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24.04.08
17:01 Uhr
CDU

Axel Bernstein zu TOP 33: Eine sorgfältige Abwägung zwischen Nutzungsbedarf und Naturbeeinträchtigung ist selbstverständlich

Umweltpolitik
Nr. 153/08 vom 24. April 2008
Axel Bernstein zu TOP 33: Eine sorgfältige Abwägung zwischen Nutzungsbedarf und Naturbeeinträchtigung ist selbstverständlich
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Das schleswig-holsteinische Wattenmeer ist ein weltweit einmaliger Naturraum, den es ohne wenn und aber zu schützen und zu erhalten gilt. Aus diesem Grund hat die CDU den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer eingerichtet. Aus diesem Grund auch haben wir die Anmeldung unseres Wattenmeeres gemeinsam mit Niedersachsen und den Niederlanden als Weltnaturerbe auf den Weg gebracht. Wir machen damit deutlich, dass wir unser Wattenmeer als etwas in dieser Form weltweit Einmaliges betrachten – eben als ein Welterbe.
Weder ein Welterbe noch ein Nationalpark ist jedoch ein Museum. Berechtigte Nutzungsinteressen haben auch in einem solchen sensiblen Umfeld ihren Raum. Tourismus, Fischerei und Küstenschutz sind selbstverständliche Nutzungen im Wattenmeer, die unter Beachtung sinnvoller Spielregeln mit dem Erhalt des Naturraumes im Einklang stehen.
Dennoch stellt jede solche Nutzung auch einen Eingriff dar und deshalb ist jeweils eine sorgfältige Abwägung zwischen Nutzungsbedarf und Naturbeeinträchtigung durchzuführen. Dies gilt auch für die Nutzung von
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Rohstoffreserven im Wattenmeer. Deshalb können wir auch einem Antrag wie den, den die Grünen hier vorgelegt haben, nicht zustimmen.
Denn dieser Antrag fordert, auf eine verantwortungsbewusste Abwägung zu verzichten und stattdessen ein Ergebnis vorwegzunehmen, dass die Erkundung weiterer Rohstoffvorkommen ausschließt. Dieser Weg ist für die CDU nicht der richtige.
Für uns ist klar: Mit Ausnahme der bestehenden Plattform Mittelplatte ist eine Rohstoffförderung im Nationalpark weder zulässig noch wünschenswert. Die Nutzung unserer heimischen Ressourcen von außerhalb des Nationalparks hingegen unterstützen wir ausdrücklich. Dabei sind die geltenden hohen Umweltstandards strikt zu beachten.
Zusätzliche Eingriffe, wie beispielsweise Explorationen, müssen Gegenstand eben jener Abwägungs- und ggf. Genehmigungsprozesse sein, an denen die zuständigen Stellen des Landes mit großem Verantwortungsbewusstsein beteiligt sind.
Neben einem ökologisch und ökonomisch tragbaren Ergebnis geht es hier auch um Akzeptanz in der Region. Vor genau diesem Hintergrund haben wir ja auch einvernehmlich die Anmeldung zum Welterbe mit besonderen Maßgaben des Landes auf den Weg gebracht.
Lassen Sie uns also im Ausschuss gerne um den richtigen Weg in der Sache ringen. Wir halten es nicht für klug, heute eine Tür zur künftigen weiteren Nutzung unserer heimischen Rohstoffe kategorisch zuzuschlagen. Mit Blick auf die weltweite Nachfrage nach Öl und Gas zeichnet sich heute schon ab, dass ein solcher Weg nicht das letzte Wort sein wird.
Auf dem von mir angedeuteten Wege können wir zu Ergebnissen kommen, die in der Sache gut, in der Region akzeptiert und im möglichen Klageverfahren von Bestand sind.



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