Wolfgang Kubicki: "Der Gesetzentwurf muss ergänzt werden"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 277/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch 08.10.2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort! www.fdp-sh.de Innen/ Beamtenbesoldung/ BeamtenversorgungWolfgang Kubicki: „Der Gesetzentwurf muss ergänzt werden“ In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Überleitung Beamtenbesoldungs-, Beamtenversorgungsgesetz und anderer Vorschriften) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Die Föderalismusreform hat es uns beschert, dass wir uns in der nächsten Zeit mit einer großen Anzahl beamtenrechtlicher Regelungen auseinanderzusetzen haben.Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes und anderer beamtenrechtlicher Vorschriften ist nur ein Auftakt auf die in der nächsten Tagung voraussichtlich zu erwartende Novelle des Landesbeamtengesetzes.Ich möchte für meine Fraktion festhalten, dass wir diese Aufsplitterung insbesondere der Beamtenbesoldung und Versorgung grundsätzlich kritisch gesehen haben. Was einst als „Öffnungsklausel“ für die einheitliche Regelung der Sonderzahlungen begonnen und die Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeld zur Folge hatte, ist nun komplett in Länderhand übergegangen.Meine Fraktion hat damals gewarnt, dass diese Entwicklung dazu führen wird, dass Schleswig-Holstein durch die schlechtere finanzielle Situation gegenüber anderen Bundesländern bei der Suche nach qualifiziertem Nachwuchs Probleme bekommen wird und spricht man mit Vertreterinnen und Vertretern von Beamtenverbänden, so mehren sich die Anzeichen, dass diese Folge tatsächlich eintritt.Allerdings steht eine umfassende Neuregelung des Besoldungs- und Versorgungsrechts ja noch bevorSie wird zeigen, ob Schleswig-Holstein wenigstens im norddeutschen Raum nicht von den zahlungskräftigeren Nachbarländern ausgebootet werden wird.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Der heutige Gesetzentwurf soll in einem ersten Schritt lediglich dazu dienen, die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen, die ja weiter gelten, solange es noch keine landesrechtlichen Bestimmungen gibt, in Landesrecht zu überführen.Und ich kann für meine Fraktion einmal positiv anmerken, dass die Landesregierung in diesem Gesetzentwurf die Streichung des kleinen Tagegeldes rückgängig gemacht hat.Es ist in der Tat so, dass der Wegfall dieses Tagegeldes bei Dienstreisen für einzelne Beamte eine Härte darstellen kann.Positiv ist ebenfalls hervorzuheben, dass die Streichung der Ausgleichszulage für Polizeibeamte, die ja im Gesetzentwurf für das Haushaltsstrukturgesetz 2009/2010 vorgesehen ist, im Überleitungsgesetz für das Beamtenversorgungsgesetz nicht vorgesehen ist. Wir gehen davon aus, dass dies auch im Haushaltsstrukturgesetz entsprechend angepasst wird und die Ausgleichszulage erhalten bleibt.Ein aus unserer Sicht dringender Punkt fehlt allerdings in diesem Gesetz und der betrifft die Ungleichbehandlung im Bereich der Versorgung von in Lebenspartnerschaft lebenden im Vergleich zu verheirateten Beamten. Am 15. Mai 2008 hatten sich alle Fraktionen im Finanzausschuss darauf verständigt, dass dies im Rahmen der nach der Föderalismusreform zu erwarteten Neugestaltung des Landesbeamtenrechts eingearbeitet würde. Seit der Entscheidung des EuGH vom 01. April 2008 sind wir zu einer solchen Umsetzung nunmehr sogar verpflichtet.Stichworte Weihnachts- und Urlaubsgeld: Dass die Regierung und die FDP-Fraktion bei der grundsätzlichen Gewährung von Weihnachts- und Urlaubsgeld verschiedene Ansichten haben, ist bekannt.Ich gehe aber davon aus, dass auch die Regierungsfraktionen die dringende Notwendigkeit einer Korrektur der Regelungen zu den Sonderzahlungen in Hinblick auf die Anwärterinnen und Anwärter der Polizei erkannt haben.Es kann nicht sein, dass bei dieser Gruppe mit dem vergleichbar geringsten Einkommen bei der Polizei überhaupt kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt wird. Das muss schnellstmöglich korrigiert werden und sollte nicht erst durch die Gesamtneufassung des Versorgungsrechts, sondern bereits bei diesem Gesetzentwurf entsprechend angepasst werden.Wir sollten insgesamt aber auch nicht mehr zu lange auf eine Gesamtneufassung des Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrechts warten. Denn es wird auch dort noch genügend Gesprächsbedarf geben – beispielsweise bei der allgemeinen Besoldung oder der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 277/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch 08.10.2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort! www.fdp-sh.de Innen/ Beamtenbesoldung/ BeamtenversorgungWolfgang Kubicki: „Der Gesetzentwurf muss ergänzt werden“ In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Überleitung Beamtenbesoldungs-, Beamtenversorgungsgesetz und anderer Vorschriften) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Die Föderalismusreform hat es uns beschert, dass wir uns in der nächsten Zeit mit einer großen Anzahl beamtenrechtlicher Regelungen auseinanderzusetzen haben.Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes und anderer beamtenrechtlicher Vorschriften ist nur ein Auftakt auf die in der nächsten Tagung voraussichtlich zu erwartende Novelle des Landesbeamtengesetzes.Ich möchte für meine Fraktion festhalten, dass wir diese Aufsplitterung insbesondere der Beamtenbesoldung und Versorgung grundsätzlich kritisch gesehen haben. Was einst als „Öffnungsklausel“ für die einheitliche Regelung der Sonderzahlungen begonnen und die Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeld zur Folge hatte, ist nun komplett in Länderhand übergegangen.Meine Fraktion hat damals gewarnt, dass diese Entwicklung dazu führen wird, dass Schleswig-Holstein durch die schlechtere finanzielle Situation gegenüber anderen Bundesländern bei der Suche nach qualifiziertem Nachwuchs Probleme bekommen wird und spricht man mit Vertreterinnen und Vertretern von Beamtenverbänden, so mehren sich die Anzeichen, dass diese Folge tatsächlich eintritt.Allerdings steht eine umfassende Neuregelung des Besoldungs- und Versorgungsrechts ja noch bevorSie wird zeigen, ob Schleswig-Holstein wenigstens im norddeutschen Raum nicht von den zahlungskräftigeren Nachbarländern ausgebootet werden wird.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Der heutige Gesetzentwurf soll in einem ersten Schritt lediglich dazu dienen, die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen, die ja weiter gelten, solange es noch keine landesrechtlichen Bestimmungen gibt, in Landesrecht zu überführen.Und ich kann für meine Fraktion einmal positiv anmerken, dass die Landesregierung in diesem Gesetzentwurf die Streichung des kleinen Tagegeldes rückgängig gemacht hat.Es ist in der Tat so, dass der Wegfall dieses Tagegeldes bei Dienstreisen für einzelne Beamte eine Härte darstellen kann.Positiv ist ebenfalls hervorzuheben, dass die Streichung der Ausgleichszulage für Polizeibeamte, die ja im Gesetzentwurf für das Haushaltsstrukturgesetz 2009/2010 vorgesehen ist, im Überleitungsgesetz für das Beamtenversorgungsgesetz nicht vorgesehen ist. Wir gehen davon aus, dass dies auch im Haushaltsstrukturgesetz entsprechend angepasst wird und die Ausgleichszulage erhalten bleibt.Ein aus unserer Sicht dringender Punkt fehlt allerdings in diesem Gesetz und der betrifft die Ungleichbehandlung im Bereich der Versorgung von in Lebenspartnerschaft lebenden im Vergleich zu verheirateten Beamten. Am 15. Mai 2008 hatten sich alle Fraktionen im Finanzausschuss darauf verständigt, dass dies im Rahmen der nach der Föderalismusreform zu erwarteten Neugestaltung des Landesbeamtenrechts eingearbeitet würde. Seit der Entscheidung des EuGH vom 01. April 2008 sind wir zu einer solchen Umsetzung nunmehr sogar verpflichtet.Stichworte Weihnachts- und Urlaubsgeld: Dass die Regierung und die FDP-Fraktion bei der grundsätzlichen Gewährung von Weihnachts- und Urlaubsgeld verschiedene Ansichten haben, ist bekannt.Ich gehe aber davon aus, dass auch die Regierungsfraktionen die dringende Notwendigkeit einer Korrektur der Regelungen zu den Sonderzahlungen in Hinblick auf die Anwärterinnen und Anwärter der Polizei erkannt haben.Es kann nicht sein, dass bei dieser Gruppe mit dem vergleichbar geringsten Einkommen bei der Polizei überhaupt kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt wird. Das muss schnellstmöglich korrigiert werden und sollte nicht erst durch die Gesamtneufassung des Versorgungsrechts, sondern bereits bei diesem Gesetzentwurf entsprechend angepasst werden.Wir sollten insgesamt aber auch nicht mehr zu lange auf eine Gesamtneufassung des Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrechts warten. Denn es wird auch dort noch genügend Gesprächsbedarf geben – beispielsweise bei der allgemeinen Besoldung oder der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/