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18.06.08
11:46 Uhr
SPD

Henning Höppner zu TOP 7A: Schulleitungsstellen werden dem neuen Schulgesetz angepasst

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 18.06.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 7 A, Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (Drucksache 16/2123)


Henning Höppner:
Schulleitungsstellen werden dem neuen Schulgesetz angepasst

Der Umbau des Schleswig-Holsteinischen Schulsystems, den wir mit dem neuen Schulgesetz Anfang 2007 in die Wege geleitet haben, bedingt eine große Zahl von Anpassungen aller möglichen Systeme.

Dazu gehört natürlich auch, dass entsprechend der neuen Schularten sowie der Regi- onalen Berufsbildungszentren (RBZ) neue Amtsbezeichnungen für die Mitglieder der Schulleitungen und die Koordinatoren eingeführt und in die Landesbesoldungsordnung eingefügt werden, während sich manche Amtsbezeichnungen bereits erledigt haben (wie z. B. diejenigen, die mit der Abendrealschule zusammenhängen, die es inzwi- schen nicht mehr gibt) oder die sich in den nächsten Jahren dadurch erledigen wer- den, dass es keine Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen mehr geben wird.

Die Einstufung der neuen Ämter und ihre Verteilung auf die Schulen ist aus unserer Sicht schlüssig, einschließlich des zweiten Stellvertreters nach A15 Z an den RBZs.

Und lassen Sie mich wegen Irritationen in der Presse auch hervorheben: Wer sich über die Übertragung von Stellen zwischen den Schulkapiteln beklagt, hat die simple Logik nicht verstanden, dass es natürlich von Jahr zu Jahr weniger Stellen für Lehrer an Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen geben wird, weil diese Schularten



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



derzeit abgewickelt werden. Nicht die Grundschulen geben in großem Maße Stellen an die Gemeinschafts- und Regionalschulen ab, sondern die Hauptschulen, deren Lehrer von der Laufbahn und der Veranschlagung im Haushalt her mit den Grundschulen zu- sammengefasst sind.

Allerdings ergeben sich doch nicht zu unterschätzende Probleme für den Landeshaus- halt. Wir gehen davon aus, dass uns die demographische Entwicklung dazu zwingen wird, die große Anzahl selbständiger Schulen, die es in unserem Land gibt, deutlich zu reduzieren. Dabei wird der übliche Weg sein, mehrere kleine Schulstandorte zu ei- ner organisatorisch verbundenen Schule mit gemeinsamer Schulleitung zusam- menzufassen; nur in Ausnahmefällen – die es aber ohne jeden Zweifel geben wird und geben muss – bestehende Schulstandorte zu schließen.

Das Ministerium weist in seiner Begründung darauf hin, dass die meisten beantragten neuen Schulen lediglich eine Umwandlung bestehender Schulen zur Grundlage haben werden, aber nicht die Zusammenlegung bestehender Schulen. Daraus ergibt sich, dass wir für eine Übergangszeit mehr Geld in die Hand nehmen müssen, um die Schulleitungsstellen entsprechend auszufinanzieren.

Nach den bisherigen Prognosen werden wir in den Jahren 2008 bis 2010 immerhin 215 Stellenhebungen benötigen. Erst ab dem Jahr 2013 werden diese Schulleitungs- stellen wieder zum Teil abgeschmolzen werden können.

Das Ministerium rechnet mit einem Finanzbedarf von 5.000 € für jede Stellenhebung, was uns im laufenden Jahr etwa 250.000 € kosten wird, in den folgenden fünf Jahren jeweils plus/minus 1 Mio. €, bis 2013 alles in allem 5,2 Mio. €. Dieses Geld wird nicht zusätzlich benötigt, weil das mit dem Doppel- haushalt 2007/2008 beschlossene Gesamtbudget für Lehrerstellen flexibel genug ist, um solche Mehrausgaben aufzufangen. -3-



Weitere Änderungen betreffen Leitungsstellen im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr sowie im Abwasserzweckverband Pinneberg. Gegebenenfalls offene Frage sollten wir im Zusammenhang mit der Ausschussberatung vertiefen.

Dieses Gesetz sollte zum neuen Schuljahr in Kraft treten; uns bleibt nicht viel Zeit, wenn wir die zweite Lesung bereits in vier Wochen vornehmen wollen. Ich beantrage, das Gesetz federführend in den Finanzausschuss, mitberatend in den Bildungs-, In- nen- und Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Dort sollte schnellstmöglich beschlos- sen werden, in welcher Form eine Anhörung erfolgen soll.