich Haus und Grund negativ zu den anstehenden Änderungen in Hamburggeäußert hat, stört mich dabei weniger als die Stellungnahme des DeutschenSiedlerbundes. Hinzu kommt, dass sich eine Neu-Festsetzung des Steuersatzes für dieGrunderwerbssteuer laut Mieterbund ebenfalls auf die Mieten auswirken wird. 3Wir sollten also einmal durchrechnen, wie viele Betroffene es gibt und wie viele KäuferGrundstücke für den Bau ihres Hauses erwerben. All die anderen, die Grundstücke zugewerblichen Zwecke kaufen, um beispielsweise das Firmengrundstück zu erweiternoder eine neue Firma zu gründen, können mit steigenden Kosten ganz anders umgehen– bis hin zu der Möglichkeit, die Kosten auf den Käufer ihrer Waren oderDienstleistungen umzulegen.Wir sollten daher nicht einfach den Stadtstaaten Berlin und Hamburg nacheifern,sondern die Situation im Flächenland Schleswig-Holstein durchrechnen. Der SSW könntesich vorstellen, die Erhöhung des Steuersatzes auf gewerbliche Nutzer zu beschränkenoder Grenzwerte zu verwenden, ab denen ein höherer Steuersatz fällig wird.Andererseits wollen wir keineswegs, dass das deutsche Steuersystem, das ohnehinweltweit das Komplizierteste ist, noch unübersichtlicher machen.