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10.11.08
14:51 Uhr
Landtag

Vorschau auf die Themen der Landtagssitzung: Regierungserklärung zu Auswirkungen der Finanzkrise

143/2008 Kiel, 10. November 2008

Vorschau auf die Themen der Landtagssitzung: Regie- rungserklärung zu Auswirkungen der Finanzkrise
Kiel (SHL) – Die aktuelle Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf Schleswig- Holstein werden in der Landtagssitzung, die am kommenden Mittwoch um 10:00 Uhr beginn, zu Beginn diskutiert. Grundlage ist eine Regierungserklä- rung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) dazu. Am Donners- tag Abend wird der Landtag die 37. Tagung beenden. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die fol- gende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet- Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.
Mittwoch, 12. November 2008, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 2, 17 und 22 Regierungserklärung sowie Anträge zu den Folgen der Ent- wicklung auf den internationalen Finanzmärkten und den Auswirkungen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes des Bundes auf Schleswig-Holstein (Drs. 16/2274, 16/2293), Anträge der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 120 Minuten In einer zweistündigen Debatte wird sich der Landtag mit der Auswirkung der inter- nationalen Finanzmarktkrise auf das Land beschäftigen. Grundlage sind eine Regie- rungserklärung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) sowie zwei Anträge von FDP und Grünen. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben Ende Oktober ein Rettungspa- ket aufgelegt, um die nach dem Zusammenbruch des US-Immobilienmarktes ange- schlagene Finanzbranche zu stabilisieren. 400 Milliarden Euro stehen für Bürgschaf- ten des Bundes für kurzfristige Kredite der Banken untereinander bereit. Für den Aufkauf fauler Kreditpapiere und Kapitalspritzen sind 80 Milliarden Euro vorgese- hen.


Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 – 1116 oder 0160 – 96345209; Fax 0431 988 – 1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2


Am vergangenen Donnerstag hat der Vorstand der HSH Nordbank im Finanzaus- schuss des Landtages höheren Kapitalbedarf angemeldet. Zunächst braucht die Bank aus dem staatlichen Rettungspaket laut Vorstandschef Hans Berger nach der- zeitigem Stand Bürgschaften von rund zehn Milliarden Euro. Insgesamt sieht der Antrag, der am letzten Donnerstag eingereicht wurde, einen Anspruchsrahmen von bis zu 30 Milliarden Euro vor. Sollte die Bank den Fonds in Anspruch nehmen, hätte dies Folgen für das Land: So wird auf die Bürgschaften eine Verzinsung von 8,5 Prozent fällig. Zudem müsste das Land auf die eingeplanten Dividendenzahlungen verzichten. In diesem wie im nächsten Jahr sind im Landeshaushalt 68 Millionen Euro aus den Landesanteilen an der Nordbank eingeplant. Im Haushaltsentwurf aus dem Sommer waren für 2009 neue Kredite in Höhe von 570 Millionen Euro geplant, für 2010 rund 530 Millionen. Die Ausgaben sollten 2009 auf 8,94 Milliarden Euro steigen und 2010 auf 9,16 Milliarden. An der HSH Nordbank sind Schleswig- Holstein (29,10 Prozent), Hamburg (30,41 Prozent), die Sparkassen (14,82 Prozent) und von Flowers vertretene Investoren- gruppen (25,67 Prozent) beteiligt.

TOP 9 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbs- steuer (Drs. 16/2285), Erste Lesung, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Grünen sprechen sich für eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer um ein Pro- zent auf 4,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie aus. Das zusätzlich einge- nommene Geld, die Grünen gehen von etwa 60 Millionen Euro pro Jahr für das Land Schleswig-Holstein aus, soll in die Bildung und in den Klimaschutz fließen. Unter anderem will die Oppositionsfraktion mehr Personal, bedarfsgerechte Öff- nungszeiten und warme Mahlzeiten an Schulen und Kitas finanzieren. Zudem sollen Schulen und andere öffentliche Einrichtungen energiesparend saniert werden. Die Grunderwerbssteuer beträgt zurzeit 3,5 Prozent des Kaufpreises. Seit der Föde- ralismusreform 2006 können die Länder selbst über die Höhe des Satzes beschlie- ßen. Das Land Berlin hat den Steuersatz bereits auf 4,5 Prozent erhöht, in Hamburg läuft ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren. Das zusätzlich eingenommene Geld fließt nicht in den Länderfinanzausgleich, sondern direkt in die jeweilige Lan- deskasse. Sollte der Plan der Grünen umgesetzt werden, müsste der Käufer eines 200.000 Euro teuren Hauses künftig nicht mehr 7.000, sondern 9.000 Euro Grund- erwerbssteuer bezahlen.

