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24.04.08
17:11 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zu Ölbohrungen im Wattenmeer

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort. Claudia Jacob Landeshaus TOP 33 – Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de


Nr. 158.08 / 24.4.2008

Keine Ausweitung der Ölbohrungen im Wattenmeer
Die RWE Dea AG hat im Herbst 2007 einen Antrag gestellt, außerhalb von Mittelplate im Nationalpark so genannte Explorationsbohrungen durchführen zu dürfen. Dieser Antrag wurde zurückgezogen, aber zugleich angekündigt, dass ein neuer Antrag gestellt werden soll.
Außerdem hat RWE Dea beim Bergamt Clausthal-Zellerfeld einen Antrag auf eine ganz neue Konzession für Öl- und Gasbohrungen gestellt. So was nennt man im Volksmund „Claim abstecken“. Der Antrag wurde bereits ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne öffentliche Anhörung genehmigt.
So was ist zwar nach dem Berggesetz möglich. Ob das angesichts der neuen EU- Gesetzgebung überhaupt noch rechtskonform ist, ist sehr fraglich.
Jetzt ist also ein großen Teil Nordfrieslands, darunter der Norden Eiderstedts sowie ei- nen Großteil der Festlandküste, Inseln und Halligen und große Teile des Nationalparks ein Claim von RWE Dea.
Wie es der Zufall will, hat die DEA für dieses Gebiet auch noch seismische Erprobungen beantragt, um das Gebiet auf mögliche Speicherstätten für CO2 zu erkunden.
Gleichzeitig wird die Ölplattform Mittelplate ohne Genehmigung zurzeit erheblich vergrö- ßert und es wurde die Genehmigung eines neuen Starkstromkabels zwischen Mittelplate und Festland beantragt. Gegen beide Vorhaben haben mehrere Umweltverbände Klagen angekündigt.
Das Nationalparkgesetz legt eindeutig und unmissverständlich fest, dass Ölbohrungen an Standorten außerhalb der Mittelplate-Plattform, die schon vor dem Gesetz existierte, nicht zulässig sind. Schon allein deshalb ist es unverständlich, dass die Landesregierung angesichts des Vorgehens von RWE DEA nicht eindeutig Position bezieht.
1/2 Was sollen denn die anderen NutzerInnen des Nationalparks wie die FischerInnen, die BäuerInnen, die Schifffahrt und der Tourismus sagen, wenn sie in ihren Nutzungen aus Gründen des Allgemeinwohls zum Teil erheblich eingeschränkt sind, aber die Ölindustrie mitten im Nationalpark Ölbohrungen beantragt?
Aber auch das Berggesetz sieht in Paragraf 11 vor, dass eine Konzession zu versagen ist, wenn „überwiegende öffentliche Interessen“ dagegen stehen. Und es ist doch offen- sichtlich, dass für die oben genannten Gebiete andere planerische Zielsetzungen beste- hen als die Förderung von Öl.
Damit meine ich nicht nur den Naturschutz. Es stehen auch zentrale wirtschaftliche Inte- ressen auf dem Spiel. Eine Ausweitung der Ölförderung, und mehr noch ein Ölunfall, hät- te gravierende langfristige Auswirkungen vor allem für den Tourismus – und der ist die Lebensader der gesamten Region.
Daneben wäre auch die Fischerei im Wattenmeer wie auch in der Nordsee wäre betrof- fen, da das Wattenmeer die Kinderstube für zahlreiche Fischarten bildet.
Unklar ist auch noch, welche Gefahren mittelfristig von der Ölförderung durch das wach- sende Erdbebenrisiko entstehen. Seitdem es im Ecofisk-Feld zu einem Beben der Stärke 5.0 auf der Richterskala gekommen sein soll, muss die Entnahme von Öl oder Gas auch in dieser Hinsicht geprüft werden.
Es ist unbegreiflich, dass der Umweltminister von Boetticher es zulässt, dass mit dem größten Kleinod der schleswig-holsteinischen Natur in dieser Weise verfahren wird. Des- halb ist es erforderlich, dass der Landtag zu diesem Vorhaben klar Position bezieht. Wir haben deshalb einen Landtagsantrag eingereicht, in dem wir fordern,
-> dass keine Ausweitung der Ölförderung stattfindet,
-> dass die Landesregierung – und hier insbesondere der Umweltminister – sich klar und eindeutig für den Nationalpark einsetzt und
-> dass das Bundesberggesetz so geändert wird, dass es modernen Anforderungen ent- spricht. Dazu gehören transparente öffentliche Verfahren, verpflichtende Bürger- und Verbandsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfungen, wie sie im Baurecht und bei Verkehrsvorhaben längst Standard sind.
Ich hoffe natürlich auf Ihre Zustimmung! Sollte dies noch nicht möglich sein, so beantra- ge ich die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss, mit beratend in den Umwelt- und Agrarausschuss.
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