Bürgerbeauftragte legt Tätigkeitsbericht vor, Eingaben erreichen neues Rekordniveau
56/2008 Kiel, 22. Mai 2008Bürgerbeauftragte legt Tätigkeitsbericht vor, Eingaben erreichen neues RekordniveauKiel (SHL) - 3.382 neue Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern des Landes erreichten die Bürgerbeauftragte im Jahr 2007. Im Vergleich zum Vorjahr war dies eine Steigerung um 401 Eingaben und damit um 13,45 %. Eindeutiger Schwerpunkt der Petitionen mit 1.305 Einga- ben (38,5 %) bildeten die Fragen und Beschwerden zum Sozialgesetzbuch II (Hartz IV). Die Eingaben in diesem Bereich wiesen im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von allein 28 % aus.Dazu die Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels: „Die Anstieg der Eingaben ist erschre- ckend. Insbesondere die deutliche Zunahme der Beschwerden im Bereich Sozialgesetz- buch II wirft ein schlechtes Bild auf die betroffenen Behörden. Es zeigt sich, dass sich die Probleme in diesem Bereich verfestigt haben.“Im Vordergrund der Beschwerden hierzu standen Fragen zur Anspruchsberechtigung, zur Leistungshöhe, zu Mehrbedarfen und einmaligen Beihilfen. Danach folgten Probleme rund um die Kosten für Unterkunft und Heizung.Generell kritisierten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in fast allen Beschwerden die Unübersichtlichkeit und mangelnde Aussagekraft der Bescheide. Ebenfalls beklagte ein Großteil der Ratsuchenden die mangelhafte und zum Teil völlig fehlende fachliche Beratung im Vermittlungsbereich. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. -1116; ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2Angesichts der durch das Bundesverfassungsgericht zwingend geforderten Neugestaltung der Organisationsform der ARGEn fordert die Bürgerbeauftragte die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern und Kommunen dringend auf, dabei auch die Missstände im Be- hördenhandeln und in den Verfahrensabläufen zu beseitigen. Dazu müssen die Bedürfnisse der Betroffenen vorrangiger Ausgangspunkt aller Überlegungen sein. Deshalb fordert die Bürgerbeauftragte des Landes, Birgit Wille-Handels, alle Beteiligten auf, folgende sechs Grundsätze zu beachten: 1. Aktive und zügige Vermittlung sowie passgenaue Eingliederungsmaßnahmen für die Betroffenen, 2. zeitnahe Bearbeitung der Anträge im Bereich der Leistungsgewährung, 3. Beratung und Information durch sachkundige und qualifizierte Mitarbeiter, die die Be- troffenen als feste Ansprechpartner begleiten, 4. nachvollziehbare Bescheide und Informationen, 5. Vereinfachung des Antragsverfahren, 6. Unterstützung bei Hilfebedarf in anderen Sozialbereichen.Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werk- tags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise ste- hen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431 - 988 1240; Fax: 0431 - 988 1239; Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).