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30.07.08
13:01 Uhr
SPD

Peter Eichstädt: Einheitliches Vorgehen der Bundesländer ist notwendig

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 30.07.2008, Nr.: 207/2008



Peter Eichstädt:

Einheitliches Vorgehen der Bundesländer ist notwendig

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Nichtraucherschutz in Gaststät- ten erklärt der drogenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Das Urteil des BVG zum Rauchverbot in Gaststätten hat die Nichtraucherschutzgeset- ze der Länder grundsätzlich gestärkt, denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesund- heitsgefahren wie dem Passivrauchen wird als „ein überragend wichtiges Gemein- schaftsgut“ anerkannt.

Nach dem Urteil wäre ein striktes und absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten ver- fassungsgemäß. Wenn die Länder jedoch Ausnahmen für größere Gaststätten zulas- sen, müssen sie auch Einraumkneipen einbeziehen, wenn diese reine Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern sind, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben.

Ich bin skeptisch, dass die vom Gericht gemachten Vorgaben für Einraumkneipen tat- sächlich zu mehr Rechtssicherheit führen. So bleibt z. B. die Frage offen, wie ein Schankwirt mit einem (großen) Nebenraum und sehr kleinem Gastraum in diesem das Rauchen verbieten muss, während ein Gastwirt mit 75 qm-Kneipe, der diesen Neben- raum nicht hat, das Rauchen erlauben darf.

Eine klare Regelung für umfassenden Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen wäre deshalb die rechtssichere Lösung. Dabei sind wir mit dem Ministerpräsidenten auf ei- ner Linie.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Wir werden jetzt prüfen, welche Änderungen durch das Urteil erforderlich werden, da- bei aber weiter an unserem Ziel festhalten, weitestgehenden Gesundheitsschutz für Nichtraucher zu gewährleisten. Dabei muss es jetzt auch eine Absprache über das weitere Vorgehen mit den anderen Bundesländern geben, damit nicht wieder unter- schiedliche Regelungen zu Ungleichbehandlungen führen.