TOP 34 Einkommens- und Vermögensentwicklung in Schleswig-Holstein (Drs. 16/2278), Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 3


Der Landtag befasst sich mit der Einkommens- und Vermögensentwicklung in Schleswig-Holstein. Grundlage ist ein knapp 100-seitiger Regierungsbericht, den das Parlament auf Initiative der Grünen angefordert hat. Demnach sind von 1995 bis 2005 sowohl das Primäreinkommen aus Arbeit als auch das Verfügbare Einkom- men, bei dem Steuerabzüge und Sozialabgaben wie auch staatliche Zuwendungen mit einberechnet werden, in Schleswig-Holstein schwächer angestiegen als im Bun- desschnitt. Bei den Arbeitseinkommen gab es im Lande einen Anstieg um 10,1 Pro- zent, während es deutschlandweit 16,9 Prozent waren. Das Verfügbare Einkommen stieg um 17,32 Prozent in Schleswig-Holstein, jedoch um 20,84 Prozent bundesweit. Damit hatte jeder Schleswig-Holsteiner im Jahr 2005 im Schnitt ein Verfügbares Einkommen von 17.043 Euro – 726 Euro weniger als der Bundesschnitt.
Auffällig ist, dass das nördlichste Bundesland zu Beginn des Berichtszeitraums noch oberhalb des Bundesschnitts lag. Um das Jahr 2000 sind die Nominaleinkommen in Schleswig-Holstein dann abgerutscht. Im Jahr 2007 erhielt ein Arbeitnehmer im Lande im Schnitt einen Bruttolohn von 30.615 Euro. Das entspricht 88 Prozent des westdeutschen Durchschnitts. Selbständige haben sowohl im Land als auch im Bund im Berichtszeitraum Verluste um 13 Prozent verkraften müssen. Zu den Real- einkommen, bei denen Inflation und Preissteigerungen hinzugezogen werden, macht der Bericht aufgrund fehlender Daten keine Detailaussagen für Schleswig- Holstein. Er geht aber davon aus, dass die Verbraucherpreise von 1995 bis 2007 um fast 20 Prozent angestiegen sind – also stärker als die Einkommen.
Knapp 40 Prozent aller Einwohner des Landes haben 2005 ihren Lebensunterhalt aus Erwerbstätigkeit bestritten. Das sind zwei Prozent weniger als 1996. Demge- genüber stieg die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe sowie die Anzahl der Rentner an. Die Beschäftigungsstruktur hat sich dem Bericht zufolge in den letzten Jahren verändert. So stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigten von 1998 bis 2004 von 21,3 auf 25,7 Prozent. Über 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Der Anteil der Leiharbeiter an den sozialversicherungspflichtig Beschäftig- ten erhöhte sich von 0,6 auf 1,1 Prozent, und der Anteil der geringfügig Beschäftig- ten mit so genannten 400-Euro-Jobs stieg von 17 auf 22 Prozent an.
TOP 24 AKW Brunsbüttel wegen fehlenden Schutzes gegen Terrorattacken stilllegen (Drs. 16/2300), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ge- planter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Grünen fordern die Landesregierung auf, dem Atomkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe die Betriebserlaubnis zu entziehen. Die Anlage sei nicht ausreichend vor Terrorangriffen, etwa gezielten Flugzeuganstürzen, geschützt. Zudem soll sich die Landesregierung im Bund für deutschlandweit einheitliche Sicherheitsvorschriften für AKW einsetzen. Grundlage des Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverwaltungs- 4


gerichts in Leipzig vom April. Die Richter hatten einer Brunsbütteler Anwohnerin das Recht zugesprochen, die Sicherheit der Anlage vor Terrorgefahren überprüfen zu lassen. Nach Ansicht der Grünen ist die Wand des Reaktorgebäudes in der 1976 errichteten Anlage zu dünn, um einem Flugzeugabsturz oder schweren Geschossen zu widerstehen. Vor dem Hintergrund des Leipziger Urteils müsse die Anlage des- halb sofort geschlossen werden.

