Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.06.08
16:17 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zum Landesimmissionsschutzgesetz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 189/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, 18. Juni 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Umwelt/Landesimmissionsschutzgesetz
Günther Hildebrand zum Landesimmissionsschutzgesetz In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Landesimmissionsschutzgesetz) erklärte der umwelt- und kommunalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Im Prinzip trügt der Schein beim Namen. Der Entwurf für ein Landesimmissionsschutzgesetz ist im Grunde genommen nichts anderes als die Umgehung der Erweiterung des Ordnungsrechts um den Begriff der öffentlichen Ordnung. Das räumt die Landesregierung auch mehrfach im Entwurf ein.
Ziel des Gesetzes soll es sein, dass künftig die Entstehung von unnötigem Lärm und Rauch vermieden werden soll. Wer aber dabei insbesondere an Betriebe oder vergleichbare Anlagen gedacht hat, der sieht sich getäuscht. Es geht in diesem Gesetzentwurf mehr um „menschlichen Lärm“.
Insbesondere in tourismusgeprägten Gemeinden besteht aus Sicht der Landesregierung das dringende Bedürfnis, Lärmkonflikte mit primärem Verhaltensbezug durch Personen auf unterschiedlichste Art auf örtlicher Ebene zu regeln.
Als Beispiele nennt der Entwurf die Entstehung von Baulärm in Kurorten, Abendveranstaltungen oder Open-Air-Events.
Auch bestünden örtliche Probleme durch die Zunahme von Brauchtumsfeuern, die zum Teil aufgrund ihrer Häufung zu angeblich erheblichen Belästigungen über die Luft führen.
Begründet wird der Bedarf für dieses Gesetz darin, dass es vermehrt Belästigungen nicht durch den Anlagenbetrieb, sondern durch menschliches Verhalten, zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen, gegeben hat.
Künftig sollen kommunale Satzungen regeln können, dass das Entfachen von offenen Feuern örtlich und zeitlich begrenzt sein soll, dass bestimmte Geräte Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 nur eingeschränkt eingesetzt werden können und auch sonstige näher zu bestimmende Tätigkeiten nicht oder nur eingeschränkt ausgeübt werden können.
Zu dieser Begriffsbestimmung soll dann in der hierfür noch zu erstellenden Landesverordnung wohl noch etwas gesagt werden. Auf hochdeutsch heißt dies, es wird künftig schwieriger sein, nachts nach Veranstaltungen vor dem Bahnhof zu grölen, oder im Garten die Heckenschere oder den Rasenmäher einzusetzen, wenn es denn die Nachbarn stört.
Im Prinzip halten wir dieses Gesetz bisher nicht für zwingend notwendig, weil nicht jedes zwischenmenschliche Problem immer wieder durch ein Gesetz zu regeln ist.
Unser Eindruck ist, dass der Gesetzentwurf nicht aus der Feder des Entbürokratisierungsstaatssekretärs Schlie stammen kann. Denn eine Folge dieses Gesetzes wird die weitere Schaffung von Landesverordnungen und kommunaler Satzungen sein.
Dabei hat der Gesetzentwurf eines inne. Er gibt den Kommunen Möglichkeiten an die Hand gegen nächtliche Lärmer vorzugehen. Aber das Gesetz kann auch zu einem Querulantengesetz verkommen. Es gibt nämlich auch Denjenigen noch mehr Möglichkeiten an die Hand, die nur darauf warten, dem Nachbarn die Grillparty zu vermasseln, weil es ihm nicht passt.
Gedacht war dieses Gesetz nach seiner Begründung auch insbesondere dazu, in Tourismusorten für einen ruhigen Schlaf der Gäste zu sorgen. Aber ist dies wirklich notwendig und nicht möglicherweise kontraproduktiv? Wo gehobelt wird, fallen eben auch Späne, will heißen – in Fremdenverkehrsorten, auch in Kurorten, gibt es Veranstaltungen die Gäste anlocken.
Wer also den Begleitlärm nicht möchte, muss im Prinzip auch auf die Veranstaltung verzichten. Ich stelle mir nur gerade vor, nach einem Fest auf einer Fanmeile zur EM wollte man wirklich den Leuten verbieten, nachher noch weiter zu feiern oder im Autokorso hupend durch die Stadt zu fahren. Das wird sich nicht durchsetzen lassen. Wir sind hier auf die Argumente der Landesregierung in der Anhörung gespannt.
Wir haben aber auch rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Wie bereits erwähnt, sollen künftig auch „sonstige Tätigkeiten“, die erst noch im Rahmen einer Verordnung näher zu bestimmen sind, eingeschränkt oder verboten werden sollen und zu einem Bußgeld führen können.
Wir halten es vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots für bedenklich, dass es im Rahmen einer Verordnung geregelt werden soll, welche sonstigen Tätigkeiten nicht oder nur eingeschränkt künftig in Bezug auf Lärmschutz zulässig sein sollen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber ihnen genau beschreibt, welches Tun oder Unterlassen er duldet beziehungsweise nicht duldet und möglicherweise sogar mit einem Bußgeld belegt. Dies muss dann Inhalt des Gesetzes sein, nicht einer Verordnung.
Also, ich denke wir werden noch viel Spaß mit diesem Immissionsschutzgesetz im Ausschuss haben.“
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/