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08.10.08
16:42 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP7 - Überleitung Bundesbesoldungsgesetz

Presseinformation
Kiel, den 8. Oktober 2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 7 Überleitung Bundesbesoldungsgesetz Drs. 16/2247

Dass wir es bei diesem Gesetz mit einer weiteren Konsequenz der Föderalismusreform zu
tun haben, ist bekannt und geht so auch aus der Begründung des Entwurfs hervor. Dabei
rufe ich in Erinnerung, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag in einer Reihe von
Debatten zu dieser Thematik gegen diese Verlagerung auf die Ebene der Länder
ausgesprochen hat, um zu verhindern, dass es zu einem Überbietungswettbewerb
zwischen den Bundesländern kommt. – Zu einem Wettbewerb, den die finanzschwachen
Bundesländer schlecht gewinnen können. Auch hat der Landtag die Landesregierung
dahin gehend unterstützt, dass es zumindest bei dem Beamtenrecht zu einer
norddeutschen Kooperation kommen muss, damit sich die norddeutschen Länder nicht
gegenseitig die Beamten wegschnappen und die einen ausbilden, während die anderen
dann den Rahm abschöpfen. Wie weit diese schon funktioniert, ist aber immer noch
schwer ersichtlich. 2
Schrittweise ist ein ums andere Land aber nun dabei, aus dem Bundesrecht Landesrecht
zu machen. Schleswig-Holstein gehört zu den letzten, die eigene Regelungen
verabschieden. Die einfachste Variante wäre die Übernahme der bundesrechtlichen
Vorschriften gewesen. Das ist in einigen Bundesländern geschehen. Doch die
Landesregierung hat die Gelegenheit genutzt, um auch redaktionelle Änderungen in
Angriff zu nehmen.
Doch, wenn man das Paket aufschnürt, hätte man aus Sicht des SSW auch noch andere
Dinge regeln können. So haben wir bei anderen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass
die Besoldungsstruktur des Beamtenrechts insgesamt modernisiert werden sollte. Stets
wurde das aus dem einen oder anderen Grund abgelehnt. Ich möchte hier nur die
besoldungsrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der
Ehe anführen, dessen Umsetzung im Landtag keine Mehrheit fand. Im Gegensatz zu
Bremen hat Schleswig-Holstein in diesem Bereich die anstehende Überführung also
nicht für eine Modernisierung genutzt, sondern sich weitestgehend auf die Behebung
des - in Anführungszeichen gesetzten - Reparaturbedarfes beschränkt.


Die wirklichen Änderungen der Beamtenversorgung finden wir dagegen im vorliegenden
Haushaltsstrukturgesetz für den Doppelhaushalt 2009/2010. Denn geht es nach der
Landesregierung, wird die Ausgleichszulage für Beamte des Vollzugsdienstes künftig
wegfallen. Für viele Betroffene bedeutet dies empfindliche Kürzungen ihrer Pensionen,
was sie uns verständlicher Weise in ganz vielen brifen dargelegt haben. Auch die GDP
hat in einer umfangreichen Stellungnahme diese Problematik aufgegriffen – unter
anderem weist sie darauf hin, dass sich die Landesregierung damit auch von dem
entfernt, worüber sich die norddeutschen Länder anscheinend einig waren. Das Signal,
das von dieser Kürzung ausgeht, ist somit fatal. Da hilft es nichts, dass die 3
regierungstragenden Fraktionen auf einer Veranstaltung der GDP in Rendsburg
signalisiert haben, dass sie sich das ganze noch einmal überlegen wollen. Der
Vertrauensverlust kann dadurch nicht wieder eingesammelt werden, und viele Beamten
werden es sich künftig sicherlich genau überlegen, ob Schleswig-Holstein der geeignete
Dienstherr ist, oder doch eher Hamburg oder Niedersachsen.