TOP 19 Bericht Einheitliche Küstenwache – Konsequenzen aus dem Pallas- Unglück (Drs. 16/2288), Antrag des SSW, geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Anlässlich des zehnten Jahrestages der „Pallas“-Havarie fordert der SSW einen Regierungsbericht über die Umsetzung der Lehren aus dem Unglück. Insbesondere geht es um die noch nicht erreichte Einrichtung einer einheitlichen deutschen Küs- tenwache. Der unter Bahamas-Flagge fahrende italienische Holzfrachter „Pallas“ war Im Herbst 1998 im Sturm vor der dänischen Küste in Brand geraten und dann vor die schleswig-holsteinischen Nordseeinsel Amrum gestrandet. Ein Seemann starb. Aus dem Schiff trat Öl aus, 16 000 Vögel verendeten. Die Verzögerungen und das unkoordinierte Vorgehen der Behörden wurde damals vielfach kritisiert. Als Reaktion auf die „Pallas“-Strandung ist Anfang 2003 ein gemeinsames Havarie- kommando von Bund und Ländern mit Sitz in Cuxhaven eingerichtet worden. Es soll Bergungs-, Schutz- und Rettungsmaßnahmen im gesamten deutschen Küstenbe- reich koordinieren. Daneben gibt es weitere Stellen, die bei einem Katastrophenfall auf See eingebunden sind: Vor Ort sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Wasserschutzpolizei der Länder für Sicherheit auf dem Wasser zuständig. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung soll Unfallursachen klären und Verbes- serungen der Sicherheit fördern. Auch Bundesgrenzschutz, Bundesmarine, Zoll und Fischereiaufsicht können im Notfall mit ihren Schiffen und Hubschraubern in die Rettungsaktionen eingebunden werden. Diese Strukturen werden vielfach noch als uneffektiv kritisiert. Die schleswig- holsteinische Landespolitik wie auch Umweltverbände haben sich wiederholt für die Einrichtung einer einheitlichen nationalen Küstenwache eingesetzt. Zuletzt hatte Innenminister Lothar Hay (SPD) zwar betont, es gebe mit dem Havariekommando in Cuxhaven und dem Maritimen Sicherheitszentrum zwei Einrichtungen, die abge- stimmt und effizient auf Schiffsunglücke reagieren könnten. Das Sicherheitszentrum müsse aber von einer „Informationsbörse“ zu einem Einsatzzentrum für Sofortent- scheidungen ausgebaut werden. Dies ist zuletzt am Veto Niedersachsens geschei- tert, das die Zuständigkeit für seine Wasserschutzpolizei behalten will.


TOP 11 Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein – Zweites Buch – (PGB II) – Ge- setz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pfle- 5


gebedürftigkeit oder Behinderung (Drs. 16/2290), Erste Lesung, Gesetzentwurf der Landesregierung, geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minu- ten
Die Landesregierung legt dem Parlament ihren Entwurf eines „Selbstbestimmungs- stärkungsgesetzes“ vor. Damit soll der Schutz und die Selbstbestimmung von Pfle- gebedürftigen und Behinderten in ambulanten, Teilstationären und stationären Ein- richtungen gestärkt werden. So sollen Pflegeheime künftig Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbie- ten sowie über Beratungsstellen und Krisentelefone informieren. Auch ein Be- schwerdemanagement soll künftig zwingend vorgeschrieben werden Anders als bisher sind zudem einmal jährlich unangemeldete Prüfungen geplant; die Ergebnis- se müssen veröffentlicht werden. Auch sollen Behinderte und Pflegebedürftige stär- ker über ihre Lebensbedingungen mitentscheiden dürfen. Dabei geht es zum Bei- spiel um Freizeitgestaltung oder den Speiseplan in Heimen. Darüber hinaus sollen bürokratische Regelungen gestrichen werden. So müssten Einrichtungen künftig bei ihrer Anmeldung statt 13 nur noch fünf Unterlagen einbrin- gen. Zudem gebe es bei Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege keine Regelprüfungen mehr, sondern nur noch anlassbezogene. Gestrafft werden sollen auch die Auf- zeichnungen über die Pflegeplanung und ihre Umsetzung, die sogenannte Pflege- dokumentation. Das Gesetz soll nach den Beratungen im Landtag Anfang 2009 in Kraft treten. Es ist der erste Teil eines insgesamt dreistufigen Pflegegesetzbuches, das die Landesre- gierung plant. Die weiteren Teile sollen ein Pflegeinfrastrukturgesetz zur Stärkung der Angebotsvielfalt und ein Ausbildungsgesetz sein. Hiermit sollen Landesregelun- gen zur Ausbildung im Bereich Altenpflege getroffen werden. Die neue gesetzliche Grundlage gilt für 1.000 Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen mit insgesamt 50.000 Be- wohnern.
TOP 8 Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 16/2305), Zweite Lesung, Beschlussempfeh- lung des Sozialausschusses, geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Dr. Ulrich Hase, wird mit seinen vier Mitarbeitern zum 1. Januar 2009 vom Sozialministerium in den Landtag umziehen. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Landes- Behindertengleichstellungsgesetzes, den die FDP gemeinsam mit den Grünen und des SSW eingebracht hat, findet nun auch im Grundsatz die Zustimmung der Koali- tion. 6


