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27.05.08
13:41 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Konzepte bei Enten- und Gänsefraßschäden ausbauen - Antwort im pdf-Anhang

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 151/2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Dienstag, 27. Mai 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL

Landwirtschaft/ Gänsefraßschäden
Günther Hildebrand: Konzepte bei Enten- und Gänsefraßschäden ausbauen Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage „Situation durch Enten- und Gänsefraßschäden in Schleswig-Holstein“ (Drucksache 16/2042) sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Dass die Populationen von Graugänsen, Nonnengänsen und Pfeifenten in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein zugenommen haben, ist bekannt. Dass darüber hinaus ihre zusehends längere Verweildauer im Frühjahr aus landwirtschaftlicher Sicht problematisch ist, räumt jetzt auch die Landesregierung ein“, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion heute in Kiel.
„Offenbar reift doch allmählich die Erkenntnis, dass wir die Landwirte mit den Problemen, die sich aus dem Aufsuchen zahlreicher Enten- und Gänsearten an Nord- und Ostseeküsten, aber auch im östlichen Hügelland ergeben, nicht alleine lassen können“, machte Hildebrand deutlich. „Zwar verweist die Landesregierung auf ein ganzes Maßnahmebündel zur Linderung bzw. Minimierung der landwirtschaftlichen Schäden – aber als ‚ausreichend’ bezeichnet selbst die Landesregierung die Flächen nicht, die beispielsweise im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zur Vermeidung von Fraßschäden zur Verfügung stehen.“
„Ich begrüße daher sehr die Absicht der Landesregierung, auf einigen Teilflächen des bislang unbeweideten Drittels der Salzwiesen die Vorlandbeweidung jedenfalls versuchsweise wieder aufzunehmen. Im Interesse unserer Landwirte müssen die bisherigen Konzepte dringend ausgebaut werden“, so Hildebrand.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ SCHLESWIG.HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksach 16. Wahlperiode "1612042 08-05-l 5 i{:;,t. ri?Í iJi.¡ai:en
Präsident *Ë&a tm Auftrago
Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunther Hildebrand(FDP)
und
Antwort der Landesregierung - Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume



Situation durch Enten- und Gänsefraßschäden in Schleswig-Holstein

1. In welchem Umfang und in welchen Bereichen werden a) die Nordseeküste, b) die Ostseeküste und c) das Binnenland in Schleswig-Holstein von wanderndeh Vogelarten, insbesondere Enten und Mee- resgänsen, als Nahrungs-, Rast- und Brutgebiete aufgesucht? Welche Entwick- lung ist in den vergangenen fünf Jahren zu beobachten?
Schleswig-Holstein hat zentrale ökologische Funktionen als Drehscheibe im afro- arktischen Vogelzugsystem. Zahlreiche Enten- und Gänsearten suchen Schles- wig-Holstein auf ihrem Weg von bzw. zu den Brutgebieten auf. Einzelne Arten brU- ten in Schleswig-Holstein. lm Hinblick auf das Thema der Kleinen Anfrage stehen insbesondere Graugans, Nonnengans'und Pfeifente im Mittelpunkt der Betrachtung:
. Die Graugans ist ein Brutvogel mit Verbreitungsschwerpunkt an den Seen im östlichen Hügelland. Die Brutpopulation expandiert weiter und besiedelt zuse- hends alle geeigneten Brutplätze auch auf dem Mittelrücken und an der West- küste. Der Graugans-Brutbestand umfasst in Schleswig-Holstein aktuell ca. 4.500 Paare. Darüber hinaus nimmt die Zahl nichtbrütender und mausernder Vögelzu, die sich, z. T. aus ganz Nordwesteuropa kommend, an den seen in Ostholstein sammeln (aktuell ca. 20:000 Individuen),
Die Nonnengans t.ritt als Rastvogel während des Winterhalbjahres an der Nordseeküste und in der unterelberegion auf; in der gesamten Region sind zeitweise über 100.000.Exemplare anzutreffen. Die skandinavische und nord- westsibirische Population dieser Art hat in den letzten Jahren zugenomrRen (aktuell knaPP 400.000 Individuen). Die zusehends längere Verweildàuer: der: Nonnengänsg im Frühjahr ist aus landwirtschaftlicher Sicht problematisch. Hiervon sind insbesondere die Vorlandflächen in Süderdithrnarschen sowie das westliche Eiderstedt betroffen.
Die Ffeifente tritt als Ràstvogel an der Nordseeküste und zum Teil auch an der Ostseeküste im Raum Fehmarn auf. Die Rastbestände sind leicht rückläufig; analog ist die Frequentierung landwirtschaftlicher Nutzfíächen in den genann- ten Bereichen ebenfalls zurückgegangen.


