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10.09.08
15:25 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 13 - Den Nationalpark Wattenmeer vor Ausweitung der Ölförderung schützen

Presseinformation

Kiel, den 10.09.2008

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms



TOP 13 Den Nationalpark Wattenmeer vor Ausweitung der 16/2203 Ölförderung schützen Drs. 16/22 03

Bereits in der Aprilsitzung des Landtages haben wir uns als SSW deutlich gegen die Ausweitung
von Ölbohrungen im Nationalpark Wattenmeer ausgesprochen. Jegliche Art von Bohrtätigkeiten
haben nach Auffassung des SSW nichts in einem Nationalpark zu suchen.
Es gibt zwar einen Bestandschutz für die Mittelplate - diesen Kompromiss haben wir seinerzeit
auch mitgetragen - aber generell sehen wir diese Art der Nutzung im Wattenmeer nicht im
Einklang mit einem Nationalpark. Uns schon gar nicht, wenn es sich, wie bei uns, um ein so
empfindliches Ökosystem wie das Wattenmeer handelt.
Es ist gut und beruhigend, dass das Nationalparkgesetz des Landes hier klar formuliert ist.
Demnach werden weitere Ölbohrtätigkeiten - bis auf die bestandsgeschützten Aktivitäten –
ausgeschlossen und sind daher auch nicht genehmigungsfähig. 2
Auch wenn es die Mittelplate schon länger gibt, als das Nationalparkgesetz, hat dies nichts mit
der traditionellen Nutzung des Wattenmeeres zu tun. Nun lässt sich die Mittelplate aufgrund des
Bestandschutzes aber nicht wegdiskutieren. Laut Nationalparkgesetz ist die Erdölbohrung und –
förderung ausschließlich von der Mittelplate zulässig - und das akzeptieren wir. Aber darum geht
es hierbei auch nicht. Es geht darum, dass keine weiteren Bohrtätigkeiten im nordfriesischen Teil
des Wattenmeeres sowie von Land aus in den Nationalpark hinein getätigt werden sollen. Daher
unterstützen wir das Ansinnen der Grünen, eine Aufsuchungserlaubnis für Kohlenwasserstoffe
nur dann zu genehmigen, wenn eine Verträglichkeitsprüfung nach europäischem
Naturschutzrecht dies zulässt.
Aber das muss man sich erst einmal vorstellen, wir haben Natura 2000 Gebiete, mit einem
europäischen Schutzstatus und wir haben ein Bundesbergbaugesetz, dass einen solchen
Schutzstatus nicht kennt, weil der Bundesgesetzgeber es bisher nicht vermocht hat,
europäisches Recht in nationales Recht - sprich das Bergrecht - umzusetzen. Aus Sicht des SSW
steht die Erdölförderung im Wattenmeer im Widerspruch zum bestehenden geltenden
europäischen Naturschutzrecht und es ist aus unserer Sicht nicht verständlich, warum es nicht
entsprechend berücksichtigt wird. Für uns ist klar, hier muss der Bundesgesetzgeber seiner
Umsetzungsverpflichtung unverzüglich nachkommen.


Bei Vorhaben eines bestimmten Ausmaßes, die unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf
die Umwelt haben, ist im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, auf
dessen Grundlage über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden wird. Dann ist es fragwürdig,
warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine umfassende Verbandsbeteiligung, wie
man sie aus anderen Genehmigungsverfahren kennt, nicht vorgesehen ist.


Der SSW unterstützt die Punkte des Grünen Antrages, denn aus unserer Sicht muss endlich
rechtliche Klarheit mit allen dazugehörigen Konsequenzen geschaffen werden. Damit auch
künftig im Sinne des Nationalparks Wattenmeer Entscheidungen getroffen werden, die so auch
von den Menschen vor Ort und der regionalen Politik gewollt sind. 3
Der Landtag sollte den interfraktionellen Beschluss des Kreistages Nordfriesland berücksichtigen
und entsprechend handeln. Es gilt ein Signal zu setzen, das deutlich macht, dass sich der Landtag
gegen eine Ausweitung der Erdölbohrungen ausspricht und dies mit politischen Initiativen
umsetzt. Die Landesregierung muss über den Bundesrat dafür Sorge tragen, dass das
Bundesbergbaugesetz geändert wird. Die Ausweitung der Ölbohrung und –förderung darf nicht
ohne entsprechende naturschutzrechtliche Bestimmungen über die Bühne gehen.