Das Amt des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gibt es in Schleswig-Holstein seit 1988. Der Beauftragte versteht sich als Ansprechpartner und Interessenvertreter der Behinderten gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Ver- waltung. Er hält engen Kontakt mit Behindertenorganisationen. Hase hat den Posten seit 1997 inne. Der Landesbeauftragte soll selbst ein Mensch mit Behinderung sein. Dies trifft auf Hase zu; er ist seit frühester Kindheit nahezu gehörlos. Ulrich Hase ist Jurist und Hörgeschädigtenpädagoge. Er promovierte in Erziehungswissenschaften. Ein Grund für den angestrebten Dienstherren-Wechsel ist die enge Nähe mit der Arbeit der beim Landtag angesiedelten Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegen- heiten, Birgit Wille-Handels. Nach der rechtlichen Vorbereitung will der Landtag im Dezember dann Ulrich Hase offiziell wählen - für die Dauer von sechs Jahren. Eine Wiederwahl soll zulässig sein.

TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein (Drs. 16/2306), Erste Lesung, Gesetzentwurf der Landes- regierung, geplanter Aufruf 17:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung legt dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein vor. Das neue Gesetz soll das Dienstverhält- nis von rund 50.000 Beamten beim Land und in den Kommunen regeln. Im Zuge der Novellierung des Landesbeamtengesetzes wird auch das Pensionierungsalter für Beamtinnen und Beamte ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Damit will die Landesregierung die neuen Regelungen für Arbeiter und Angestellte im Renten- recht wirkungsgleich auf die Beamten übertragen. Für Polizeibeamte, Feuerwehrleu- te und Justizvollzugsbeamte bleibt es jedoch bei der Altersgrenze von 60 Jahren. Das Beamtenrechtsneuregelungsgesetz, so die offizielle Bezeichnung, soll zusam- men mit dem Beamtenstatusgesetz des Bundes am 1. April 2009 in Kraft treten. Grundlage für das neue Landesbeamtengesetz ist ein Musterentwurf, den die fünf norddeutschen Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nie- dersachsen und Schleswig-Holstein zusammen erarbeitet haben.


Donnerstag, 13. November 2008, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 33 Umsetzung eines beitragfreien Kindertagesstättenjahres in Schleswig- Holstein (Drs. 16/2277), Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten Auf Antrag der Koalition berichtet die Landesregierung erneut über ihre Pläne zur Einrichtung einer beitragsfreien Kinderbetreuung. Ausgangspunkt ist die im Koalitionsausschuss von CDU und SPD Anfang Oktober getroffene Absprache. Demnach soll 2009 das dritte Kita-Jahr beitragsfrei werden. Das Land will den Kommunen dafür im nächsten Jahr 14,6 Millionen Euro für das 7


am 1. September beginnende Kita-Jahr zur Verfügung stellen; 2010 sind es dann 35 Millionen. Das entspricht 120 Euro pro Kind und Monat. Hiermit soll eine fünfstündi- ge Gratis-Betreuung gewährleistet werden. Das Bildungsministerium ruft auch die Kommunen auf, diesem „Pakt für Kinder und Familien“ beizutreten: Städte und Kreise sollen das Geld mit einbringen, das sie durch den Wegfall der Sozialstaffel-Ermäßigung für Eltern mit geringem Einkommen einsparen. Für diesen Zweck haben die Kommunen im Jahr 2005 insgesamt, bezo- gen auf alle drei Kita-Jahre, 41 Millionen Euro ausgegeben. Zudem sollen sie 50 Prozent ihrer Einsparungen aus Verwaltungszusammenschlüssen zuschießen. Der Regierungsbericht stellt fest, dass es zurzeit starke regionale Unterschiede bei den Kita-Kosten gibt. So schwankt der Elternbeitrag im Lande zwischen 95 und 197 Eu- ro im Monat. Die Zuschüsse der Kreise und Städte für die Betriebskosten der Kin- dergärten variieren von ein bis 20 Prozent.

