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08.10.08
15:08 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Neues Denkmalschutzrecht beschneidet Einspruchsrechte der Bürger

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 275/2008 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, 8. Oktober 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Kulturpolitik / Denkmalschulschutzgesetz



www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: Neues Denkmalschutzrecht beschneidet Einspruchsrechte der Bürger In der Landtagsdebatte zu TOP 8 (Erste Lesung des Regierungsentwurfs für ein neues Denkmalschutzgesetz) erklärte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Der Gesetzentwurf der Landesregierung bewirkt das Gegenteil dessen, was er verspricht. Statt Bürokratie abzubauen, heizt er die Mühlen der Fachbehörden und der Verwaltungsgerichte kräftig an. Statt den Denkmalschutz zu fördern, schadet er dessen Anliegen in der Bevölkerung.
Die rechtliche Schlechterstellung der privaten Eigentümer wird dem Ziel, die Erhaltung von Baudenkmälern möglichst im Einvernehmen mit den Betroffenen zu sichern, nicht gut tun.
Was unter dem Deckmantel der „Beschleunigung“ erfolgen soll - die Abschaffung des Vorverfahrens - ist nichts anderes als die Verkürzung der verwaltungsrechtlichen Überprüfungsmöglichkeiten zu Lasten der Eigentümer. Eigentümer werden durch das neue „nachrichtliche Verfahren“, bei dem sie vorab keinen im Verwaltungswege anfechtbaren Bescheid erhalten, auf den Weg der Feststellungsklage verwiesen.
Auch andere Bundesländer haben in verschiedenen Bereichen die Erfahrung machen müssen, dass die Verkürzung des Vorverfahrens bei Verwaltungsentscheidungen die Zahl der Prozesse vor den Verwaltungsgerichten deutlich in die Höhe treibt.
Die im Vorblatt des Gesetzentwurfes von der Regierung versprochenen „Einsparungen beim Verwaltungsaufwand“ würden durch eine solche Entwicklung rasch aufgezehrt. Dies ist insbesondere dann zu erwarten, wenn die Anzahl der eingetragenen Baudenkmale durch den neu eingeführten „deklaratorischen Denkmalschutz“ sehr zügig von 7.500 auf 25.000 erhöht werden sollte. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Im zurückliegenden Jahr gab es dem Vernehmen nach hingegen nur 17 Widerspruchsverfahren. Diese geringe Zahl spricht dafür, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Denkmalschutz in Schleswig- Holstein sachgerecht sind, dass sie einvernehmliche Lösungen begünstigen und es deshalb bislang so weit als möglich gar nicht erst zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Wird die Zahl der eingetragenen Denkmale durch die Neuregelung unvermittelt um das Drei- bis Vierfache gesteigert und werden die Eigentümer auf den Weg der Feststellungsklage verwiesen, statt vorab Widerspruch gegen die Verfügung der Denkmalschutzbehörde einlegen zu können, so wird dies aber nicht nur zu einem Beschäftigungsprogramm für die Verwaltungsgerichte führen.
Eine Steigerung der Anzahl der eingetragenen Baudenkmale um mehr als das Dreifache wird auch die Anzahl der genehmigungspflichtigen Maßnahmen entsprechend erhöhen. Dies betrifft insbesondere alle baulichen Änderungen und Instandhaltungen, die der Eigentümer vornehmen will - angefangen bei Fenstersanierungen, Wärmedämmungen und ähnlichen Maßnahmen. All dies erfordert die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde, und diese ist ihrerseits dazu verpflichtet, vor Erteilung einer Genehmigung die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einzuholen (§ 7 Absatz 1). Fazit: Der schöne neue Denkmalschutz wird in den zuständigen Fachbehörden ebenso wie in den Verwaltungsgerichten für mehr Beschäftigung sorgen. Es wird nicht lange dauern, und wir hören den aus ähnlich gelagerten Fällen bekannten Ruf nach mehr Personal. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Diese Entwicklung wird nicht zuletzt auch dadurch vorangetrieben, dass sich die Einschätzung in der Frage, was denkmalwürdig ist, in jüngster Zeit in der „Zunft“ deutlich auf die jüngere Baugeschichte hin ausgeweitet hat. Auch Gebäude aus den fünfziger, sechziger oder siebziger Jahren geraten damit zunehmend in den Bereich potenzieller Streitfälle, weil viele Eigentümer - anders als etwa bei historischen Bauernhöfen oder Gutshäusern - hier oft ein anderes Verständnis von „Denkmalwürdigkeit“ haben als die Fachbehörden.
Ich will hier gar nicht darüber streiten, inwieweit die veränderten Einstellungen der professionellen Denkmalschützer berechtigt sind oder nicht. Auch in der „Szene“ gibt es darüber bekanntlich heftigen Streit. In einem Gutachten für die „grüne“ Bundestagsfraktion hat der Architekturkritiker Dieter Hoffmann-Axthelm vor einigen Jahren heftig „ausgeteilt“: Er sprach von einer „Überdehnung des Denkmalbegriffs“, von einer „Denkmalexplosion“ und von „Ästhetik als letztem Reservat des Obrigkeitsstaates“. Wie gesagt: über die neueren Moden und Betrachtungsweisen der zuständigen Fachbruderschaften will ich hier gar nicht urteilen. Für die Politik ist folgendes aber entscheidend: die Ausweitung des Denkmalbegriffs in der Breite und zeitlich bis in die jüngere Baugeschichte hinein potenziert die Zahl der möglichen Konflikte. Gerade vor diesem Hintergrund halten wir Liberale die Absicht der Landesregierung, den Denkmalschutz in Schleswig auf das sogenannte „nachrichtliche“ Verfahren umzustellen und Einspruchsrechte der Betroffenen radikal zu beschneiden, für extrem fahrlässig und für einen schweren politischen Fehler“.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/