Ekkehard Klug: Landesregierung muss sich im Streit mit dem Bund um einen Ausgleich bemühen
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 258/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 18. September 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals und DenkmalschutzEkkehard Klug: Landesregierung muss sich im Streit mit dem Bund um einen Ausgleich bemühen Zur Zuspitzung des Rechtsstreits, der zwischen der Landesregierung und dem Bund um die Rolle des Denkmalschutzes beim Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgetragen wird, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer und kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Die Auseinandersetzung darf nicht weiter eskalieren. Das läge weder im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes noch im Interesse des Denkmalschutzes. Die Landesregierung muss sich aktiv um eine Verständigung mit dem Bund bemühen und den Rechtsstreit so bald wie möglich beilegen“. Die Ankündigung des Landeskonservators, den Konflikt gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht weiter zu tragen, sei „genau das falsche Signal zur falschen Zeit in der falschen Tonlage“, meinte Klug. Ein Vergleich zwischen den streitenden Parteien sollte nach Auffassung des FDP-Abgeordneten auf folgenden Eckpunkten beruhen: Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) müsse zusichern, dass es künftig keine Nacht- und-Nebel-Aktionen mehr geben werde wie beim Abriss zweier historischer Türme aus der Kaiserzeit auf der Brunsbütteler Schleuseninsel. Andererseits dürfe das Land seinerseits auch nicht auf einem denkmalpflegerischen Genehmigungsvorbehalt für alle Änderungen, Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an den Schifffahrtsanlagen beharren. „Der Nord- Ostsee-Kanal ist eine der wichtigsten Wasserstraßen der Welt und kann nicht wie ein Museumskanal behandelt werden.“Klug schlug die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vor, in der neben der WSD als Bundesbehörde von Landesseite her das Landesamt für Denkmalpflege, das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium sowie die für Kultur zuständige Staatskanzlei vertreten sein sollte. Diese Arbeitsgruppe müsse den Auftrag erhalten, die wesentlichen denkmalpflegerischen Belange und mögliche Konfliktpunkte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Nord- Ostsee-Kanals zu definieren und frühzeitig nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. In jenen Fällen, in denen dies nicht erreicht werde, müsse der Ministerpräsident die Entscheidung als oberste Denkmalschutzbehörde an sich ziehen. „Der Kanal ist für unser Land zu wichtig, als dass man hier wie bei einem denkmalpflegerischen Null-Acht-Fünfzehn-Problem agieren darf“, stellte Klug abschließend fest.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/