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09.10.08
16:28 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 18: Berichtsdaten besser auswerten

Gesundheitspolitik
Nr. 349/08 vom 09. Oktober 2008
Ursula Sassen zu TOP 18: Berichtsdaten besser auswerten
Freigabe Redebeginn. Es gilt das gesprochene Wort!
Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG) vom 14. Dezember 2001 sieht unter § 6 mindestens einmal in der Legislaturperiode Landesgesundheitsberichte über einzelne Themen oder Bevölkerungsgruppen durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vor.
Dieser Berichtspflicht ist das Ministerium auf Antrag der Regierungsfraktionen nun nachgekommen.
Mit dem GDG werden die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Berichtserstattung dafür Sorge zu tragen, dass Untersuchungen oder Erhebungen durchgeführt werden, um gesundheitsschädigende Beeinträchtigungen abzuwenden oder ihnen präventiv begegnen zu können.
Daher sollten auch die Berichte der Kreise und kreisfreien Städte besondere Beachtung finden. Diese Berichte und Untersuchungsergebnisse liefern Daten und Fakten auf die das Land als Aufsicht mit entsprechenden Maßnahmen reagieren kann.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Zu Recht nehmen „Kinder- und Jugendgesundheit“ in § 7 sowie die „Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen“ mit § 7a einen besonderen Stellenwert im Gesetz ein. Um Kindesmisshandlungen oder Entwicklungsstörungen noch wirkungsvoller begegnen bzw. vermeiden zu können, haben wir uns seinerzeit nicht für die Änderung des § 7a entschieden, sondern sind mit dem Kinderschutzgesetz noch einen Schritt weiter gegangen. Im Bericht der Landesregierung findet dieses Thema ausführlich behandelt.
Die Gesundheitsberichtserstattung wird zunehmend auch als Grundlage für gesundheitspolitisches Handeln verstanden.
Dies spiegelt sich insbesondere bei den Themen Herz-Kreislauferkrankungen, Brustkrebs und Kinder- und Jugendgesundheit wider.
Rückschlüsse aus der zweifellos interessanten Auswahl an Berichten der Kreise und kreisfreien Städte hingegen, vermisse ich.
Es wird auch nicht deutlich, ob das Land als Aufsicht anhand der eingegangenen Berichte aus den Kreisen und kreisfreien Städten diese ermuntert, bzw. aufgefordert und unterstützt hat, daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen oder dass diese Themen auf Landesebene politisch begleitet werden.
Es ist begrüßenswert, dass sich die Kreise und kreisfreien Städte mit einer Vielfalt von gesundheitsrelevanten Fragen beschäftigt haben, die es verdienen, politisch bewertet zu werden.
Der Kreis Nordfriesland hat z. B. neben vielen anderen Themen die ärztliche Versorgung unter Berücksichtigung der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte und deren Altersstruktur in der Zeit von 2003 – 2007 aufgegriffen und trifft damit voll ins Schwarze, angesichts der jüngsten Entwicklung.
So gibt es auch in anderen Kreisen und Städten Anregungen zur politischen Umsetzung. Dies muss besser kommuniziert werden, damit zeit- und kostenaufwändige Berichte nicht um das Berichtswesens willen ihren Zweck verfehlen.
Für manche Entwicklung im Gesundheitswesen gibt es akuten Handlungsbedarf für die Politik, da kann nicht erst abgewartet werden, bis der Bericht der Landesregierung laut § 6 des GDG „mindestens einmal innerhalb der Legislaturperiode“ (5 Jahre) erfolgt.
Das GDG ist ein gutes Instrument, aufmerksam Entwicklungen im Land zu beobachten, die der Gesundheit schaden.

Seite 2/3 Dennoch bin ich der Auffassung, dass die Kommunikation verbessert werden muss, damit die Berichte aus den Kreisen und kreisfreien Städten noch stärker Berücksichtigung finden.
Unter Punkt 5 des Bericht der Landesregierung sind „zukünftige Initiativen des Landes und Ausblick“ benannt. Hier wird betont, dass die Kommunen in der Wahl ihrer Themen für ihre Gesundheitsberichterstattung – wie vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht – frei sind.
Ich bin mir nicht sicher, ob dies wirklich der richtige Weg ist. Jede Region hat zwar ihre eigenen Strukturen und Probleme. Dennoch sollte man zwischen Pflicht und Kür unterscheiden, um bei herausragenden Themen zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen.
Es geht letztendlich nicht darum, dass ein Gesundheitsbericht zu irgendeinem Thema pflichtgemäß erstellt wurde, sondern darum, wie wir mit begrenzten Mitteln bei herausragenden Problemen Abhilfe schaffen können.



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