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19.06.08
11:51 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP 15 Freiwillige Mitarbeiterbeteiligungen können Einkommen verbessern

Wirtschaftspolitik
Nr. 238/08 vom 19. Juni 2008
Johannes Callsen zu TOP 15 Freiwillige Mitarbeiterbeteiligungen können Einkommen verbessern
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Im November 2005 stellte Bundespräsident Horst Köhler anlässlich seiner Rede beim Wirtschaftsforum der Kreissparkasse Tuttlingen fest, dass die Idee der Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivvermögen, wie sie noch in den 60er Jahren üblich war, zu früh ad acta gelegt wurde. Er forderte, diese Idee wieder aufzugreifen, neue Formen der Teilhabe, auch an Wirtschaftsprozessen, zu entwickeln. Durch die Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivvermögen böten sich Möglichkeiten, die Beschäftigten an den steigenden Kapitaleinkommen zu beteiligen.
Wir möchten mit dem vorliegenden Antrag die Forderung des Bundespräsidenten unterstützen. Wir unterstützen die Landesregierung darin, sich aktiv auf Bundesebene für eine stärkere Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Unternehmen einzusetzen. Die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen müssen verbessert werden, damit es für mehr Unternehmen attraktiv ist, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Gewinn und Kapital des Unternehmens teilhaben zu lassen. Dies hat Wirtschaftsminister Dietrich Austermann in den vergangenen
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Monaten vehement gefordert und damit auch die notwendige Diskussion auf Bundesebene vorangebracht.
CDU und SPD im Bund haben sich im Koalitionsausschuss am 28. April auf Eckpunkte einer Reform der Mitarbeiterbeteiligung geeinigt. Diese sehen unter anderem vor, den Steuerfreibetrag für den Erwerb von Kapitalanlagen am eigenen Unternehmen von 135 Euro auf 360 Euro zu erhöhen. Ebenso soll die Förderung von Vermögenswirksamen Leistungen durch eine Anhebung des Fördersatzes und der Einkommensgrenzen verbessert werden.
Meine Damen und Herren, verschiedene Untersuchungen machen die Notwendigkeit eines Ausbaus der Mitarbeiterbeteiligung deutlich. Im letzten Jahr hat das IW Köln in einer Untersuchung festgestellt, dass von den Befragten rund 3.200 Unternehmen gerade einmal 25,5 % ihre Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Auffällig dabei ist, dass der Anteil der Unternehmen mit der Zahl der Beschäftigten abnimmt. Gerade in Schleswig-Holstein haben wir viele kleinere Unternehmen, die offensichtlich die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung noch nicht ausreichend nutzen oder nutzen können.
Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass das Wirtschaftsministerium bereits Initiativen gestartet hat, mit dem das Thema Mitarbeiterbeteiligung in Schleswig-Holstein vorangebracht werden soll. Es muss darum gehen, die Unternehmen zu überzeugen, dass die Beteiligung ihrer Mitarbeiter am Kapital und Gewinn der Unternehmen sinnvoll ist, nicht nur durch zusätzliches Einkommen für die Beschäftigten, sondern auch als Motivationssteigerung und Stärkung der Identifikation mit ihrem Betrieb.
Im Grunde gibt es zwei verschiedene Varianten der Mitarbeiterbeteiligung. Bei der Erfolgsbeteiligung erhalten die Beschäftigten zusätzlich zu ihren Arbeitsentgelten eine erfolgsabhängige Zuwendung. Eine solche Form der Mitarbeiterbeteiligung ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens möglich und damit insbesondere auch für kleinere Unternehmen interessant. Das Kapitalbeteiligungsmodell dagegen funktioniert am ehesten bei Kapitalgesellschaften, z. B. durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteilen. Die Modelle haben gemeinsam, dass sie einen Beitrag dazu leisten, die Beschäftigten stärker zu motivieren und ihre Einsatzbereitschaft und Kreativität zu fordern, wovon letztlich auch die Unternehmen wieder profitieren.
Es wird in der Öffentlichkeit bereits ja intensiv über die Frage diskutiert, wie die Arbeitnehmer stärker am wirtschaftlichen Aufschwung beteiligt werden können. Mitarbeiterbeteiligungen, freiwillig und im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens, können nach meiner

Seite 2/3 Überzeugung ein guter Beitrag sein, die Einkommenssituation der Beschäftigten zu verbessern.
Hierfür hat die Große Koalition in Berlin die Weichen gestellt und ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dies auch von Schleswig-Holstein weiter unterstützt wird.



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