Anke Spoorendonk zu TOP7 - Überleitung Bundesbesoldungsgesetz
PresseinformationKiel, den 8. Oktober 2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 7 Überleitung Bundesbesoldungsgesetz Drs. 16/2247Dass wir es bei diesem Gesetz mit einer weiteren Konsequenz der Föderalismusreform zutun haben, ist bekannt und geht so auch aus der Begründung des Entwurfs hervor. Dabeirufe ich in Erinnerung, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag in einer Reihe vonDebatten zu dieser Thematik gegen diese Verlagerung auf die Ebene der Länderausgesprochen hat, um zu verhindern, dass es zu einem Überbietungswettbewerbzwischen den Bundesländern kommt. – Zu einem Wettbewerb, den die finanzschwachenBundesländer schlecht gewinnen können. Auch hat der Landtag die Landesregierungdahin gehend unterstützt, dass es zumindest bei dem Beamtenrecht zu einernorddeutschen Kooperation kommen muss, damit sich die norddeutschen Länder nichtgegenseitig die Beamten wegschnappen und die einen ausbilden, während die anderendann den Rahm abschöpfen. Wie weit diese schon funktioniert, ist aber immer nochschwer ersichtlich. 2Schrittweise ist ein ums andere Land aber nun dabei, aus dem Bundesrecht Landesrechtzu machen. Schleswig-Holstein gehört zu den letzten, die eigene Regelungenverabschieden. Die einfachste Variante wäre die Übernahme der bundesrechtlichenVorschriften gewesen. Das ist in einigen Bundesländern geschehen. Doch dieLandesregierung hat die Gelegenheit genutzt, um auch redaktionelle Änderungen inAngriff zu nehmen.Doch, wenn man das Paket aufschnürt, hätte man aus Sicht des SSW auch noch andereDinge regeln können. So haben wir bei anderen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dassdie Besoldungsstruktur des Beamtenrechts insgesamt modernisiert werden sollte. Stetswurde das aus dem einen oder anderen Grund abgelehnt. Ich möchte hier nur diebesoldungsrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit derEhe anführen, dessen Umsetzung im Landtag keine Mehrheit fand. Im Gegensatz zuBremen hat Schleswig-Holstein in diesem Bereich die anstehende Überführung alsonicht für eine Modernisierung genutzt, sondern sich weitestgehend auf die Behebungdes - in Anführungszeichen gesetzten - Reparaturbedarfes beschränkt.Die wirklichen Änderungen der Beamtenversorgung finden wir dagegen im vorliegendenHaushaltsstrukturgesetz für den Doppelhaushalt 2009/2010. Denn geht es nach derLandesregierung, wird die Ausgleichszulage für Beamte des Vollzugsdienstes künftigwegfallen. Für viele Betroffene bedeutet dies empfindliche Kürzungen ihrer Pensionen,was sie uns verständlicher Weise in ganz vielen brifen dargelegt haben. Auch die GDPhat in einer umfangreichen Stellungnahme diese Problematik aufgegriffen – unteranderem weist sie darauf hin, dass sich die Landesregierung damit auch von dementfernt, worüber sich die norddeutschen Länder anscheinend einig waren. Das Signal,das von dieser Kürzung ausgeht, ist somit fatal. Da hilft es nichts, dass die 3regierungstragenden Fraktionen auf einer Veranstaltung der GDP in Rendsburgsignalisiert haben, dass sie sich das ganze noch einmal überlegen wollen. DerVertrauensverlust kann dadurch nicht wieder eingesammelt werden, und viele Beamtenwerden es sich künftig sicherlich genau überlegen, ob Schleswig-Holstein der geeigneteDienstherr ist, oder doch eher Hamburg oder Niedersachsen.