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16.07.08
12:26 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 5 - Änderung des Sparkassengesetzes

Presseinformation Kiel, den 16.7.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 5 Änderung des Sparkassengesetzes Drs. 16/2156

Ein Großteil der von der Landesregierung im Sparkassengesetz vorgeschlagenen Änderungen
betrifft die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Es geht also heute nicht um die
Erweiterung der Privatisierungsmöglichkeiten von Sparkassen – wie es die FDP seit Jahren immer
wieder fordert. Dies hätte der SSW auch weiterhin abgelehnt, weil wir noch stets davon überzeugt
sind, dass die öffentlich-rechtlichen Sparkassen eine wichtige und positive Rolle bei der Vergabe
von günstigen Krediten an den Mittelstand spielen und somit die regionale Wirtschaft vor Ort
aktiv unterstützen.


Gerade, weil die Sparkassen nicht privatisiert, sondern überwiegend in öffentlicher Hand sind,
können sie ihre Geschäftspolitik sehr viel stärker auf die regionale Wirtschaft und den Mittelstand
ausrichten als die Privatbanken der großen deutschen Bankkonzerne. Denn die Sparkassen
unterscheiden sich in ihrer Geschäftstätigkeit von privaten Banken vor allem durch das
Regionalprinzip und durch die Gemeinwohlorientierung, gesetzlich verankert im öffentlichen
Auftrag der Institute. 2
Der SSW steht also weiterhin zum jetzigen Sparkassensystem mit seiner Verantwortung für die
Daseinsvorsorge auf regionaler Ebene. Denn gerade die Sparkassen haben sich ihrer regionalen
Verankerung gestellt und die regionale Wirtschaftsstruktur entschieden unterstützt. – Durch
günstige Kredite an den Mittelstand oder an die Landwirte vor Ort und auch durch ein großes
Filialnetz in der Fläche, das den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum zugute kam.


Die vorgeschlagenen Änderungen im Sparkassengesetz kann der SSW unterstützen. Dabei geht es
insbesondere darum, dass die Arbeit des Verwaltungsrates verbessert wird. Zum Beispiel muss
beim Wertpapierhandel jetzt mindestens ein Mitglied über Sachverstand in der Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung verfügen. Alternativ kann ein gesonderter Prüfungsausschuss eingesetzt
werden. So werden die Kontrollmöglichkeiten des Verwaltungsrates dem Vorstand gegenüber
verbessert.


Nicht zuletzt das Beispiel der Flensburger Sparkasse, die jetzt ja nach fast 70 Millionen
Verlustabschreibungen mit der Nord-Ostsee-Sparkasse zusammengelegt wurde, zeigt, dass dies
notwendig ist. Der Verwaltungsrat braucht bessere Kontrollmöglichkeiten, wenn er seine Arbeit
ernsthaft und gewissenhaft umsetzen soll.


Auch die Bestimmung, dass die Kompetenzen der Prüfungsstelle des Sparkassen- und
Giroverbandes ausgeweitet und die Anforderungen an das Personal der Prüfungsstelle dem
angepasst werden sollen, verbessern die Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Vorstand der
Sparkasse. Auch dies hätte womöglich bei der Flensburger Sparkasse einen positiven Effekt
gehabt und wird daher vom SSW begrüßt.


Es ist ebenfalls positiv, dass in Zukunft den Vertretern des Trägers vor dem Beschluss über die
Schließung von Zweigstellen, Gelegenheit gegeben werden soll, dazu Stellung zu nehmen. Gerade
bei fusionierten Sparkassen – von den wir eine ganze Reihe haben – sind die einzelnen
Kommunen im Verwaltungsrat nicht immer ausreichend vertreten. Und da wir alle wissen, was 3
für ein sensibles Thema eine Zweigstellenschließung vor Ort ist, kann ein formales Recht auf
Stellungnahme des Trägers, in dem dann auch die kommunale Vertretung mitwirkt, sinnvoll sein.


Ich glaube nicht, dass diese Gesetzesänderung dazu führen wird, dass in der damit verbundenen
Anhörung die Wettbewerber der Sparkasse detaillierte Kenntnisse über betriebswirtschaftliche
Daten der Sparkasse bekommen, wie es der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein in
seiner Stellungnahme zum Gesetz befürchtet. Hier wird man in den einzelnen Sparkassen Wege
finden, mit diesem Thema verantwortungsvoll umzugehen.


Auch bei der Bestimmung, dass die Sparkassen in Zukunft bis zu 35% vom Jahresüberschuss an
den Träger abführen können, ist der SSW anderer Meinung als der Sparkassen- und Giroverband.
Genau wie die kommunalen Landesverbände befürworten wir die Erweiterung der
Ausschüttungsmöglichkeiten an den Träger. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Träger
stärker als bisher von einem erfolgreichen Geschäftsjahr der Sparkasse profitieren.


Der SSW wird also dem Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes zustimmen.