Anke Spoorendonk zu TOP 5 - Änderung des Sparkassengesetzes
Presseinformation Kiel, den 16.7.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 5 Änderung des Sparkassengesetzes Drs. 16/2156Ein Großteil der von der Landesregierung im Sparkassengesetz vorgeschlagenen Änderungenbetrifft die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Es geht also heute nicht um dieErweiterung der Privatisierungsmöglichkeiten von Sparkassen – wie es die FDP seit Jahren immerwieder fordert. Dies hätte der SSW auch weiterhin abgelehnt, weil wir noch stets davon überzeugtsind, dass die öffentlich-rechtlichen Sparkassen eine wichtige und positive Rolle bei der Vergabevon günstigen Krediten an den Mittelstand spielen und somit die regionale Wirtschaft vor Ortaktiv unterstützen.Gerade, weil die Sparkassen nicht privatisiert, sondern überwiegend in öffentlicher Hand sind,können sie ihre Geschäftspolitik sehr viel stärker auf die regionale Wirtschaft und den Mittelstandausrichten als die Privatbanken der großen deutschen Bankkonzerne. Denn die Sparkassenunterscheiden sich in ihrer Geschäftstätigkeit von privaten Banken vor allem durch dasRegionalprinzip und durch die Gemeinwohlorientierung, gesetzlich verankert im öffentlichenAuftrag der Institute. 2Der SSW steht also weiterhin zum jetzigen Sparkassensystem mit seiner Verantwortung für dieDaseinsvorsorge auf regionaler Ebene. Denn gerade die Sparkassen haben sich ihrer regionalenVerankerung gestellt und die regionale Wirtschaftsstruktur entschieden unterstützt. – Durchgünstige Kredite an den Mittelstand oder an die Landwirte vor Ort und auch durch ein großesFilialnetz in der Fläche, das den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum zugute kam.Die vorgeschlagenen Änderungen im Sparkassengesetz kann der SSW unterstützen. Dabei geht esinsbesondere darum, dass die Arbeit des Verwaltungsrates verbessert wird. Zum Beispiel mussbeim Wertpapierhandel jetzt mindestens ein Mitglied über Sachverstand in der Rechnungslegungoder Abschlussprüfung verfügen. Alternativ kann ein gesonderter Prüfungsausschuss eingesetztwerden. So werden die Kontrollmöglichkeiten des Verwaltungsrates dem Vorstand gegenüberverbessert.Nicht zuletzt das Beispiel der Flensburger Sparkasse, die jetzt ja nach fast 70 MillionenVerlustabschreibungen mit der Nord-Ostsee-Sparkasse zusammengelegt wurde, zeigt, dass diesnotwendig ist. Der Verwaltungsrat braucht bessere Kontrollmöglichkeiten, wenn er seine Arbeiternsthaft und gewissenhaft umsetzen soll.Auch die Bestimmung, dass die Kompetenzen der Prüfungsstelle des Sparkassen- undGiroverbandes ausgeweitet und die Anforderungen an das Personal der Prüfungsstelle demangepasst werden sollen, verbessern die Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Vorstand derSparkasse. Auch dies hätte womöglich bei der Flensburger Sparkasse einen positiven Effektgehabt und wird daher vom SSW begrüßt.Es ist ebenfalls positiv, dass in Zukunft den Vertretern des Trägers vor dem Beschluss über dieSchließung von Zweigstellen, Gelegenheit gegeben werden soll, dazu Stellung zu nehmen. Geradebei fusionierten Sparkassen – von den wir eine ganze Reihe haben – sind die einzelnenKommunen im Verwaltungsrat nicht immer ausreichend vertreten. Und da wir alle wissen, was 3für ein sensibles Thema eine Zweigstellenschließung vor Ort ist, kann ein formales Recht aufStellungnahme des Trägers, in dem dann auch die kommunale Vertretung mitwirkt, sinnvoll sein.Ich glaube nicht, dass diese Gesetzesänderung dazu führen wird, dass in der damit verbundenenAnhörung die Wettbewerber der Sparkasse detaillierte Kenntnisse über betriebswirtschaftlicheDaten der Sparkasse bekommen, wie es der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein inseiner Stellungnahme zum Gesetz befürchtet. Hier wird man in den einzelnen Sparkassen Wegefinden, mit diesem Thema verantwortungsvoll umzugehen.Auch bei der Bestimmung, dass die Sparkassen in Zukunft bis zu 35% vom Jahresüberschuss anden Träger abführen können, ist der SSW anderer Meinung als der Sparkassen- und Giroverband.Genau wie die kommunalen Landesverbände befürworten wir die Erweiterung derAusschüttungsmöglichkeiten an den Träger. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Trägerstärker als bisher von einem erfolgreichen Geschäftsjahr der Sparkasse profitieren.Der SSW wird also dem Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes zustimmen.