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08.10.08
16:35 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 3: Gemeinschaftsschulen brauchen Koordinatoren

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 08.10.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 3: Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (Drucksache 16/2123 und 16/2244)

Dr. Henning Höppner:

Gemeinschaftsschulen brauchen Koordinatoren

Es geht bei der Ergänzung des Landesbesoldungsgesetzes neben einzelnen Lei- tungsstellen im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr sowie im Abwasserzweck- verband Pinneberg und entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses im Medizinausschuss nach § 33 Hochschulgesetz im Wesentlichen darum, die Umgestal- tung des schleswig-holsteinischen Schulwesens im Bereich der Funktionsstellen nachzuvollziehen.

Es gibt wenig Zweifel daran, dass die neuen Schularten Koordinatorenstellen benöti- gen, um den organisatorischen Rahmen für die pädagogische Umsetzung unseres gemeinsamen Ziels zu schaffen, jede Schülerin und jeden Schüler optimal zu fördern und dies, soweit es möglich ist, im gemeinsamen Unterricht zu tun. Das sind keine Tä- tigkeiten, die man dem ehrenamtlichen Engagement der Lehrer überlassen kann oder die man ihnen als Pflichtaufgabe zusätzlich zu ihrem Unterrichtspensum aufs Auge drücken kann, und je größer die Schule ist, umso mehr Koordinatorenstellen werden natürlich benötigt. Sicher kostet das Geld, und nicht wenig. Wir haben uns aber dafür ausgesprochen, die Schulleitungen zu stärken, und dafür müssen die Mittel auch bereitgestellt werden.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Es wäre ein völlig realitätsfernes Szenario, wenn aufgrund dieses Gesetzes nun Be- fürchtungen geweckt würden, dass der Lehrkörper künftig nur noch aus Organisatoren und Bürokraten bestünde und dass für den Unterricht kaum noch Zeit übrig bliebe. Es geht genau darum, den Unterricht durch die entsprechenden Rahmenbedingungen zu sichern und zu verbessern.

Die Koalitionsfraktionen haben daher in den zuständigen Ausschüssen darauf verzich- tet, in das Grundgefüge des von der Landesregierung vorgelegten Entwurfes ein- zugreifen, und nur zwei zusätzliche Anpassungen an das Bundes- und das Landesbe- soldungsrecht vorgenommen, was die Koordinatorenstellen an sehr großen verbunde- nen Systemen und was die Förderzentren angeht. Darüber hinaus waren zwei redakti- onelle Klarstellungen anzubringen, die die Funktionsstellen in den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 insofern folgerichtig einschränken, als die dort genannten Schülerzah- len sich auf die Sekundarstufe I beziehen.

Natürlich kann heute niemand pro Kopf und damit auf Euro und Cent genau berech- nen, wie sich die Zahl der Funktionsstellen und damit die Kosten in den nächsten Jah- ren entwickeln werden. Der Prozess der Umwandlung bestehender Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Regional- und Gemeinschaftsschulen ist in vollem Gange. Zum Teil wird es bei einfachen Umwandlungen bleiben, in anderen Fällen werden durch Zusammenschlüsse bisher selbständiger Schulen Schulleitungsstellen reduziert werden können.

Wir bedauern es, dass die ursprünglich vorgesehene Anhörungsfrist zu kurz bemes- sen war. Die späten Sommerferien haben weitere Verzögerungen in die parlamentari- sche Beratung gebracht. Umso wichtiger ist es, dass wir nun heute zu einer Be- schlussfassung über die neue Besoldungsstruktur an unseren Schulen gelangen, die dem Bildungsministerium Gelegenheit gibt, diese Struktur nun schnellstmöglich umzu- setzen. -3-



Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung einschl. der Be- schlussempfehlung des Finanzausschusses.