2. Wie groß sind die Flächen, die den Enten und Gänsen im Rahmen des Vertrags- naturschutzes zum Asen zur Verfügung stehen?
DerVertragsnaturschutz hat aktuelleinen Umfang von rd. 14.900 ha; davon entfal- len allein ca. 4.900 ha Vertragsfläche auf die Halbinsel Eiderstedt. Auf allen Ver- tragsflächen sind der Aufenthalt und die Nahrungssuche von Enten- und Gänsear- ten zu dulden.


3. Reichen diese Flächen aus, um Fraßschäden auf den angrenzenden landwirt- schaftlichen Nutzflächen zu vermeiden oder zumindest deutlich zu minimieren? Falls nein: Hält die Landesregierung eine Ausweitung dieser Flächen für geboten und in welcher Form will sÍe das erreichen?
Der Vertragsnaturschutz tr,ägt durch Bereitstell,ung stör.ungsfreier Flächen zu einer Redúzierung von'Fraßsehäden auf anderen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei. Darüber hinaus ist zur Linder:ung bzw. Minimierung Von Fraßschäden ein Bündel differenzierter Maßnahmen erforderlich; hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 ven¡viesen.

r-\ 4. Welche Maßnahmèn hat die Landesregierung ergriffen bzw. welche Maßnahmen unterstützt die Landesregierung, urn Ertragsausfälle der l_andwirte a) zu verringern undiôder b) zu ersetzen, Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 1612042


die durch Enten- und Gänsefraßschäden entstehen?


Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat mit Blick auf die Fraßschäden einen GesprächskreÍs ,,Wildgänse in der Landwirtschaft" mit den Betroffenen (Bauernverband, Schafzuchtverband, Landesjagdverband und Natur- schutzverbände) eingerichtet, um lnformationen auszutauschen und geeignete Maßnahmen zu erörtern. Zur Linderung bzw. Minimierung der landwirtschaftlichen Schäden ist folgendes Maßnahmen bündel erforderlich :
. Vorbeugende Maßnahmen der Landwirtschaft Dies umfasst eine Standort angepasste Bewirtschaftung und Produktionstechnik fie nach einzelbetrieblicher Möglichkeit) sowie die Jagd bzw. Vergrämung.
. Aktive Maßnahmen a) Optimierung der Wiesenvogel-Habitate in den Naturschutzkögen und -gebieten zur gleichzeitigen Verbesserung der Rast- und Nahrungshabitate für die Gänsear- ten.
b) Vertragsnatu rschutz Die Maßnahme wird landesweit auch in Gebieten mit besonderen Brut- und Rast- vorkommen von Gänsen angeboten

¡c) Flächenpool lHierbei handelt es sich um eine geplante Einzelfall-Lösung für besonders gravie- ìrende Fraßschadenssituationen in EU.Vogelsch utzgebieten an der Westküste :(beabsichtigte Urnsetzung ab 2009). Die Umsetzung soll durch Bewirtschaftungs- tausch von öffentlichen Flächen gegen stark geschädigte Intensiv- Grü landflächen erfolgen. n
d) Ablenkungsftitterung für Nonnengänse .

Das.seit dem Frühjahr 2008 laufende Pilotprojekt im EU-Vogelschutzgebiet,,Ei- derstedt" (Teilgebiet Westerhever) ist mit einer regelmäßigen Ausbringung von Getreidekörnern ab Mitte März bis zum Abzug der Nonnengänse verbunden, um. die Gänse auf die Projektfläche zu locken beziehungsWeise von anderen Privatflä- chen abzulenken.
. FlankierendeMàßnahmen a) Jagdzeiten und Vergrämungsabschuss Die Landesjagdzeiten-Verordn u ng' schöpft den d urch die B undesjagdzeiten- Verordnung gesetzten Rahmen aus und regelt zusätzlich den Verg'rämungsab- schuss von Nonnengänsen zur Verhütung tibermäßiger Schäden auf Acker- und Grün la ndflächen auße rhalb von Vogelsch utzgebieten. b) Abschussanordnung gemäß $ 27 Bundesjagdgesetz durch die unteren Jagdbe- hörden,
c) Pachtpreis-Reduzierung für Landesschutzdeiche und Vorlandflächen an der Westküste (für Schafhalter; in Abhängigkeit von der durch Gänsefraß heeinfluss- ten Grasnarbenentwicklun g).
Flächenbezogene Zahlungen, die - ohne weitere konkrete Gegenleistungen der Landwirte - gezielt als Erstattung von Wildschäden gewährt werden, sind EU- rechtlich als unerlaubte Beihilfe zu bewerten.


