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28.05.08
12:44 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 21 - Alimentation kinderreicher Beamter

Presseinformation Kiel, den 28.5.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 21 Alimentation kinderreicher Beamter Drs. 16/2069

Natürlich will auch der SSW, dass kinderreiche Familien von unserer Gesellschaft besser
unterstützt werden. Und natürlich müssen wir alle gemeinsam viel mehr tun, damit unser Alltag
kinderfreundlicher und familiengerechter gestaltet wird. Richtig ist ja auch, dass gerade
kinderreiche Familien oft finanzielle Probleme haben, weil – ob es einem gefällt oder nicht – viele
Kinder eben auch viel Geld kosten.


Übergeordnet stellt sich aber für den SSW schon die Frage, ob das Einfordern von besseren
Rahmendbedingungen für kinderreiche Familien unbedingt über die Entlohnung für
Arbeitsleistungen geschehen soll. Denn der Lohn oder das Entgelt, das ein Arbeitnehmer oder ein
Beamter für seinen täglichen Einsatz bekommt, sollte sich doch eigentlich nach Leistung und
Qualifikation richten und nicht daran, ob er nun zwei oder drei Kinder hat. So ist es auch in den
neuen Tarifverträgen von Angestellten und Arbeitern – im TVÖD oder TVL - geregelt. 2
Entgegen dem alten Bundesangestelltentarif – BAT – gibt es in den neuen Tarifverträgen kaum
oder gar nicht mehr Sonderzulagen für Arbeitnehmer, die mehrere Kinder haben. Der SSW ist
daher der Auffassung, dass die Unterstützung für kinderreiche Familien besser durch höheres
Kindergeld, höhere Kinderfreibeträge oder durch beitragsfreie Kindergartenplätze geschehen
sollte als durch höhere Zuschläge zum Lohn.


Dieses nur grundsätzlich vorweg, wenn wir heute den FDP-Vorschlag, Beamten ab dem dritten
Kind eine monatliche Zahlung von 115% des jeweils gültigen Sozialhilferegelsatzes zu gewähren,
diskutieren. Der Hintergrund des FDP-Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes,
wonach die Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien hinsichtlich des dritten und vierten
Kindes unangemessen ist und zugunsten dieser Familien geändert werden soll.


Nach diesem Urteilsspruch aus dem Jahre 1998 hat der Bund die kinderbezogene Komponente der
Beamtenbesoldung verbessert. Durch die Kürzung der Sonderzahlung ab 2007 hat das Land diese
kinderbezogenen Komponenten wieder reduziert. Das behaupten jedenfalls mehrere Beamte, die
dagegen geklagt haben. Die Landesregierung sieht dies anders und will an der jetzigen Regelung
festhalten. Nach Auffassung der Landesregierung zählen die Sonderzahlungen nicht zum
Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützten Alimentationen und somit nicht zur
Fürsorgepflicht des Landes gegenüber den Beamten.


Gegen diese Entscheidung der Landesregierung haben einige Beamte also geklagt und bisher hat
das Land vier Verfahren beim Verwaltungsgericht verloren. Die Landesregierung will aber die
Konsequenzen aus diesen Urteilen noch nicht ziehen, weil die Verfahren in einer höheren Instanz
weiter anhängig sind. Sie will also die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes abwarten. Die
Finanzen spielen hier sicherlich eine Hauptrolle, da zum Beispiel 50• mehr pro drittes Kind dem
Haushalt eine jährliche Zusatzbelastung von ca. 1,6 Millionen Euro kosten wurde. 3
Ich glaube, sowohl aus rechtlicher als auch aus politischer Sicht ist diese Haltung der
Landesregierung in Ordnung. Wir sollten also jetzt gemeinsam die Entscheidung der Richter
abwarten. Danach muss die Landesregierung natürlich das Urteil der Richter umsetzen und die
Konsequenzen in den kommenden Haushalt einarbeiten. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn,
vor der Urteilsverkündung jetzt noch hektisch zu agieren.


Langfristig sollte man sich aber darüber Gedanken machen, ob es wirklich der richtige Weg ist,
kinderreiche Beamte auf diesem Wege zu unterstützen. Denn was ist mit dem kinderreichen
Arbeiter oder Angestellten? Der bekommt ja in der Regel keine Sonderzulagen, weil er so viele
Kinder hat. Der SSW plädiert also dafür, dass wir insgesamt bessere finanzielle
Rahmenbedingungen für alle kinderreiche Familien schaffen müssen und nicht nur für die
Beamten.