Ein weiterer Aspekt des Berichts ist die Aktion „Kein Kind ohne Mahlzeit“. Die Initia- tive, die im Frühjahr angelaufen ist, soll nach Willen der Koalition bis zum Ende der Wahlperiode abgesichert werden. Hierbei wollen Land, Kommunen und Sozialver- bände bedürftigen Kindergarten-Kindern ein kostenlose warmes Mittagessen bezah- len. Der Regierungsbericht verwiest darauf, dass 17 Prozent aller schleswig- holsteinischen Kinder von Armut bedroht seien – in Ballungszentren sei es sogar ein Drittel. Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden hat das Sozialministerium hierfür landesweit regionale Kinderhilfsfonds eingerichtet, an die die Eltern sich wenden können. Das Geld in Höhe von zwei Millionen Euro stammt von der landeseigenen Stiftung „Familie in Not“. Dem Bericht zufolge haben im ersten Kita-Halbjahr 2008 landesweit 1.948 Kinder ein bezuschusstes Mittagessen in ihrer Kita erhalten. Hier- für wurden 180.000 Euro bereitgestellt. Im derzeit laufenden zweiten Halbjahr liegen Anträge für 3.276 Kinder vor. Dies ergäbe Kosten in Höhe von 275.000 Euro.

TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Grundsätze zur Entwicklung des Landes (Drs. 16/2302), Erste Lesung, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Re- dezeit 30 Minuten

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Ulrich Hase, wird mit sei- nen vier Mitarbeitern zum 1. Januar 2009 vom Sozialministerium in den Landtag umziehen. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Landes- Behindertengleichstellungsgesetzes, den die FDP gemeinsam mit den Grünen und des SSW eingebracht hat, findet nun auch im Grundsatz die Zustimmung der Koali- tion. Das Amt des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gibt es in Schleswig-Holstein seit 1988. Der Beauftragte versteht sich als Ansprechpartner und Interessenvertreter der Behinderten gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Ver- 8


waltung. Er hält engen Kontakt mit Behindertenorganisationen. Hase hat den Posten seit 1997 inne. Der Landesbeauftragte soll selbst ein Mensch mit Behinderung sein. Dies trifft auf Hase zu; er ist seit frühester Kindheit nahezu gehörlos. Ulrich Hase ist Jurist und Hörgeschädigtenpädagoge. Er promovierte in Erziehungswissenschaften. Ein Grund für den angestrebten Dienstherren-Wechsel ist die enge Nähe mit der Arbeit der beim Landtag angesiedelten Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegen- heiten, Birgit Wille-Handels. Nach der rechtlichen Vorbereitung will der Landtag im Dezember dann Ulrich Hase offiziell wählen - für die Dauer von sechs Jahren. Eine Wiederwahl soll zulässig sein.

TOP 3 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Drs. 16/2275), Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Finanzausstattung der freien Schulen und der Waldorfschulen ist erneut Thema im Landtag. Grundlage der Debatte ist ein Entwurf der Grünen zur Änderung des Schulgesetzes aus dem September letzten Jahres. Kernpunkt: Die Grünen fordern, den Fördersatz für allgemein bildende Privatschulen von 80 auf 85 Prozent des Sat- zes für staatliche Schulen zu erhöhen. Dies hatten auch Vertreter der Schulen ge- fordert. Dieser Vorstoß steht jedoch nach dem Nein der Koalition im Bildungsaus- schuss vor der Ablehnung. Schwarz-Rot verweist stattdessen auf den eigenen Lösungsweg: Demnach erhalten die betroffenen Schulen im laufenden Jahr, wie im Februar beschlossen, die glei- chen Mittel wie 2007. In den kommenden beiden Jahren sollen die Zuschüsse um zwei Prozent steigen. Hierzu wollen CDU und SPD entsprechende Gelder im Dop- pelhaushalt 2009/2010 bereitstellen. Im Lande gibt es 69 Schulen in privater Trä- gerschaft. Neben den 48 Schulen der dänischen Minderheit, die den vollen Satz erhalten, gibt es zehn freie Waldorfschulen sowie christliche und heilpädagogische Schulen mit insgesamt rund 5.000 Schülern. Damit besuchen 3,3 Prozent der schleswig-holsteinischen Schüler eine Privatschule – bundesweit ein niedriger Wert.

