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09.10.08
10:22 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP32 - Beitragsfreies Kindertagesstättenjahr

Presseinformation
Kiel, den 9. Oktober 2008 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 32 Umsetzung eines beitragsfreien Kindertagesstättenjahres Schleswig- in Schleswig-Holstein Drs. 16/2028
Aus unterschiedlichen Berichten der Landesregierung wissen wir, dass die weit überwiegende
Zahl der Eltern das Angebot einer Kindertagesstätte nutzt. In Zeiten steigender
Lebenshaltungskosten und stagnierender Löhne überlegen sich allerdings immer mehr Eltern, ob
sie sich nicht den Kindergarten im wahrsten Sinne des Wortes sparen. Eben nicht die sozial
schwachen Eltern, die Anspruch auf Unterstützung haben und für die nur eine vergleichsweise
geringe Summe anfällt, sondern die nach außen gut situierten Mittelstandsfamilien spitzen den
Rechenstift und melden ihr Kind im Zweifelsfall nicht in der Kita an.
Diese Kinder können wir auf jeden Fall durch ein beitragsfreies Kindergartenjahr erreichen.
Eltern, die vor der Wahl stehen, 100 oder mehr Euro im Monat an den Kindergarten zu
überweisen oder das Kind selbst zu betreuen, würden so wirklich die Hilfestellung bekommen,
die sie benötigen, wenn das letzte Jahr beitragfrei werden würde. Für die Kinder ist die
qualifizierte Bildung im Kindergarten auf jeden Fall ein Gewinn.
Auch die Träger stehen der Idee eines beitragsfreien Jahres aufgeschlossen gegenüber, bemerken
sie doch genau das, was ich eben beschrieben habe. Die familienfreundlichen Kampagnen 2
einiger Kommunen wie Handewitt, die das letzte Jahr im Kindergarten vor Schuleintritt aus
ihrem Haushalt finanzieren, ist für manche Familie ein gewichtiges Argument bei der Wahl des
Wohnortes.
Es bestehen also überhaupt keine Zweifel, dass ein beitragsfreies Jahr einen positiven Effekt
haben wird und eben nicht nur einen Mitnahmeeffekt bei Eltern, die ihr Kind auf jeden Fall im
Kindergarten anmelden, zur Folge haben wird.
14 Mio. Euro im ersten Jahr und 35 Mio. Euro im zweiten Jahr hat die Große Koalition berechnet,
bei einem durchschnittlichen Elternbeitrag von 120 Euro im Monat für 5 Kita-Stunden.
Wir haben hier aber zwei grundsätzliche Szenarien, die zeigen, dass die Umsetzung nicht so
einfach ist, wie wir es uns wünschen. Wenn das Geld pauschal pro Kind ausgezahlt, wird erhalten
wir folgendes Szenario: Es wird Kindergärten mit geringeren Elternbeiträgen geben, die dann
sozusagen einen Gewinn machen und andere, die dann einen Verlust machen werden, weil ihr
Beitrag höher ist. Wer soll nun für diesen Verlust aufkommen? Die Kommune oder der Träger?
Wir wissen es nicht, aber wir wissen manchmal schon, wie teuer dies einem Träger zu stehen
kommen kann; schließlich soll ja die Beitragsfreiheit gesetzlich verankert werden.
Die Kalkulation mit 120 Euro führt rechnerisch zu einem Verlust bei den Kindergärten des
Dänischen Schulvereins. Aufgrund des Auftrages der Sprach- und Kulturvermittlung sind die
Öffnungszeiten der dänischen Kindergärten länger als bei den meisten deutschen Einrichtungen;
der Elternbetrag ist dementsprechend höher. Mit 120 Euro Ausgleichszahlung im Monat geriete
der Schulverein im Handumdrehen in die roten Zahlen. Erste Überschlagsrechnungen gehen von
Ausfällen in Höhe von 170.000 Euro aus, sollte die Summe nicht erhöht werden
Bereits dieses Beispiel zeigt, dass die Koalitionäre nacharbeiten müssen. Dringend. Nicht nur hier
zeigen sich die Fallstricke einer unübersichtlichen Finanzstruktur, die sicherlich kein einziger
Experte wirklich völlig aufzulösen weiß. Im schleswig-holsteinischen Kita-System gibt es
unterschiedliche Einrichtungs-, Träger- und Finanzierungstypen. Es muss vermieden werden,
dass sich Kommunen oder Träger an den neuen Zuschüssen bereichern oder an Unterschüssen
zugrunde gehen. Darum bedarf es einer gründlichen Diskussion und eines ordentlichen
Verfahrens. 3
Sehen wir uns aber jetzt das Szenario 2 an. Würde man nun die Summe von 120 Euro nur als
Rechengröße ansehen und davon ausgehen, dass jeder Elternbeitrag in seiner tatsächlichen
Höhe abgerechnet wird, so würde eine Kindertagesstätte mit niedrigen Beiträgen
vergleichsweise wenig Erstattung erhalten und eine mit derzeit hohen Beiträgen würde eine
hohe Erstattung erhalten. Das heißt zweierlei: Erstens würden die Kitas mit geringen Beiträgen
natürlich ihre Finanzierungsstruktur dahingehend ändern wollen, dass die Eltern-Gebühren und
damit die Erstattungen durch das Land steigen. Und zweitens würden auch alle anderen keinen
Anreiz mehr haben, die Gebühren zu senken. Wir hätten eine Preisspirale nach oben.
Dies waren erst einmal nur grobe Darstellungen dessen, wie verworren hier die
Interessenbeziehungen sind. Wenn wir dann noch die Sozialstaffeln der Kreise und kreisfreien
Städte einbeziehen und uns vor Augen halten, dass die Gemeinden – sofern sie nicht schon
selber Träger der Einrichtungen sind – die finanziellen Defizite der Kindergärten mit abdecken,
wird es erst richtig kompliziert. Die Verbandsvertreter der Kreise, Städte und Gemeinden haben
schon deutlich gemacht, dass sie nicht gewillt sind, hier die Lasten zu schultern. Dabei geht es
nicht so sehr um die Finanzierung des letzten Kindergartenjahrs. Vielmehr stellt sich die
kommunale Ebene die Frage, wer die anderen Kindergartenjahre in Zukunft bezahlen soll. Die
Einführung des beitragsfreien Kindergartenjahrs soll ja erst der Einstieg in eine vollständige
Beitragsfreiheit sein. Wie das finanziert werden soll, weiß derzeit niemand. Und da bauen die
kommunalen Vertreter schon einmal vor. Sie wollen die Zeche nicht zahlen, zumal sie schon mit
erheblichen Mitteln an der derzeitigen Kindergartenfinanzierung beteiligt sind. Das kann man
auch verstehen.