5. Nach welchen Vertragsvarianten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sind ge- genwädig für Enten und Gänse Flächen vorgesehen, wie sehen diese Vertragsva- rianten im Einzelnen aus und in welcher Höhe werden den Landwirten danach je- weils ihre Ertragsausfälle erstattet?
Allen Vertragsmustern ist gemein, die Nahrungsaufnahme und den Aufenthalt von Enten, Gänsen und Schwänen zu dulden. Die nachstehende Aufstellung gibt ei- nen Überblick über die in Schleswig-Holstein angebotenen Vertragsmuster, die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen und die Ausgreichszahrungen.

venragsmuster Flachen-/ Bewi ¡ts c haftu n gs a ufla ge n AUSgletcnszah- Gebietspriorität lunq
welde-w¡rtschaft ciruntand (s.o.) Standweide (max. 3 Tiere/ha); ZöQ,-
werqe-wrnscnan urunland (s.o.) uranowetde (max. 4 tiere/ha); 5Ob,--€/[295,-€j; Marsch* Mahd ab 21.06; [wahlweise 355,--€/[290,--€] orqan. Dünqunq zulässiol weroe-Landscnalt Lirlinland (s.o.) L;rul? t-tãcnen: ohne Vorgabe 9U,--€ t[125,--€l Marsch* von Tierzahl o. Mahdtermin, [wahlweise kein Schleppen etc. 01.04.-15.051: 390,-- €/ha u. Jahr Getbe FI ächen: Siandweide (max, 4 Tiere/ha) o. Mahd ab 21.06., organ. Düngung zuläs- 450,-- €/ha u. Jahr stg; Rote Flächen: Standweide (max.4 Tiere/ha)
c) VeÉragsmuster für Niedermoor-Gebiête vYerqe-wtruscnaft urunland (s.o.) urandwetde (max. 4 | iere/ha); . Moor Mahd ab 21.06.; [wahlweise orqan. Dünquno zulässiol
ögel Schleswig-Holsteinischer Landtag - 1 6. Wahlperiode Drucksache 1612042


Nahrungsgebiete Grünland in tradi- ohne Vorgabe von Tierzahl o. 85,-- €/ha u. Jahr; für Gänse und tionellen Rastge- Mahdtermin; 0 Schwäne* bieten Standweide (max. 4 Tiere/ha); 120,--€.lha u. Jahr, Mahd ab 16.06.; 125,-- €/ha u. Jahr lDünquns qenerell zulässiql Rastpletze 1ür ACKer In tradnto- Einsaat von Winterraps (bis 205,-- €/ha u. Jahr; wandernde Vogel- nellen Rastgebie- 15.09.) o. Wintergetreidd (bis bei Flächenrotation arten ten 01.10.), keine Düngung o. 170,-€lha Pflanzenschuk bis 31.03.; ab 01 .04 Weiterbewirtschaftung zulässio * Hinweis: mit obligatorischen Bigtopgestaltungsmaßnahmen, die beider Berech- nung der Ausgleichszahlung bereits berücksichtigt sind.

6. lst im Fall der Umsetzung der verschiedenen Vertragsvarianten gewähdeistet, dass die Landesregierung ihren finanziellen Anteil an der Erstàttung leistet und auch künftig leisten wird?
Die Finanzierung der 5jährigen Vertragsnaturschutz-Verpflichtungen ist im Rah- men der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sichergestellt. lm Jahr 2OO7 wurden insgesamt ca.4,4 Mio. € für den Vertragsnaturschutz eingesetzt, davon ca. 1,98 Mio. € Landesmittel.

7. Welche sonstigen Ablenkungsmaßnahmen sieht die Landesregierung zur Abwehr erheblicher landwirtschaftlicher Schäden auf gefährdeten Ackerkulturen vor? ln welchem Umfang wird insbesondere von Vergrämungsmaßnahmen Gebrauch gemacht und wie ist die Akzeptanz in der Bevölkerung?
Hinsichtlich der Ablenkungsmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 venruie- sen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung nur einzelne Informationen über den lokalen Umfang von Vergrämungsmaßnahmen der Landwirtschaft vor.
Bei der Vergrämung durch so genannte Feldhüter, die sehr wirkungsvoll aber per- sonalintensiv ist, oder der Venruendung von Flatterbändern und anderen Vogel- scheuchen, die nur begrenzte Wirksamkeit haben, sind keine Akzeptanzprobleme bekannt. Rein akustische Vergrämungsanlagen, so genannte Knallschreckgeräte, die vermehrt und vielfach über einen längere.n Zeitraum zum Einsatz kommen, be- re ite n zu m Teil erheb iche Akzeptanzprob leme. I



