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24.04.08
17:19 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Explorationsbohrungen aus unserer Sicht nicht genehmigungsfähig"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 124/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 24. April 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Wirtschaft/Umwelt/ Ölförderung in der Nordsee
Heiner Garg: „Explorationsbohrungen aus unserer Sicht nicht genehmigungsfähig“ - Letztlich keine Frage des Parlaments -
In seinem Redebeitrag zu TOP 33 (Ausweitung der Ölförderung in der Nordsee) erklärte der stellvertretender Vorsitzende der FDP-Landtags- fraktion, Dr. Heiner Garg:
„Das Schleswig-Holsteinische Wattenmeer ist ein kostbares Gut. Nicht umsonst ist beantragt worden, es als Weltnaturerbe in die Liste der UNESCO aufzunehmen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat bereits Mitte der Achtziger Jahre die Bedeutung des Wattenmeeres als einzigartigen Naturraum erkannt und seinerzeit den Nationalpark Wattenmeer aus der Wiege gehoben.
Es würde heute auch keine Ölförderung in diesem Gebiet geben, wenn nicht bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Nationalparkgesetzes die Genehmigungen zur Errichtung der Ölförderplattform Mittelplate erteilt gewesen wären.
Aber keine Regierung, weder die CDU- oder SPD-Alleinregierung, noch die Grünen in der Regierungsverantwortung mit der SPD noch die nun regierende Große Koalition hat die erteilte Genehmigung zur Förderung von Ölvorkommen auf der Mittelplate in Zweifel gezogen. Keine dieser Regierungen hat ernsthaft versucht, die Ölförderung zu verhindern oder aber einen Appell an die RWE Dea AG gerichtet, die Ölförderung auf der Mittelplate zu unterlassen.
Und sie hatten einen guten Grund: Es gibt eine rechtmäßig erteilte Genehmigung zur Ölförderung. Diese genießt Bestandschutz und daher muss man diesen Eingriff in das Wattenmeer hinnehmen, ob man diesen nun politisch oder ökologisch gutheißt oder nicht.
Nun gibt es eine aktuelle Entwicklung. Es sollen so genannte „Explorationsbohrungen“ stattfinden. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Die Betreiber der Plattform haben sich auf die Suche nach neuen Ölvorkommen im Wattenmeer gemacht. Und wir stimmen darin überein, dass diese Bohrungen ökologisch höchst bedenklich sind. Wir sollten aber eines nicht verschweigen:
Voraussetzung für die hier und heute geführte Debatte um geplante Explorationsbohrungen waren die Genehmigungen des grünen Umweltministers Müller, der in den Jahren 2000, 2001 die hierzu erforderlichen seismischen Untersuchungen genehmigt hat.
Und ich frage mich, warum eigentlich nicht seinerzeit eine Debatte von den Grünen gefordert wurde, unter dem Motto: „Wehret den Anfängen.“
Nichtsdestotrotz dürfen bisher keine Explorationsbohrungen durchgeführt werden, weil die dafür notwendigen Genehmigungen nicht vorliegen und es ist in der Tat höchst fraglich, ob RWE die notwendigen Unterlagen einreichen kann, um die Genehmigungsvoraussetzungen überhaupt zu erfüllen.
Aber das ist keine Entscheidung, die wir hier im Landtag zu treffen haben. Wir können hier noch so viel über Rechtsfragen diskutieren, wir können Auffassungen äußern, ob die Explorationsbohrungen genehmigungsfähig sind oder nicht.
Entscheiden können wir es nicht. Das ist keine Angelegenheit des Parlaments. Denn wer in Staatslehre ein wenig aufgepasst hat, der muss feststellen, dass wir hier Legislative und nicht Exekutive sind. Wir sind nicht Gesetzgebungsorgan und nicht Genehmigungsbehörde.
Die Vernunft rät also dazu abzuwarten, was seitens der Behörden entschieden wird. Wir sind der Auffassung, dass die bestehenden Gesetze Explorationsbohrungen untersagen.
Sollte hingegen die zuständige Behörde die Explorationsbohrungen wider Erwarten erlauben, dann müssen wir uns fragen, ob möglicherweise bei den bestehenden Gesetzen nachgebessert werden muss. Das ist Aufgabe des Parlaments.
Damit steht eigentlich nur noch Punkt 4. des Antrages der Grünen ernsthaft zur Debatte. Er besagt, dass die Landesregierung im Bundesrat initiativ werden soll. So sollen eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine öffentliche Verbandsanhörung und ein öffentliches Verfahren auch bei der Erteilung von Aufsuchungs-Erlaubnissen die Regel werden. Dies soll gesetzlich geregelt werden.
Das hört sich immer gut an. Öffentlichkeit erhöht Transparenz und damit auch die Überprüfbarkeit von Entscheidungen. Für den Fall einer Genehmigungserteilung bringt dies aber gar nichts. Dann müsste man an die Tatbestände ändern, die die Genehmigungsvoraussetzungen regeln.
Wir alle wollen, dass unsere ökologische Schatzkiste Wattenmeer von Schaden verschont bleibt. Aber der Inhalt dieses Antrages hilft in dieser Frage nicht wirklich weiter.
Ich denke auch die Grünen werden ein Interesse daran haben, dass wir diese Thematik noch im Ausschuss vertiefen.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/