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23.04.08
15:52 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 31 und 36: Für Arbeitssuchende Hilfe aus einer Hand und unter einem Dach erhalten

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 23.04.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 31 und 36, Hilfe für Arbeitslose aus einer Hand - Optionsmodell ausweiten und Neuordnung der SGB II Trägerschaft (Drucksachen 16/1991, 16/2027 und 16/1999)

Wolfgang Baasch:

Für Arbeitssuchende Hilfe aus einer Hand und unter einem Dach erhalten

Dem SGB II liegt das Konzept „Fördern und Fordern“ zugrunde. Damit soll neben der Sicherung des Lebensunterhaltes die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Ar- beitsmarkt und in die Gesellschaft verbessert werden. Kernstück des Konzeptes ist, dass Integrationshilfen für Langzeitarbeitslose individuell und passgenau zuge- schnitten werden müssen und eine intensive persönliche Betreuung Voraussetzung für den Erfolg ist.

Zudem sollen Dienste und Hilfen aus einer Hand gewährt werden, so dass sie koor- diniert und aufeinander abgestimmt sind. Eine Eingliederungsvereinbarung regelt die Aufgaben beider Seiten in einem kooperativen Prozess.

Ein hoher Anteil der Hilfeempfänger ist seit mehreren Jahren ununterbrochen im Leis- tungsbezug. Fast die Hälfte der Neuantragsteller auf Leistung der Grundsicherung wa- ren in den vorangegangenen 12 Monaten bereits Leistungsbezieher. Das bedeutet auch, bei dem so genannten „harten Kern“ von Langzeitarbeitslosen gilt es, alle An- strengungen zu unternehmen, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.

Die künftige Organisation der Grundsicherung muss die Voraussetzungen dafür verbessern, dass die Ziele des Konzeptes „Fördern und Fordern“ für die betroffenen



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Menschen besser als bisher erreicht werden. Zugleich sind aber auch die bisherigen Erfahrungen und Erfordernisse für eine Leistungsverbesserung zu berücksichtigen. Die Bundesregierung und die Bundestagsfraktion, aber auch die Bundesagentur für Arbeit und wir mit unserer regionalen Arbeitsmarktpolitik sind aufgefordert, im Zuge der erforderlichen neuen Organisationsstrukturen folgende Aspekte zu berücksichtigen:

1. Die Leistungen nach dem SGB II müssen auch in Zukunft unter einem Dach und aus einer Hand gewährleistet werden.

2. Die Nachfolgeorganisation der ARGEn muss gesetzlich abgesichert und organisa- torisch eindeutig geregelt werden. Sie muss den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts unzweifelhaft entsprechen und damit langfristig Pla- nungssicherheit für die neuen Strukturen gewährleisten, auch wenn dies neue ge- setzliche Regelungen erfordert.

3. Die fachlichen Kompetenzen der ARGE-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen auch in der neuen Organisationsstruktur nicht verloren gehen.

4. Langzeitarbeitslosigkeit kann nur durch eine enge Verknüpfung von Arbeitsver- mittlung, Fallmanagement und sozialintegrativen Maßnahmen bekämpft wer- den. Die soziale Integration betrifft nicht nur die klassischen sozialen Leistungen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, Hilfe bei der Kinderbetreuung usw., son- dern auch die Arbeitsvermittlung, die Wirtschaftsförderung und die soziale Stadt- teilentwicklung.

5. Die Finanzierung muss eindeutig und unterscheidbar geregelt sein. Der Bund steht weiterhin in der Verantwortung für die Finanzierung der Folgen der Langzeitar- beitslosigkeit. Die Kommunen dürfen dabei zukünftig nicht belastet werden und die -3-



ausgehandelten finanziellen Entlastungen der Kommunen müssen bestehen blei- ben.

6. Es gilt in diesem Prozess aber auch, inhaltliche Anpassungen des SGB II zu disku- tieren. So sollten z. B. die Grundlagen der Regelsatzbemessungen jährlich überprüft und angepasst werden. Alle Anpassungsmechanismen der Regelsätze müssen jetzt auf ihre Wirksamkeit und Zielerreichung mit überprüft werden. Weiter sollte auch das Verfahren für die Anspruchsberechtigung bei Kinderzuschlägen überprüft und vereinfacht werden.

Mit unserem Antrag wollen wir der Landesregierung insgesamt und ganz besonders dem Arbeitsminister vor der am 9. Mai stattfindenden Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister den Rücken stärken, um die bewährte Zusammenarbeit von Kom- munen und Bundesagentur für Arbeit weiterhin als Regelmodell umzusetzen, aber auch den beiden in Schleswig-Holstein arbeitenden Optionskommunen langfristig Pla- nungssicherheit zu geben.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag „Hilfe aus einer Hand bei der der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten“.