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10.09.08
15:34 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Es sind noch viele Fragen zu klären"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 243/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, den 10. September 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Umwelt/ Wattenmeer/ Explorationsbohrungen
Günther Hildebrand: „Es sind noch viele Fragen zu klären“ In der Debatte zum TOP 13 (Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Nach der April-Sitzung führen wir heute bereits die zweite Debatte über die Frage, ob Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer rechtlich zulässig sind und welche Folgen sich gegebenenfalls daraus ergeben. Es geht im sachlichen Kern im Wesentlichen um eine juristische Debatte, die eigentlich die Gerichte zu führen haben, die aber doch naturschutzfachlich erhebliche Auswirkungen haben kann.
In der rechtlichen Beurteilung sind wir seit April ein Stück weiter gekommen. Es liegen mittlerweile zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages vor und insbesondere das zweite Gutachten kommt hier zu einer klaren Auffassung, die ich kurz zitieren möchte:
„…mangels nationaler Umsetzungsvorschriften hätte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie die Bestimmungen des Artikels 6 Absatz 3 der FFH-Richtlinie vorliegend unmittelbar anwenden müssen. Von Amts wegen wäre daher vor Erteilung der Aufsuchungserlaubnis eine Überprüfung erforderlich gewesen, ob die künftige Nutzung als Aufsuchungsgebiet für Kohlenwasserstoffe mit den festgelegten ökologischen Erhaltungszielen des zu einem großen Teil im Nationalpark Wattenmeer liegenden Gebiets vereinbar ist.“
Kurz und auf hochdeutsch ergibt sich daraus, dass die Genehmigung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld aufgrund dieses schwerwiegenden Abwägungsmangels nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes rechtwidrig ist.
Dieses Gutachten datiert vom 07. Juli 2008 und ist seit einigen Wochen im Umlauf. Es bestand also seitens der Landesregierung genügend Zeit, sich hiermit zu beschäftigen und entweder den Inhalt zu bestätigen oder aber eine Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 eigene Rechtsauffassung zu entwickeln in der begründet darzulegen gewesen wäre, warum die Aussagen des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes nicht zuträfen.
Vor diesem Hintergrund ist es schon erstaunlich, welche Erfahrungen wir dieser Tage mit der Landesregierung gemacht haben. Ich habe nämlich zwei Tage vor der heutigen Debatte – also Montag - bei der Landesregierung nachfragen lassen, ob die Landesregierung die Rechtsauffassung des Wissenschaftlichen Dienstes teilt oder nicht. Die Aussage aus dem befragten Ministerium lautete: „Wir sind hierzu nicht sprechfähig.“
Eine rechtliche Würdigung ist doch keine politische Entscheidung! Die Landesregierung muss doch in der Lage sein, in knapp 2 Monaten zu einem bestimmten Sachverhalt eine rechtliche Beurteilung vorzunehmen.
Daher bin ich heute auf die Ausführungen der Landesregierung sehr gespannt. In der Tendenz, das sage ich aber sehr deutlich, sind wir dem Antrag der Grünen bisher nicht abgeneigt.
Wenn eine Genehmigung rechtswidrig erteilt wurde und dies hinterher festgestellt wird, dann ist sie zu korrigieren und die Landesregierung hat sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierfür einzusetzen.
Wenn das Bergbaurecht nicht EU-konform ist, weil es hier ein Umsetzungsdefizit europarechtlicher Bestimmungen gibt, dann besteht legislativer Handlungsbedarf, der gerne auch im Wege einer Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein aus in Gang gesetzt werden kann.
Wenn es Voraussetzung für die Genehmigung von Schrägbohrungen vom Festland aus in das Gebiet des Nationalparks ist, dass ein Gutachten für die Unbedenklichkeit dieser Bohrungen vorliegen muss, dann darf vorher eine solche Genehmigung nicht erteilt werden – so einfach ist das.
Allerdings sollten wir heute nicht zu einer Abstimmung über den Antrag der Grünen kommen, weil wir die Diskussion im Ausschuss noch vertiefen sollten. Es gibt aus unserer Sicht noch weiteren Erörterungsbedarf.
Da ist zum einen die Frage, ob bereits seitens der EU ein Vertragsverletzungsverfahren zur mangelhaften Umsetzung der FFH- Richtlinie hinsichtlich der bergbaurechtlichen Vorschriften angedroht wurde und wenn nein, warum dies zumindest bisher nicht erfolgt ist beziehungsweise wann damit zu rechnen ist? Es mag ja sein, dass die EU keinen Bedarf an der Erweiterung dieser Vorschriften sieht.
Zum anderen muss auch die Frage besprochen werden, welche Haftungsfragen mit einer etwaigen Rücknahme bereits ausgesprochener Genehmigungen verbunden sind. Man darf ja nicht diejenigen vergessen, die auf die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Aufsuchungserlaubnis vertraut haben und ggf. hier bereits finanzielle Aufwendungen gehabt haben.
Auch dies gilt es im Ausschuss zu klären.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/