8. Hält die Landesregierung bei der Lärmvergrämung eine Steuer.ung für erforderlich und wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang wird sich das in Schleswig- Holstein auswirken?
Eine landesweite Steuerung des Einsatzes dieser Anlagen ist sinnvoll nicht mög. lich und nicht erforderliqh. In landwiftschaftlichen Anbaugebieten ist es jedoch teilweise zum unkoordinierten Einsatz von akustischen Vergrämungsanlagen zur Fernhaltung von Tieren gekommen. Dadurch kam es lokal vor allem in der Nacht zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft. Gegenläufige lnteressenlagen in ländlichen Gebieten wie Tourismus und landwirtschaftliche Nutzung führen zu zusätzlichen Konflikten. Die Landesregierung bereitet derzeit einen Gesetzentwurf zum SchuE vor Luftverunreinígungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwir- kungen (Landes-lmmissionsschutzgesetz - LlmSchG) vor, mit dem auch dieser Problematik Rechnung getragen werden und Gemeinden die von ihnen geforderte rechtliche Möglichkeit gegeben werden soll, frühzeitig und in geeigneter Weise Einfluss auf den Einsatz der Geräte zu nehmen.


9' ln welchem Umfang wird das Ausstreuen von Weizen als Ablenkungsmaßnahme eingesetzt und welche Erfahrungen wurden bislang mit dieser Maßnahme ge- sammelt? Wie beurteilt die Landesregierung die geringe Akzeptanz der Bevölkerung für die- se Maßnahme, weil darin ein überflüssiges,,Anfüttern" der Enten und Gänse ge- sehen wird, aber auch ges'undheitliche Bedenken durch ein mögliches Anlocken von Ratten etc. bestehen?
lm Rahmen des Pilotprojektes ,,Ablenkungsfütterung für NonnenEänse" wird im Frühjahr 2008 auf einer ca. 30 ha großen Fläche erprobt, ob durch Ausstreuen von Weizenkörnern die Nonnengänse von anderen Flächen abgelenkt werden können, um lokal besonders starke Fraßschäden auf Dauergrünland zu verhindern bzw. abzumildern. Die bisherigen Erfahrungen des Projektträgers, des Natur- schutzvereins Eiderstedt e. V., zeigen, dass . die Nonnengänse die neue Futtergrundlage gut annehmen; . die lokale Nonnengans-Rastpopulation sich zahlenmä[3ig auch nach Einfüh- rung der Ablenkungsfütterung nur unwesenflich verändert hat; . die Gänse die Weizenkörner in kurzer Zeit vollständig aufnehmen, so dass kaum Futterreste entstehen, diez. B. Wander:ratten anlocken könnten. Nach Aussagen des Projektträgers hat das Pilotprojekt reges Interesse bei der ört- lichen Bevölkerung und auch überregional in den Medien gefunden. Von einer ge- ringen Akzeptanz ist der Landesregierung nichts bekannt, auch eine vermeinfliche Rattenproblematik wurde nicht vorgetragen.


10. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, beispielsweise an der Nord- seeküste in Naturschutzkögen und/oder Teilen des Vorlandes zusätzliche Flächen durch Beweidung oder mehrere Schnitte im Jahr kurzzu halten, um die Fraßschä- den zu reduzieren? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 1 6. Wahlperiode Drucksache 1612042


lm Rahmen des Managements von Natura 20OO-Gebieten werden bei entspre- chender fachlicher Zielvorgabe vor allem an der Westküste und Unterelbe Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Optimierung von Wiesenvogel-Habitaten durchgeführt. Die in diesem Sinne entwickelten großflächig offenen Feuchtgrün- landbereiche weisen teilweise kurzrasige Vegetationsverhältnisse sowie Flach- wasserzonen auf und werden in erheblichem Umfang von Gänsen und Enten als Ruheräume und vor allem Asungsgebiete genutzt. Vor allem die küstennahen Schutzgebiete tragen auf diese Weise zur Reduzierung von Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Ku lturen bei.
Von den Salzwiesen an der Nordseeküste sind aktuell 36 Prozent der Fläche aus der Nutzung genommen. 64 Prozent der Salzwiesen werden intensiv oder exten- siv beweidet und von Wildgänsen und Enten bevorzugt als Nahrungsflächen ge- nutzt. Die Erhaltungsziele fur den Bereich des Nationalparks sehen die ungestörte Entwicklung und speziell die Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung der Salzwie- sen mit charakteristisch ausgebildeter Vegetation und ihrer ungestörten Vegetati- onsfolgen (Sukzession) vor.
Die Landesregierung beabsichtigt, auf einigen Teilflächen des bislang unbeweide- ten Drittels der Salzwiesen die Vorlandbeweidung versuchsweise wieder aufzu- nehmen, um neue Erkenntnisse über den Zusammenhang mit den binnendeichs auftretenden Fraßschäden durch die Gänse zu erlangen. Derzeit wird ein entspre- chendes Konzept erarbeitet.