TOP 16 Moorschutzprogramm für Schleswig-Holstein (Drs. 16/2272), Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, geplanter Aufruf 12:05 Uhr, geplante Rede- zeit 30 Minuten

CDU und SPD regen die Ausweitung des 2002 aufgelegten Niedermoorprogramms des Landes an. Es soll um die Renaturierung von Hochmooren ergänzt werden. Moore hätten eine große Bedeutung für Biodiversität, Wasserspeicherung und als Nährstofffilter, heißt es zur Begründung. Zudem spielten sie eine wichtige Rolle beim Klimaschutz, weil sie Kohlenstoff binden. Ökologen verweisen darauf, dass Moore durchschnittlich 1.375 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar speichern könnten. Das sei mehr als viermal soviel wie die Grünpflanzen 9


in Wäldern. Nur etwa drei Prozent der Erde seien mit Mooren bedeckt – dort würden aber 20 Prozent des Kohlendioxid gespeichert. Im Rahmen des schleswig-holsteinischen Niedermoorprogramms können sich die Eigentümer von Moorflächen auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um die Moore wieder zu vernässen. Träger der Projekte sind in der Regel die kommunalen Wasser- und Bodenverbände. Durch dieses Programm, einem Baustein der Europä- ischen Wasserrahmenrichtlinie, könnten nach Angaben der Landesregierung etwa 32.000 Hektar im Lande reaktiviert werden.

TOP 31 Bericht zum schleswig-holsteinischen Integrationskonzept und zum nationalen Integrationsplan (Drs. 16/2188), Bericht der Landesregierung, ge- planter Aufruf 12:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Landtag rückt das Thema Integration von Zuwanderern in den Blickpunkt: An- lass ist der Bericht der Landesregierung zum schleswig-holsteinischen Integrations- konzept und zum Nationalen Integrationsplan, den die Grünen angefordert hatten. Im Zentrum des schleswig-holsteinischen Integrationskonzepts steht die Bera- tung von Migranten. Angaben der Landesregierung zufolge gab es vor zwei Jahren 33 Beratungsstellen im Land, die mit rund 1,8 Millionen Euro bezuschusst wurden. In Schleswig-Holstein lebten 2006 rund 343.000 Menschen mit Migrationshin- tergrund. Dies entspricht einem Anteil an der Bevölkerung von 12,1 Prozent. Damit weist Schleswig-Holstein den niedrigsten Anteil aller alten Bundesländer auf. Der im Sommer vergangenen Jahres vorgelegte Nationale Integrationsplan stellt die Initi- ativen des Bundes, der Länder, der Kommunen, der Medien, von Migrantenorgani- sationen und anderen Verbänden erstmals auf eine gemeinsame Grundlage. Die Beteiligten verpflichteten sich bei der Verabschiedung des Plans zu 400 Maßnah- men zur Verbesserung der Integration. Berücksichtigt werden dabei die Bereiche Bildung, Sprache, Erwerbsleben, Wissenschaft, Kultur, Medien und Sport. In Deutschland leben 15 Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln. Mehr als die Hälfte von ihnen hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
TOP 21 und 23 Anträge „Bericht zum Bildungsgipfel“ und „Bildungsgipfel müssen Taten folgen“ (Drs. 16/2292, 16/2294), Anträge der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Re- dezeit 60 Minuten
Auf Antrag von FDP und Grünen nimmt die Landesregierung zu den Ergebnissen des Bildungsgipfels Ende Oktober in Dresden Stellung. Die Oppositionsparteien werfen die Frage auf, wie das Land die geplante Steigerung der Bildungs- und For- schungsausgaben im Landeshaushalt finanzieren will und welche inhaltlichen Schwerpunkte in Schleswig-Holstein vorgesehen sind. 10


