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29.05.08
12:53 Uhr
CDU

Peter Lehnert zu TOP 17: Die Situation der Opfer weiter verbessern

Innenpolitik
Nr. 203/08 vom 29. Mai 2008
Peter Lehnert zu TOP 17: Die Situation der Opfer weiter verbessern
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Mit der von der CDU-Fraktion bereits mehrfach eingebrachten Forderung nach Einrichtung einer Opferschutz-Stiftung in Schleswig-Holstein, wollen wir den betroffenen Menschen in unserem Land helfen.
Mit dem heute vorliegenden Berichtsantrag verfolgen wir die Absicht, wichtige Grundlagen für die konkrete Umsetzung dieses Zieles zu erhalten und damit auch ein Signal zu setzen für mehr Schutz und Hilfe zugunsten der Opfer von Straftaten.
Kern dieser Initiative ist die Gründung einer Stiftung "Opferschutz", wie sie bereits in einigen anderen Bundesländern existiert.
Opferschutz setzt Normen und Regeln voraus, die helfen, Straftaten zu vermeiden und - wo dies nicht gelingt - die Opfer möglichst effektiv zu schützen. Auch auf Bundesebene hat es in den vergangenen Jahren in diesem Bereich deutliche Fortschritte gegeben. Stichworte dazu sind das Opferschutzgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, das Jugendschutzgesetz und die Stärkung des Opferanwalts.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Kein Gesetz verändert allerdings von allein die Situation der Opfer von Straftaten. Hinzukommen muss die praktische Hilfe.
Wir benötigen dabei noch mehr als bisher ein opferorientiertes Bewusstsein in der öffentlichen Diskussion. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Opfer sich lediglich als Objekt und als Beweismittel zur Überführung des Täters im Strafverfahren sehen. Anschließend bleibt der Betroffene mit seinen Sorgen und Ängsten oft sich selbst überlassen. In einer solchen Situation ist der Staat zum Handeln aufgerufen, um im Strafverfahren auch die Menschenwürde des Opfers in den Vordergrund zu stellen. Dies gilt insbesondere für Kinder, Jugendliche, behinderte Menschen, Senioren und Frauen, die fast ausschließlich die Opfer von Sexualdelikten sind.
Vielfach sind Organisationen wie der Weiße Ring und andere Einrichtungen die einzigen Anlaufstellen, die konkrete Hilfe anbieten.
Seit einigen Jahren haben Politik, Strafrechtspflege und Rechtswissenschaft damit begonnen, dem Opfer einer Straftat, insbesondere bei Gewaltdelikten, auch im Strafverfahren verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.
So haben der Gesetzgeber und die verschiedenen politischen Ebenen mittlerweile Reformen und Programme entwickelt und umgesetzt, um die rechtliche Situation von Opfern im Strafverfahren zu verbessern, die gesellschaftliche und institutionelle Sensibilisierung für die Belange von Opfern zu intensivieren und auch in ihrem Interesse präventiv tätig zu werden.
Die Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hat zu einer stetigen und umfassenden Verbesserung der Situation von Opfern im Strafverfahren geführt. Dabei wurden viele Anliegen von Opferschutzverbänden aufgegriffen.
In diesem Zusammenhang gilt es, den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Weißen Ringes und der anderen Opferschutzeinrichtungen zu danken. Neben unzähligen Stunden für die Beratung und Betreuung von Kriminalitätsopfern wurden bisher in Deutschland fast 100 Millionen Euro für materielle Leistungen zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Unterstützung, auch die des Staates aufgrund des Opferentschädigungsgesetzes, ist zwar wichtig, um die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden auszugleichen, die von Gewalttaten herrühren. Aber wir wissen auch, dass Geld allein keine Wunden heilen kann. Opfer benötigen in diesen schwierigen Momenten ihres Lebens vor allen Dingen

Seite 2/3 menschliche Zuwendung, Begleitung und Wärme. Dies ist etwas, was der Staat per se nicht leisten kann.
Opferschutz und Opferhilfe haben aber auch eine materielle Seite. Vieles wird dabei vom Opferentschädigungsgesetz abgedeckt, vor allem soweit es um gesundheitliche Folgen der Tat geht. Nicht selten verursachen Gewalttaten aber auch hohe Sach- und Vermögensschäden, für die keine Versicherung eintritt. Häufig kann zudem der Täter nicht belangt werden, oder er erweist sich als zahlungsunfähig.
Die Lücken des Opferentschädigungsgesetzes könnten durch die Leistungen einer Stiftung geschlossen werden. Dazu gehören finanzielle Hilfen in den Fällen, in denen das Gesetz keinen Anspruch beinhaltet oder der Täter nicht zahlen kann.
Eine zentrale Opferstiftung - ggf. ergänzt durch private Zustiftungen – kann die Grundlage für die Maßnahmen zum Schutz, zur Hilfe und zur Betreuung von Opfern bilden. Durch eine derartige Stiftung soll gewährleistet werden, dass Verbrechensopfer in akuten Notlagen auch über die bisher vorhandenen Möglichkeiten hinaus schnell und unbürokratisch materielle Unterstützung erfahren können.
Die gemeinnützige Stiftung sollte eng mit den bestehenden Opferschutzorganisationen wie z. B. dem Weißen Ring zusammenarbeiten.
In den Fachausschüssen sollten wir nach der bestmöglichen Lösung suchen und auf der Grundlage der bereits existierenden Stiftungen in anderen Bundesländern eine entsprechende Stiftungssatzung erarbeiten.
Auch wenn bereits erhebliche Fortschritte gemacht wurden, darf nicht nachgelassen werden, die Situation der Opfer von Straftaten weiter zu verbessern.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass sich im Bereich des Opferschutzes vieles zum Positiven gewandelt hat. Es bleibt aber zugleich Aufgabe und Herausforderung, weitere Verbesserungen zu erreichen, um den Menschen, die Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden sind, in Zukunft noch mehr Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen.
Ich beantrage die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.



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