Anke Spoorendonk zu TOP 21 - Alimentation kinderreicher Beamter
Presseinformation Kiel, den 28.5.2008 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 21 Alimentation kinderreicher Beamter Drs. 16/2069Natürlich will auch der SSW, dass kinderreiche Familien von unserer Gesellschaft besserunterstützt werden. Und natürlich müssen wir alle gemeinsam viel mehr tun, damit unser Alltagkinderfreundlicher und familiengerechter gestaltet wird. Richtig ist ja auch, dass geradekinderreiche Familien oft finanzielle Probleme haben, weil – ob es einem gefällt oder nicht – vieleKinder eben auch viel Geld kosten.Übergeordnet stellt sich aber für den SSW schon die Frage, ob das Einfordern von besserenRahmendbedingungen für kinderreiche Familien unbedingt über die Entlohnung fürArbeitsleistungen geschehen soll. Denn der Lohn oder das Entgelt, das ein Arbeitnehmer oder einBeamter für seinen täglichen Einsatz bekommt, sollte sich doch eigentlich nach Leistung undQualifikation richten und nicht daran, ob er nun zwei oder drei Kinder hat. So ist es auch in denneuen Tarifverträgen von Angestellten und Arbeitern – im TVÖD oder TVL - geregelt. 2Entgegen dem alten Bundesangestelltentarif – BAT – gibt es in den neuen Tarifverträgen kaumoder gar nicht mehr Sonderzulagen für Arbeitnehmer, die mehrere Kinder haben. Der SSW istdaher der Auffassung, dass die Unterstützung für kinderreiche Familien besser durch höheresKindergeld, höhere Kinderfreibeträge oder durch beitragsfreie Kindergartenplätze geschehensollte als durch höhere Zuschläge zum Lohn.Dieses nur grundsätzlich vorweg, wenn wir heute den FDP-Vorschlag, Beamten ab dem drittenKind eine monatliche Zahlung von 115% des jeweils gültigen Sozialhilferegelsatzes zu gewähren,diskutieren. Der Hintergrund des FDP-Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes,wonach die Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien hinsichtlich des dritten und viertenKindes unangemessen ist und zugunsten dieser Familien geändert werden soll.Nach diesem Urteilsspruch aus dem Jahre 1998 hat der Bund die kinderbezogene Komponente derBeamtenbesoldung verbessert. Durch die Kürzung der Sonderzahlung ab 2007 hat das Land diesekinderbezogenen Komponenten wieder reduziert. Das behaupten jedenfalls mehrere Beamte, diedagegen geklagt haben. Die Landesregierung sieht dies anders und will an der jetzigen Regelungfesthalten. Nach Auffassung der Landesregierung zählen die Sonderzahlungen nicht zumKernbereich der verfassungsrechtlich geschützten Alimentationen und somit nicht zurFürsorgepflicht des Landes gegenüber den Beamten.Gegen diese Entscheidung der Landesregierung haben einige Beamte also geklagt und bisher hatdas Land vier Verfahren beim Verwaltungsgericht verloren. Die Landesregierung will aber dieKonsequenzen aus diesen Urteilen noch nicht ziehen, weil die Verfahren in einer höheren Instanzweiter anhängig sind. Sie will also die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes abwarten. DieFinanzen spielen hier sicherlich eine Hauptrolle, da zum Beispiel 50• mehr pro drittes Kind demHaushalt eine jährliche Zusatzbelastung von ca. 1,6 Millionen Euro kosten wurde. 3Ich glaube, sowohl aus rechtlicher als auch aus politischer Sicht ist diese Haltung derLandesregierung in Ordnung. Wir sollten also jetzt gemeinsam die Entscheidung der Richterabwarten. Danach muss die Landesregierung natürlich das Urteil der Richter umsetzen und dieKonsequenzen in den kommenden Haushalt einarbeiten. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn,vor der Urteilsverkündung jetzt noch hektisch zu agieren.Langfristig sollte man sich aber darüber Gedanken machen, ob es wirklich der richtige Weg ist,kinderreiche Beamte auf diesem Wege zu unterstützen. Denn was ist mit dem kinderreichenArbeiter oder Angestellten? Der bekommt ja in der Regel keine Sonderzulagen, weil er so vieleKinder hat. Der SSW plädiert also dafür, dass wir insgesamt bessere finanzielleRahmenbedingungen für alle kinderreiche Familien schaffen müssen und nicht nur für dieBeamten.