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10.09.08
15:28 Uhr
SPD

Detlef Buder zu TOP 13: Keinerlei neue Ölbohrungen und keine Ausweitung der Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer!

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 10.09.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 13, Nationalpark Wattenmeer vor Ausweitung der Ölförderung schützen (Drucksache 16/2203)

Detlef Buder:

Keinerlei neue Ölbohrungen und keine Ausweitung der Ölförderung im National- park Wattenmeer!

Seit der Debatte hier im Landtag im April liegen zwei Gutachten des wissenschaftli- chen Dienstes vor, die rechtlich neue Erkenntnisse liefern. Aus dem von der SPD- Landtagsfraktion erbetenen Gutachten zu Probebohrungen nach Erdöl im Watten- meer ist klar zu entnehmen, dass senkrechte Explorationsbohrungen im Nationalpark allenfalls und nur unter strengen Vorgaben von Mittelplate erfolgen dürften.

Die SPD hat schon seit Jahren die Position vertreten, dass Bohrungen jeglicher Art im hochsensiblen Gebiet des Nationalparks Wattenmeer nur von der Plattform Mittelplate oder als Schrägbohrungen von außerhalb des Nationalparks durchgeführt werden dür- fen. Dies haben wir 1999 im Nationalparkgesetz verankert und lassen es nicht juris- tisch weg diskutieren.

Auch das von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN erbetene Gutachten des wis- senschaftlichen Dienstes liegt vor und kann dankenswerterweise – wie auch unser in Auftrag gegebenes Gutachten – als Umdruck eingesehen werden. Im Ergebnis stellt das Gutachten fest: Hinsichtlich des bergrechtlichen Konzessionsverfahrens besteht legislativer Handlungsbedarf. Der Bundesgesetzgeber hat zur Erfüllung seiner mit- gliedstaatlichen Umsetzungsverpflichtung die Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Richtlinie in das Bergrecht zu integrieren und sicherzustellen, dass bereits vor Ertei- lung einer Bergbauberechtigung eine Verträglichkeitsprüfung durch die nach Bergbau- recht zuständige Behörde durchgeführt wird.

Ob und inwieweit dieses Handlungsdefizit das Genehmigungsverfahren der RWE Dea für die Ölförderung im nordfriesischen Teil des Nationalparks Wattenmeer beeinflusst hat und ob der im Antrag vorgeschlagene Weg der richtige ist, muss juristisch fundiert geprüft und bewertet werden. Das Ziel des Antrages ist jedoch richtig, daher sollten wir im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss uns schnell einig werden.

Fernab aller juristischen Details, die wir noch diskutieren müssen, sollten wir nicht aus den Augen verlieren: Bei der aus Sicht der Ölkonzerne angesichts endlicher Vorräte und stetig steigender Preise verständlichen Suche nach neuen Erdölvorkommen auch in Deutschland sollte der Nationalpark Wattenmeer von vornherein ausgeschlos- sen sein. Dies gebietet schon das laufende Anerkennungsverfahren des Wattenmee- res als Weltnaturerbe. Auch wenn die bestehende Ölförderung Bestandsschutz ge- nießt und der UNESCO bekannt ist, macht es sich nicht gut, wenn während des aktu- ellen Besuches von Experten der Weltnaturschutzunion im Auftrag der UNESCO im- mer noch öffentlich über eine ausgeweitete Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer diskutiert wird. Das müssen wir schnell beenden und unsere Kräfte darauf konzentrie- ren, wie die weltweit einzigartige Naturlandschaft des Wattenmeeres möglichst bald in die Weltnaturerbe-Liste aufgenommen werden kann, um dann überall auf der Welt noch bekannter und attraktiver zu werden. Dies dient der Natur, der Umwelt und über ein höheres Tourismusaufkommen auch den Menschen an der Westküste.