Thomas Rother zu TOP 7: Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 08.10.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 7, Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 16/2247)Thomas Rother:Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleibenMit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung wird in Folge der Föderalismusreform die Überleitung der bundesgesetzlichen Regelungen zu Beamtenbesoldung und - versorgung in Landesrecht auf den Weg gebracht. Auf dieser Grundlage wird die ver- sorgungsrechtliche Wartezeit der Rechtsprechung angepasst und der Zeitraum so- mit von drei auf zwei Jahre abgesenkt.Genauso wird der Rechtsprechung in Bezug auf die Gleichstellung von Teilzeitbe- schäftigung mit Vollzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Beamte im Gesetzent- wurf entsprochen. Teilzeitbeschäftigung war im Beamtenbereich lange umstritten, da der Beamte ja von seinem Einkommen angemessen leben können soll, und das ist bei Teilzeitbeschäftigung eher selten der Fall. Zumindest in diesem Bereich wird das Be- amtenrecht nun den Realitäten eines Normalarbeitsverhältnisses angepasst.Sinnvoll ist es, das so genannte „kleine Tagegeld“ neu zu regeln, das für längere dienstlich bedingte Zeiten der Ortsabwesenheit einen Ausgleich des Mehraufwandes für die Lebensführung festlegt. Das ist angesichts steigender Preise und nicht in glei- chem Maße steigender Einkommen nur gerecht.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Mit der beabsichtigten, im norddeutschen Rahmen angepassten Neuregelung des Be- amtenrechtes wird in der weiteren Folge auch über Neuerungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht zu reden sein. Hierzu zählt neben strukturellen Fragen ebenso die Verhinderung eines Wettbewerbsföderalismus um knappes Personal, zum Bei- spiel im Bereich der Polizei oder bei Fachlehrern.Es geht um Fragen einer vergleichbaren Bezahlung von Beschäftigten und Beamten, Landesbeamten und Kommunalbeamten zu vergleichbaren Beförderungsbedingun- gen. Weiter geht es um die Schaffung von Möglichkeiten einer leistungsbezogenen Bezahlung, weg von den Dienstaltersstufen. Es zählt auch die Sicherung der Nachwuchsgewinnung dazu. Über manche Schwierigkeit dabei haben wir hier ja schon an anderer Stelle diskutiert.Der öffentliche Dienst muss attraktiv für Schulabgängerinnen und Schulabgänger blei- ben – nicht nur aufgrund einer möglichen arbeitslebenslangen Beschäftigung, sondern auch aufgrund interessanter Tätigkeiten, einer angemessenen Bezahlung, guter Kar- rierechancen und auch Wechselmöglichkeiten zu anderen – nicht nur öffentlichen – Arbeitgebern, ohne die eigene Versorgung zu gefährden.Diese Fragen sind angesichts der Einkommensverluste, die die Beamtinnen und Be- amten in den letzten Jahren zu tragen und ertragen hatten, zu lösen, um einen zu- kunftsfähigen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst auch künftig sicherzustellen. Das schließt aus meiner persönlichen Sicht eine Besoldungserhöhung im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung ein. Und das lässt uns auch nicht aus der Verantwortung, eine Lösung für die Frage des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag zu vertagen. -3-Die richtig spannenden Diskussionen kommen also noch auf uns zu, zumal wir dafür nun eine erweiterte Geschäftsgrundlage haben. Diese neuen Möglichkeiten sollten wir Rahmen der finanziellen Gegebenheiten nutzen.Eine Entwicklung von Perspektiven für die Beschäftigten bleibt erforderlich. Jedes größere Unternehmen würde übrigens genauso über Personalentwicklung nachden- ken und handeln. An dieser Stelle möchte ich den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die genauso wie Arbeitnehmer anderswo fleißig und gewissenhaft arbeiten, für diese Arbeit danken - und ganz besonders der Beamtenschaft, deren Treueverhält- nis zum Dienstherren wir in der Vergangenheit oft strapaziert haben.Den Gesetzentwurf sollten wir federführend im Finanz- sowie im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.