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09.10.08
15:41 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 25 - Nationale Biodiversitätsstrategie

Presseinformation

Kiel, den 09.10.2008

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms



TOP 25 Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie Drs. 16/2185

Der Bericht der Landesregierung macht deutlich, wie weit gefasst der Begriff Biodiversität im
eigentlichen Sinne ist. Er beschränkt sich nicht nur auf Artenvielfalt, er ist weiter gefasst – dazu
gehören Lebensräume, Ökosysteme und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Wenn wir
also über Biodiversität sprechen und über nationale Strategien und wie diese umgesetzt werden
sollen, dürfen wir die Komplexität dieses Themas nicht außer Acht lassen.
Eine grundsätzliche Aussage des Berichts ist: „Die biologische Vielfalt ist bedroht: weltweit,
national, regional.“ Diese Aussage trifft somit auch auf Schleswig-Holstein zu.
Maßgeblich beteiligt an der Gefährdung der biologischen Vielfalt ist der Mensch und sein
Handeln. 2
Da die Problematik hinlänglich bekannt ist, wurde bereits 1992 in der Konferenz in Rio de Janeiro
das Übereinkommen über die biologische Vielfalt beschlossen und von 190 Staaten ratifiziert.
Damit verpflichten sich die Unterzeichneerstaaten „nationale Strategien, Pläne oder Programme
zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu entwickeln.“ Damit sind
diese Staaten eine Selbstverpflichtung eingegangen, die sie auch umzusetzen haben.
Im November des letzten Jahres verabschiedete das Bundeskabinett eine „Nationale Strategie
zur Biologischen Vielfalt“ - also 15 Jahre nach der Rio-Verpflichtung und ein halbes Jahr vor der
Vertragsstaatenkonferenz in Bonn zu dem Thema. Diese nationale Strategie beinhaltet 330 Ziele
und 430 Maßnahmen zu allen relevanten Themen. Damit wurde auch ein mehrjähriger
dialogorientierter Prozess mit entsprechenden regionalen Workshops und Foren auf den Weg
gebracht, aber dieser Prozess steht noch ganz am Anfang.
Angesichts der Tatsache, dass wir bereits vor 15 Jahren eine Selbstverpflichtung eingegangen
sind, weil man sich der Problematik schon damals bewusst war, müssen wir leider feststellen,
dass die Umsetzung nur sehr schleppend in Gang gekommen ist, bis dies wieder auf die
politische Agenda gesetzt wurde.


Wie sieht es nun in Schleswig-Holstein und seiner Verpflichtung aus, etwas für den Erhalt der
biologischen Vielfalt zu tun. Der Bericht führt hier umfangreich auf, in welchen Bereichen die
Landesregierung überall tätig ist und was sie alles bisher geleistet hat und künftig noch leisten
will. Dafür gebührt der Landesregierung auch unser Dank.


Im Bericht macht die Landesregierung deutlich, dass das europäische ökologische Netz
„Natura 2000“ ein zentrales Element der EU ist, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Aufbau,
Unterhaltung und Sicherung des Netzes sind von der EU geregelt.
Aber die politische Wirklichkeit in Schleswig-Holstein sieht meines Erachten leider etwas anders
aus.
Gerade im Zusammenhang mit der Ausweisung von Natura 2000-Gebieten hat diese
Landesregierung sich auf Eiderstedt und in der ETS-Region sich nicht gerade als Naturschützer 3
hervorgetan. Dies gilt auch für eine Reihe weiterer anderer politischer Initiativen der
Landesregierung, wie zum Beispiel:
- die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, das wesentliche naturschutzfachliche
Standards aufgeweicht hat,
- die Abschaffung des Knickerlasses,
- der geplante Komplettverkauf des Landeswaldes
- die Änderung der Jagdzeitenverordnung,
- oder die ruhige Hand der Landesregierung im Zusammenhang mit Ölbohrungen im
Nationalpark,
um nur einige Punkte zu nennen. Nach diesen naturschutzfachlichen Bankrotterklärungen der
Landesregierung stellt sich nun die Frage, wie soll es weitergehen?
Uns läuft die Zeit davon und der vor kurzem herausgebrachte Bericht zum Artensterben macht
noch mal deutlich, dass dringend etwas getan werden muss. Denn das Sterben der Arten ist auch
im Zusammenhang mit dem verschwinden von Lebensräumen und Ökosystemen zu sehen.
Ich gebe zu, dass wir in Schleswig-Holstein nicht allein die biologische Vielfalt retten können,
aber wir sollten unseren Beitrag leisten. Die Landesregierung muss die Selbstverpflichtung ernst
nehmen und endlich anfangen eine Natur-, Umwelt und Artenschutzpolitik zu machen, die
diesen Namen wirklich verdient.