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08.10.08
16:14 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes sind nicht solide finanziert"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 276/2008 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, 8. Oktober 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Schulen / Landesbesoldungsgesetz



www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: „Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes sind nicht solide finanziert“ In der Landtagsdebatte zu TOP 3 (Änderung des Landesbesoldungsgesetzes) erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Die Verabschiedung des geänderten Landesbesoldungsgesetzes war ursprünglich seitens der „großen“ Koalition noch für die letzte Plenartagung vor der Sommerpause vorgesehen. Wegen zahlreicher Ungereimtheiten im Gesetzentwurf ist es dann aber nicht mehr zu einer Zweiten Lesung gekommen.
Die damit gewonnene Bedenkzeit hat freilich nicht viel geholfen: Nach wie vor enthält der Gesetzentwurf diverse inhaltliche und formale Mängel. Deshalb kann die FDP-Fraktion auch heute nicht zustimmen, auch wenn wir die Notwendigkeit anerkennen, die Leitungsstrukturen der neuen Schularten im Landesbesoldungsgesetz angemessen zu berücksichtigen.
Weil die ursprünglich von der großen Koalition erhofften Einspar- und Synergieeffekte aus der Schulreform tatsächlich nicht eingetreten sind, verursacht die Gesetzesänderung Mehrkosten. Mittelfristig ist im Vorblatt von einem Betrag in Höhe von mehr als 5 Mio. Euro die Rede – nachzulesen im Vorblatt des Regierungsentwurfs.
Die Landesregierung will diese Kosten, wie die Bildungsministerin in der vorigen Woche im Bildungsausschuss auf meine Frage hin bestätigt hat, aus der Personalkostenrücklage „Lehrer“ finanzieren.
Dem entgegen steht aber die Feststellung des Landesrechnungshofes in einem Schreiben vom 30. Juni, in dem es heißt:
„Im Übrigen dürfen die Mehrausgaben nicht aus der Rücklage finanziert werden. § 8 Abs. 12 Satz 2 des Haushaltsgesetzes 2007/08 erlaubt Christian Albrecht, Presses precher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ zwar, Mittel aus der Rücklage für Personalausgaben zu verwenden. Die Finanzierung dauerhafter Personalausgaben daraus ist systemwidrig. Sobald die Rücklage aufgebraucht ist, wird der Haushalt zusätzlich belastet. Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass die ab 2014 erwartete jährliche Mehrbelastung von 750,0 T€ ungefähr dem Ausgabebedarf für 12 Lehrerstellen entspricht“.
Auch wenn diese Summe im Vergleich zu den mehrstelligen Millionenbeträgen, mit denen die große Koalition ansonsten ohne echte Deckung jongliert, recht bescheiden anmutet, bleibt die unsaubere Finanzierungsregelung bei der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes doch ein Kritikpunkt.
Des Weiteren habe ich bereits in der Ersten Lesung am 18. Juni auf inhaltliche Unstimmigkeiten hingewiesen, zu deren Beseitigung sich die Regierung trotz der verlängerten Beratungszeit nicht imstande gesehen hat.
So enthält die Neufassung des Gesetzes zum Beispiel Beförderungsämter an Einrichtungen aus dem Schulbereich, die schon längst abgeschafft worden sind - wie etwa Stellen für Leiter von Landes- und Regionalseminaren des IQSH. Auf diese Unstimmigkeiten hat übrigens auch der Landesrechnungshof in dem vorhin erwähnten Schreiben an den Finanzausschuss Bezug genommen - verbunden mit der Empfehlung, dies bei der anstehenden Gesetzesänderung zu berücksichtigen. Aber auch das ist nicht geschehen.
Darüber hinaus muss ich erneut auf folgenden Punkt aufmerksam machen: Auch in der Neufassung „letzter Hand“ ist im Landesbesoldungsgesetz nach wie vor keine Anpassung an die geänderten Strukturen im Hochschulbereich vorgesehen. Das Landesbesoldungsgesetz spiegelt immer noch die alte Rektoratsverfassung wieder, z.B. sieht es in der Besoldungsgruppe B 7 einen Rektor oder eine Rektorin der Universität Kiel vor. Ähnlich verhält es sich mit den anderen Hochschulleitungen. Seit Februar 2007 besteht an den schleswig-holsteinischen Hochschulen indessen die Präsidialverfassung. Die besoldungsrechtliche Einstufung unserer Hochschulpräsidenten bleibt also im Landesrecht unklar. Ich verstehe nicht, weshalb man diesen von mir bereits in der Ersten Lesung gegebenen Hinweis trotz verlängerter Beratungszeit nicht berücksichtigen konnte.“



Christian Albrecht, Presses precher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/