Monika Heinold zum Sparkassengesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort. Claudia Jacob Landeshaus TOP 5 – Änderung des Sparkassengesetzes Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 267.08 / 16.7.2008Riesiger Erfolg für die Landesregierung: Erster von zwölf Artikeln des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes wird nach nur dreijähriger Beratung umgesetztBevor ich zu dem Sparkassengesetz und seinen Veränderungen komme, möchte ich un- sere grundsätzliche Position darstellen. Wir Grünen wollen die Sparkassen als öffentlich- rechtliche Institute erhalten! Dazu stehen wir, auch wenn wir uns in der letzten Zeit mehr- fach über die Sparkassen geärgert haben. Ich verweise hier zum einen auf die Forde- rungsverkäufe der Sparkasse Südholstein an die Lonestar-Gruppe: Das halten wir wei- terhin für einen nicht hinnehmbaren Vorgang, unter dem die Betroffenen Sparkassen- kunden in der Region noch immer leiden. So verspielen die Sparkassen ihren guten Ruf.Zweites Beispiel: Durch das Leitmotiv der Gemeinwohlorientierung sind die Sparkassen moralisch verpflichtet, allen Menschen die Eröffnung eines eigenen Girokontos zu er- möglichen. Dazu passt es nicht, dass für diejenigen, die nur ein geringes Einkommen haben, Sondergebühren genommen werden. So im Kreis Lauenburg geschehen. Auch das ist nicht akzeptabel. Sparkassen unterscheiden sich von den privaten Banken da- durch, dass die Erzielung von Gewinn nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes ist.Im Sparkassengesetz des Landes steht: Sparkassen sind selbständige Unternehmen in kommunaler Trägerschaft mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbe- werbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die ange- messene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.1/2 Sie unterstützen dadurch die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regi- onalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Das alles machen unsere Sparkassen doch relativ erfolgreich. Meine Fraktion will auch weiterhin am Drei-Säulen-System Pri- vatbanken, Genossenschaftsbanken und öffentliche Banken festhalten. Wir lehnen daher den Einstieg in die Privatisierung der Sparkassen ab. Stattdessen favorisieren wir weiter- hin die Fusionen von öffentlichen Kreditinstituten, um die traditionelle Unterstützung der Betriebe vor Ort durch preiswerte Kredite aufrechterhalten zu können.Bei unseren Gesprächen, z.B. mit HandwerkerInnen, wird uns immer wieder vermittelt, wie wichtig die Sparkassen gerade für kleine Kredite des Mittelstandes sind. Nun zu den vorliegenden Änderungen im Sparkassengesetz.Zum einen wird die EU-Richtlinie über die Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen in Landesrecht umgesetzt: das muss sein, da gibt es kein Vertun! Dem stimmen wir natürlich zu. Zum anderen sollen Teile des ersten Verwal- tungsmodernisierungsgesetzes – auch Flop 1genannt – umgesetzt werden.Ein Gesetz, welches lange erarbeitet wurde und viel Verwaltungskraft gebunden hat, welches dann von der Landesregierung hoch gelobt wurde, und seitdem wegen Unstim- migkeiten in der Großen Koalition in irgendeiner Schublade schmort.Dabei sind die dort vorgesehenen Änderungen des Sparkassengesetzes gar nicht so dumm – uns überzeugen sie auf jeden Fall. So soll es jetzt zu einer Konzentration der Sparkassenaufsicht kommen. Zukünftig werden nicht mehr das Wirtschafts- und das In- nenministerium zuständig sein, sondern das Innenministerium wird als nunmehr als allei- nige Aufsichtsbehörde bestimmt.Das halten wir für vernünftig, denn eine geteilte Aufsichtsfunktion unterschiedlicher Minis- terien ist meist suboptimal. Außerdem gibt es weitere, kleinere fachspezifische Änderun- gen, u.a. die Aufhebung einer Beschränkung bei der Abführung ausschüttungsfähiger Überschüsse.Meine Damen und Herren, meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf ein- schließlich der Ergänzung aus dem ersten Verwaltungsmodernisierungsgesetz zu. Wer hätte gedacht, dass tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode zumindest ein kleiner Teil des ersten Verwaltungsmodernisierungsgesetzes umgesetzt wird? Herr Staatssekre- tär Schlie – das ist Ihr erster großer Erfolg seit drei Jahren! Feiern Sie Ihn gebührend, denn weitere Erfolge Ihrer Arbeit sind ja leider noch nicht in Sicht! ***