Die Grünen fordern zudem ein verstärktes Engagement des Bundes im Bereich Bil- dung. So soll sich Berlin nach Vorstellung der Oppositionsfraktion an den Kosten für Sozialpädagogen an Schulen, an der Einrichtung von Ganztagsschulen und am gesunden Schul-Mittagessen beteiligen. Auch die Hochschulen wollen die Grünen finanziell besser ausstatten. Die Mittel hierfür sollen durch die Umwandlung des Solidaritätszuschlags in eine Bildungsabgabe, durch eine Reform der Erbschafts- steuer oder durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer aufgebracht werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder hatten sich darauf verständigt, dass die Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2015 auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöht werden sollen – sieben Prozent soll auf Bildung- und drei Prozent auf Forschungseinrichtungen entfallen. Derzeit wer- den für Bildung 6,2 und für Forschung 2,7 Prozent ausgegeben. Umstritten ist, wel- chen Anteil davon der Bund und welchen Betrag die Länder übernehmen sollen.
TOP 25 Hochbegabtenförderung (Drs. 16/2301), Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU und SPD sprechen sich für eine bessere Förderung von hochbegabten Kin- dern und Jugendlichen aus – und führen dabei in ihrem gemeinsamen Antrag ihre bislang unterschiedlichen Positionen in dieser Frage zusammen. Kernpunkt: Lehrer und Erzieher sollen so aus- und fortgebildet werden, dass sie eine Hochbegabung frühzeitig erkennen. Jede Schule im Lande soll eine spezielle Diagnostik-Fachkraft bekommen. Hochbegabte Kinder könnten „mit gutem Erfolg im normalen Schulsys- tem gemeinsam mit anderen Kindern“ unterrichtet werden, heißt es in dem Koaliti- onspapier. Voraussetzung hierfür sei allerdings, „dass die Lehrkräfte mit den beson- deren Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit besonders hohen kognitiven Fähigkeiten vertraut sind“. Außerdem sollen die Zusatzangebote für Hochbegabte landesweit ausgebaut werden. Als hochbegabt gilt, wer einen Intelligenzquotienten von über 130 hat. Dies trifft auf etwa zwei bis drei Prozent der Bevölkerung zu. Nach dieser Annahme wären etwa 500 bis 900 Schüler jedes Jahrgangs in Schleswig-Holstein hochbegabt. Anders als bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es in Schleswig-Holstein, anders als in anderen Ländern, bei Hochbegabten kein geregeltes Anerkennungs- verfahren, keinen besonderen Lehrpläne und keine speziellen Klassen. Besonders begabte Schüler haben aber die Möglichkeit, am so genannten „Enrichment- Programm“ teilzunehmen. Hier werden außerhalb des Unterrichts Zusatzkurse „auf hohem intellektuellen Niveau“ angeboten. Im abgelaufenen Schuljahr gab es dem- nach 134 solcher Kursangebote im Lande, an denen etwa 1.500 Schüler teilneh- men. Neben dem „Enrichment-Programm“ zählen die Jugendakademie und die regionalen Schülerakademien zu den speziellen Angeboten für Schulkinder. Für Kita-Kinder gibt es keine besonderen Programme. 11


TOP 30 Aufwertung des IFM-GEOMAR, Kiel, zum Nationalen Meeresfor- schungsinstitut (Drs. 16/2299), Beschlussempfehlung der Wirtschaftsaus- schusses, geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Fraktionsübergreifend fordert der Landtag die Aufwertung des Kieler Meeresfor- schungsinstituts IFM-GEOMAR in den Status eines „Deutschen Meeresforschungs- zentrums“. Dies verursache keine Kosten und erleichtere die Zusammenarbeit mit den beiden anderen führenden Instituten in Europa, dem IFREMER in Paris und dem NOCS in Southampton/Großbritannien. Diese internationale Forschungskoope- ration werde derzeit erschwert, weil die Kieler Einrichtung in der föderalen deut- schen Forschungslandschaft nicht den Rang eines nationalen Instituts innehabe, heißt es zur Begründung. “Deutsche Forschungszentren“ gibt es bereits in einer Reihe von Gebieten, etwa für Luft- und Raumfahrt oder Gesundheit und Umwelt. Das Forschungszentrum für Marine Geowissenschaften der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel (GEOMAR) und das Institut für Meereskunde an der Universität Kiel (IfM) haben sich 2004 zum neuen „Leibnitz-Institut für Meereswissenschaften IFM-GEOMAR“ vereinigt. So ist eine Forschungseinrichtung mit etwa 500 Mitarbei- tern, darunter 330 Wissenschaftlern, und einem Jahresetat von rund 50 Millionen Euro entstanden. Diese Summe setzt sich etwa je zur Hälfte aus staatlicher Förde- rung und aus im Wettbewerb mit anderen Forschungseinrichtungen erworbenen Drittmitteln zusammen. Träger sind das Landes-Wissenschaftsministerium und das Bundesforschungsministerium.
TOP 32 Förderpolitik in der Tourismuswirtschaft (Drs. 16/2246), Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 17:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Landtag berät einen Regierungsbericht über die Förderpolitik des Landes für die schleswig-holsteinische Tourismuswirtschaft, den CDU und SPD im Mai beantragt haben. Das Land konzentriert sich bei seiner Tourismus-Förderung nach Aussagen des Wirtschaftsministeriums auf die drei „ökonomisch attraktivsten Zielgruppen“: Familien mit kleinen Kindern, ältere Gäste ( so genannte „Best-Ager“) und an- spruchsvolle Genießer. Das Ministerium spricht sich dafür aus, „dass die touristi- sche Infrastruktur künftig noch stärker auf die Zielgruppen ausgerichtet werden muss“. Zum Bereich der Infrastruktur zählen Promenaden, Radwege, Erlebnis- und Gesundheitsbäder oder Seebrücken. Derzeit laufen verschiedene Förder- Programme für die Tourismuswirtschaft. So steht Geld aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft und aus dem Schleswig-Holstein-Fonds zur Verfügung. Das Gesamtvo- lumen beläuft sich in den laufenden Förderperioden auf 173 Millionen Euro. Hiervon stammen 147 Millionen von der EU und knapp 24 Millionen aus Landesmitteln. Im abgelaufenen Sommer 2008 konnte Schleswig-Holstein seinen Marktanteil im Bun- desländervergleich von 15,9 auf 16,4 Prozent steigern und liegt damit auf Rang drei. 12