Die Kopplung von erwarteten Einsparungen durch die Verwaltungszusammenarbeit und
beitragsfreiem Kindergarten ist nach unserer Auffassung nicht zulässig. Wir wissen nicht, ob
überhaupt Einsparungen erzielt werden können. Erfahrungen aus Dänemark zeigen, dass
zumindest in den ersten Jahren eher höhere Kosten als Einsparungen zu erwarten sind. In den
ersten Jahren werden wir somit mit Ähnlichem bei uns rechnen müssen. Aber selbst, wenn wir
tatsächlich nennenswerte Einsparungen haben werden, wie sollen diese dann in die Berechnung 4
einfließen? Ich nenne hier einmal ein Beispiel: Wenn Flensburg mit dem Kreis Schleswig-
Flensburg kooperiert und dabei nennenswerte Einsparungen erzielt, aber Neumünster zum
Beispiel nicht mit dem Kreis Segeberg kooperiert; soll dann im Norden der Kindergarten umsonst
sein und in der Mitte des Landes nicht? Das kann wohl so nicht gewollt sein. Ich kann mir auch
nicht vorstellen, dass die Kreise und kreisfreien Städte, die Einsparungen erzielen, diese zur
Finanzierung aller Kindergartenplätze im Land zur Verfügung stellen.
Ähnlich verhält es sich im Übrigen mit der Sozialstaffel, die ja in Zukunft eingespart werden soll.
Die Belastung aufgrund der Sozialstaffel ist in den kreisfreien Städten relativ größer als in den
Kreisen. Sollen diese Mittel nun auf alle verteilt werden? Da würden sich die Städte sicherlich
kräftig zu Wort melden. Wir können also auch hier feststellen, dass viele Fragen noch offen sind.


Betrachten wir aber noch einmal die Berechnungsgrundlage, die bisher zugrunde gelegt werden
soll. Es ist ein Satz von zirka 120 Euro ermittelt worden auf Basis einer 5-stündigen Betreuung im
Kindergarten. Was aber ist, wenn der Kindergarten länger geöffnet ist? Wer zahlt dann den
übersteigenden Betrag. Wahrscheinlich die Eltern. So wie es derzeit geplant ist, will man von
Seiten der Landesregierung nur eine 5-stündige Grundbetreuung finanzieren. Ist eine längere
Betreuung gewünscht oder von Nöten, so muss wieder eine andere Finanzierung her. Das heißt –
grob gesprochen - die Grundbetreuung wird vom Staat bezahlt, aber wenn jemand seinen Beruf
weiterhin ausüben will oder jemand wieder in den Beruf einsteigen will, muss er oder sie
weiterhin zahlen. Das politische Ziel „Vereinbarkeit von Kindern und Beruf“ wird so immer noch
verfehlt. Es wäre eigentlich besser, hier auch die längeren Betreuungszeiten zu finanzieren,
damit möglichst bei allen Kindergärten der Anreiz gesetzt wird, länger auf zu machen. Das Ziel
muss es doch sein, möglichst viele Kitas zu haben, die so lange geöffnet sind, dass Berufstätige
effektiv entlastet werden. Hier sollten wir wirklich noch einmal über die Anreize nachdenken. Es
wäre Schade, wenn wir hier nur einen halben Schritt voran kommen.


Ein Projekt wie das beitragsfreie Kindergartenjahr ist eben nur bedingt geeignet für
öffentlichkeitswirksame Koalitionsrunden. Wir benötigen ein ordentliches 5
Gesetzgebungsverfahren, um die unterschiedlichen Gruppen anzuhören und deren Einwände
berücksichtigen zu können.


Trotzdem muss man aber sagen, dass der Schritt hin zu einer völligen Beitragsfreiheit natürlich
richtig ist. Die Kindergärten sind der Beginn der professionellen Integration von Kindern mit
Migrationshintergrund und sie sind die erste dauerhafte Anlaufstelle, um mögliche Defizite bei
den Kindern feststellen zu können. Außerdem lernen die Kinder Sozialverhalten und es macht
ihnen einfach nur Spaß im Kindergarten zu spielen und neue Freunde zu gewinnen. Wer also
einen Kindergarten besucht, hat einen besseren Start ins Leben und dieser Start darf nicht vom
Einkommen der Eltern abhängig sein. Deshalb haben wir als SSW immer wieder die
Beitragsfreiheit gefordert und freuen uns, dass wir diesem Ziel offensichtlich einen Schritt näher
gekommen sind. Aber der entscheidende Grundsatz muss bleiben: Wer bestellt, der muss auch
bezahlen. Es kann nicht sein, dass die Kommunen, die Träger oder gar doch wieder die Eltern
draufzahlen müssen. Dann wäre das Ganze eigentlich nur eine Mogelpackung auf Kosten
anderer.