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09.10.08
16:38 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zum Gesundheitsdienstgesetz

Presseinformation
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 28 – Praxisausführung des Landtagsfraktion Gesundheitsdienstgesetzes Schleswig-Holstein Pressesprecherin Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Claudia Jacob der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Angelika Birk: 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Gesundheitsberichterstattung ist Nr. 367.08 / 09.10.2008 kein bürokratischer Selbstzweck
Die meisten Gesundheitsämter werden ihren im Rahmen des Gesundheitsdienstes knapp bemessenen, aber dennoch deutlich vorhandenen, strategischen Aufgaben nicht gerecht. Rotgrün hat vor einigen Jahren die Gesundheitsämter von historisch überholten Pflichtauf- gaben entlastet, damit sie sich moderner Gesundheitsprävention und -intervention widmen können. Dazu gehören zum Beispiel die Kooperation und Koordination von Institutionen und Versorgungsanbietern im Gesundheitsbereich, die Verhaltens- und Verhältnisprävention, die konkrete Gesundheitshilfe für Menschen mit Behinderung, Obdachlose und MigrantIn- nen sowie der umweltbezogene Gesundheitsschutz.
Die Gesundheitsämter sollten explizit sektorenübergreifend – das heißt sowohl, was ambu- lante und stationäre Angebote als auch die einzelnen Ressorts der Kommunalverwaltung betrifft - Initiativen für gesunde Lebensbedingungen vorantreiben. Die kommunale Gesund- heitsberichterstattung ist also kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für gemeinsames Handeln der verschiedenen Gesundheitsdienstleister und kommunalen Akteure. Dazu ge- hören Kindertagesstätten, Schulen, soziale Beratungseinrichtung ebenso wie die Bereiche Verkehrsplanung und Umweltämter. Eine regelmäßige Berichtesterstattung kann gezielte Schwerpunkte setzen und hat den Zweck, alle paar Jahre Auskunft über den Erfolg der Bemühungen zu geben. Soweit scheinen wir aber noch nicht gekommen zu sein.
1/2 Von all diesen Dingen finden wir im vorgelegten Bericht so gut wie nichts. Die kommunale Berichterstattung wird zwar übersichtlich und tabellarisch aufgelistet, aber nicht ausgewer- tet. Eine nackte Aneinanderreihung von Auszügen aus den unterschiedlichen Berichten greift da zu kurz. Die Bilanz ist aus meiner Sicht also eher mau. Berichtsspitzenreiter ist Nordfriesland mit vier Berichten seit 2001, das ist zumindest zahlenmäßig angemessen. Dann folgen Flensburg und Lübeck mit je drei kommunalen Berichten, gefolgt von Kiel und Neumünster mit jeweils zwei Berichten. Der Rest – und das ist erbärmlich - hat in sieben Jahren nur einen einzigen Bericht vorgelegt. Ich bin der Meinung, das geht an der Zielset- zung des Gesetzes vorbei.
Die Ableitung von Handlungsempfehlungen aus den kommunalen Berichten ist in der Sache richtig und unbestritten. Aber es handelt sich in keiner Weise um neue Erkenntnisse: „Armut wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus, der Impfstatus muss verbessert werden, auf Grund der Demographie brauchen wir zukünftig mehr wohnortnahe Versorgung und mehr Gerontospychiatrie.“ All das wissen wir längst, die spannende Frage ist, was die Landesre- gierung gemeinsam mit den Kommunen nun tun wird. Und diese Frage beantwortet der Be- richt nicht.
Noch ein paar Worte zur Berichterstattung auf der Landesebene. Die Liste ist mit vier The- men relativ übersichtlich. Überraschend fand ich allerdings, dass weder der Bericht über die geschlechtsspezifischen Gesundheitsleistungen aus dem August 2002, noch der Bericht über die grenzüberschreitende Gesundheitsleitungen aus dem November 2002 und auch nicht die Berichterstattung zur Palliativ-/ Hospizversorgung erwähnt werden.
Die politischen Konsequenzen aus den Landesberichten lesen sich gut. Ich möchte diese Erfolge keineswegs kleinreden. Aber wir sollten nicht vergessen, dass daran auch Externe ihren Anteil hatten. Ich erwähne hier exemplarisch die Landesarbeitgemeinschaft Herz Kreislauf. Ein weiteres Beispiel: „QuaMadi“ und alles was sich daraus entwickelt hat, ist zweifelsohne eine Erfolgsgeschichte. Aber ohne das ganz persönliche Engagement der e- hemaligen Sozialministerin Heide Moser wäre es nie so weit vorangekommen. „Last but not least“ hatte und hat auch die Opposition ihren Anteil an der Berichterstattung. Insbesondere beim Thema Kindergesundheit sind hier immer wieder Anträge gestellt worden, die am En- de zur Beauftragung des Robert-Koch-Institutes geführt haben.
Gesundheitsberichterstattung ist notwendig. Sie ist aber kein bürokratischer Selbstzweck. Und es muss eine Verschränkung zwischen der kommunalen und der Landesebene geben, nicht nur was die formalen Aspekte von Berichten angeht, sondern auch und gerade im Punkte der Zielsetzung, Auswertung und Handlungsorientierung. In diesen Punkten haben wir in Schleswig-Holstein noch viel zu tun.
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