An der Spitze rangiert Bayern (21,7 Prozent) vor Mecklenburg-Vorpommern (19,5 Prozent). Das besagen die Zahlen des Europäischen Tourismus-Instituts in Trier.


Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die November-Ausgabe wird voraus- sichtlich am Nachmittag des 11. November 2008 ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernse- hen. 13



Reihenfolge der Beratung der 37. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Änderungen im Ablauf sind mög- lich, da der Redaktionsschluss für eine Aktuelle Stunde/Fragestunde noch aussteht.


angemel- Voraus- dete Re- sichtl. Be- TOP dezeit ginn der Beratung Mittwoch, 12. November 2, 17 Regierungserklärung sowie Anträge zu den Folgen der 120 10:00 und Entwicklung auf den internationalen Finanzmärkten und 22 den Auswirkungen des Finanzmarktstabilisierungsge- setzes des Bundes auf Schleswig-Holstein 9 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die 30 12:00 Grunderwerbsteuer 34 Einkommens- und Vermögensentwicklung in Schleswig- 30 12:30 Holstein 24 AKW Brunsbüttel wegen fehlenden Schutzes gegen Ter- 30 15:00 rorattacken stilllegen 19 Bericht Einheitliche Küstenwache – Konsequenzen aus 30 15:30 dem Pallas-Unglück 11 Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein – Zweites Buch – 60 16:00 (PGB II) – Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinde- rung 8 Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Men- 35 17:00 schen des Landes Schleswig-Holstein 13 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Beamten- 30 17:35 rechts in Schleswig-Holstein Donnerstag, 13. November 2008 33 Umsetzung eines beitragsfreien Kindertagesstättenjah- 60 10:00 res in Schleswig-Holstein 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über 30 11:00 Grundsätze zur Entwicklung des Landes 3 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes 35 11:30 16 Moorschutzprogramm für Schleswig-Holstein 30 12:05 14


angemel- Voraus- dete Re- sichtl. Be- TOP dezeit ginn der Beratung 31 Bericht zum Schleswig-Holsteinischen Integrationskonzept 30 12:35 und zum Nationalen Integrationsplan 21 Anträge „Bericht zum „Bildungsgipfel“ und „Bildungs- 60 15:00 und gipfel müssen Taten folgen“ 23 25 Hochbegabtenförderung 30 16:00 30 Aufwertung des IFM-GEOMAR, Kiel, zum Nationalen Mee- 35 16:30 resforschungsinstitut 32 Förderpolitik in der Tourismuswirtschaft 30 17:05



Zu folgendem Tagesordnungspunkt ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

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14 Neubesetzung für den Stiftungsrat der Kulturstiftung Schleswig-Holstein - 28 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. Juli 2008 bis 30. 5 September 2008


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 16/2309):

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4 Änderung des Kirchensteuergesetzes 5 Staatsvertrag über die Einrichtung der NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts 7 Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes 13 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und des Kir- chenaustrittsgesetzes 18 Gespräch mit Vattenfall über abgeschaltete AKWs Krümmel und Brunsbüttel 20 Zustimmung gemäß Artikel 34 der Landesverfassung 26 Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen 29 Faire Zerlegung der Gewerbesteuer beim Betrieb von Windenergieanlagen 15



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

6 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein 15 Stand und Perspektiven der kulturellen Entwicklung Schleswig-Holsteins – Beratung wird für Januar vorgesehen 27 Entschließung zum Jugendstrafrecht