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28.05.08
17:56 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 11 - Verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung

Presseinformation

Kiel, den 28.05.2008

Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk



TOP 11 Verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung Drs. 16/1893

Im Zusammenhang mit den Agenda 21-Debatten wird immer wieder auf unsere Verantwortung
gegenüber den Entwicklungsländern hingewiesen. Insbesondere geht es dabei um
Ressourcenverteilung, um technische Entwicklung, die Gleichstellung der Geschlechter und um
Bildung – um Punkte also, die in den Vordergrund gerückt werden, weil sie für eine friedlichere
Welt entscheidend sind.
Ein Aspekt, der hierbei oft ungenannt bleibt, ist unsere Verantwortung den Kindern gegenüber.
Die Armut in manchen dieser Länder ist so groß, dass Kinder dort unter unerträglichen
Umständen zum Familieneinkommen beitragen müssen. Die Internationale Arbeitsorganisation
(ILO) schätzt, dass etwa 166 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren arbeiten
müssen. Etwa 74 Millionen von ihnen müssen unter ausbeuterischen und oft
gesundheitsschädlichen und gefährlichen Bedingungen – häufig bis zu 16 Stunden am Tag - 2
arbeiten. Es ist aber davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl arbeitender Kinder noch
weitaus höher ist.


Die ILO Konvention 182 wurde 1999 von der Internationalen Arbeitsorganisation angenommen.
Sie ist ein „Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit“. Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert,
hat unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die
schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden. Die
Bundesrepublik hat dieses Übereinkommen bereits 2001 ratifiziert und unterstützt die
Internationale Arbeitsorganisation im Kampf gegen die Kinderarbeit.


Gestützt auf diese internationale Vereinbarung, haben, wie aus der Begründung des Antrages zu
entnehmen ist, die Länder Bayern, Bremen und das Saarland bereits entsprechende Beschlüsse
gefasst. Und ich glaube, dass wir diesem Beispiel folgen sollten.
Wir können nicht nur auf die Verantwortung des Bundes hinweisen, sondern haben als Land
auch die Möglichkeit, die Beschlüsse und Zielsetzungen der ILO-Konvention umzusetzen. Mit
anderen Worten, wir können unseren Teil dazu beitragen, das Übereinkommen mit Leben zu
füllen.


Ein entsprechender Beschluss des Landtages mit einer verpflichtenden Umsetzung bei künftigen
Beschaffungsvorgängen würde bedeuten, einen weiteren Beitrag im Sinne der Agenda 21 zu
leisten. Zum sozialen Aspekt der Agenda 21 gehört eben auch, dass Arbeitsplätze sicher und
menschenwürdig ausgestaltet sind. Aus diesem Grund darf Ausbeutung – beispielsweise durch
Kinderarbeit – nirgendwo auf der Welt toleriert werden. Schließlich wird den Jüngsten und
Schwächsten durch Kinderarbeit jede Chance auf Bildung und eine gute Zukunft verwehrt. Dies
dürfen wir nicht zulassen. Die ILO-Konvention ist eine gute Richtschnur, an der wir uns
orientieren können. 3
Für die öffentlichen Bereiche des Landes und der Kommunen können wir entsprechende
Vorgaben ausgestalten. Anders sieht es jedoch in der freien Wirtschaft aus. Dort können wir nur
etwas erreichen, wenn wir den Dialog suchen. Soll heißen, nur wenn Politik, Gesellschaft und
Wirtschaft gemeinsam Maßnahmen für Sozialstandards erarbeiten und formulieren, kann auch
auf diesem Weg gegen Kinderarbeit vorgegangen werden. Diesen Dialog dürfen wir nicht aus
den Augen verlieren, denn es ist nicht allein Aufgabe der öffentlichen Hand, derartige
Konventionen zu unterstützen.