Jutta Schümann zu TOP 61: Einheitliche Regelungen helfen betroffenen Angehörigen und Bestattern
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 24.04.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 61, Sozialbestattungen gemäß SGB XII (Drucksache 16/1842neu)Jutta Schümann:Einheitliche Regelungen helfen betroffenen Angehörigen und BestatternDie zunehmende Verarmung und auch Vereinsamung von insbesondere älteren Men- schen in unserer Gesellschaft führt heute immer mehr dazu, dass für die Bestattung häufig Sozial- und Ordnungsämter eintreten müssen. Mit der Streichung des Sterbe- geldes im Jahre 2004 hat der Gesetzgeber die Verantwortung für die finanzielle Absi- cherung einer Bestattung ausschließlich der persönlichen Vorsorge des Einzelnen oder eines bestattungspflichtigen Angehörigen übertragen.Diese Entscheidung ist aus Sicht von Bestattungsunternehmen, aber auch von vielen Menschen sehr problematisch, führt sie doch dazu, dass wir heute zunehmend eine ungeregelte Situation für die betroffenen Angehörigen, die Sozialämter aber auch für die dafür zuständigen Bestattungsunternehmen haben.Wir haben gemeinsam im November einen Antrag verabschiedet und die Landesregie- rung aufgefordert, in einem Bericht über die Umsetzung des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes in kommunaler Selbstverwaltung zu berichten. Dabei war es uns wichtig zu erfahren, wie Finanzierung und Erstattungsmodalitäten in den jeweiligen Kommunen festgelegt sind, wie Verfahren ablaufen und insbesondere wie die Zusam- menarbeit zwischen den Bestattungsunternehmen und den Sozialämtern vor Ort er- folgt.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Ziel war es und ist es, einen Überblick darüber zu bekommen, ob die Verfahren in Schleswig-Holstein vergleichbar und einheitlich sind oder ob dies in den Kommu- nen unterschiedlich organisiert wird und auch unterschiedliche Finanzierungen statt- finden.Mit dem vorliegenden Bericht gibt es weitere Informationen, bedauerlicherweise gibt es aber auch - da verweise ich auf den Anhang - den Hinweis der kommunalen Spitzen- verbände darauf, dass sie sich außerstande sehen, die erbetenen Daten zusammen zutragen und dass die erforderlichen Personalressourcen für eine derartige Datener- hebung nicht vorhanden sind. Ich bedaure dieses sehr, zumal ja die Regelzuständig- keit auf kommunaler Ebene liegt und eigentlich müssten ja auch die Kommunen ein In- teresse an analogen Regelungen haben.Wir haben also leider aus dem ländlichen Raum, das heißt aus dem Bereich der Krei- se, keine Daten, aus denen wir schließen können, um wie viele Fälle es sich handelt, aus denen wir möglicherweise auch schließen können, ob die Zahlen wie in anderen Bundesländern zunehmen, und wie die Entwicklung sich vor Ort abzeichnet. Wir ha- ben nur konkrete Informationen aus den vier kreisfreien Städten.Das ist bedauerlich, weil es unser gemeinsames Interesse sein müsste, landesweit einheitliche und vergleichbare Regelungen herbeizuführen. Für die Menschen, die für ihre Bestattung selber vorsorgen, aber auch für Angehörige und Freunde. Und es muss uns darum gehen einheitliche Regelungen herbei zu führen für diejenigen, die in diesem Bereich gewerblich ihre Dienstleistungen durchführen, nämlich für die in Schleswig-Holstein arbeitenden ca. 320 Bestattungsunternehmen.Notwendig sind einheitliche Standards und Verfahrensabläufe zwischen den Kommu- nen und deshalb begrüße ich auch sehr die Initiative der Landesregierung, über einen -3-Beratungserlass konkrete Hinweise zu geben für eine sachgerechte und würdevolle Regelung, wie es auch in anderen Bundesländern bereits erfolgt ist.Es ist auch gut, dass in diesem Beratungserlass eine einheitliche Vorgehensweise zum Leistungsumfang bei so genannten Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII ein- deutiger festgelegt wird. Und dass dabei auch darauf hingewiesen wird, dass die Wün- sche des Verstorbenen und seiner Angehörigen hinsichtlich der Bestattungsart respek- tiert werden. Dass auch der Wille des Verstorbenen über die Wahl des Friedhofs und die Durchführung der Bestattung Berücksichtigung findet und dass sehr eindeutig klar- gestellt wird, dass eine Bestattung aus Kostengründen außerhalb von Schleswig- Holstein grundsätzlich abzulehnen ist.Entscheidend für alle Beteiligten ist die Festlegung des Nachrangs der Leistungs- erbringung. Das heißt auch, der Bericht macht deutlich, dass der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe in vielen Fällen zu einer langen Bearbeitungszeit und damit auch zu ei- ner erheblichen Verzögerung der Bestattung führt. Deshalb schlägt die Ministerin vor, diese Fälle durch vorläufige Kostenübernahme durch die Sozialämter zu entschärfen.Im Bericht wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Landesregierung eine Bun- desratsinitiative unterstützt, mit der die Bestattungsvorsorge als Schonvermögen verbindlich ins Gesetz kommt und dann auch eindeutig geregelt ist. Viele Menschen treibt es um, dass selbst wenn sie Vorsorge getroffen haben, dieses nicht als Schon- vermögen anerkannt wird und gegebenenfalls dann z. B. während einer langen oder auch intensiven Pflegezeit bereits aufgebraucht wird.Hier bleiben das Gesetzgebungsverfahren und die Bundesratsinitiative abzuwarten. Wir sollten aber dennoch weiterhin an unserer Forderung festhalten. Es gibt viele Menschen, die Vorsorge betreiben, um ihre An- -4-gehörigen, meistens sind es die Kinder, von finanziellen Verpflichtungen frei zu halten. Das muss wieder möglich werden.