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08.04.08
16:39 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Lesen bildet, Herr Arbeitsminister!" - FDP-Fraktion stellt Landtagsantrag zur Überprüfung des Tariftreuegesetzes

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 097/2008 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Dienstag, 8. April 2008 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL

Wirtschaft/Soziales/Tariftreue
Heiner Garg: „Lesen bildet, Herr Arbeitsminister!“ - FDP-Fraktion stellt Landtagsantrag zur Überprüfung des Tariftreuegesetzes -
Die FDP-Landtagsfraktion hat heute in ihrer Fraktionssitzung einen Antrag für die nächste Plenarsitzung Ende April beschlossen. Inhaltliche Zielrichtung des Antrages ist die Überprüfung des schleswig-holsteinischen Tariftreuegesetzes.
„Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist es angezeigt, dass das Land Schleswig-Holstein sein Gesetz EU-konform gestaltet“, forderte Fraktionsvize Dr. Heiner Garg. „Insbesondere fordere ich die Landes- regierung auf, laufende Verfahren der öffentlichen Hand in Bezug auf den Richterspruch zu überprüfen.“
Der Arbeitsminister müsse dazu auch nicht auf die Urteilsbegründung warten, wie es seine Pressemitteilung vom heutigen Tag nahe lege, so Garg. „Sie ist längst da und unter http://curia.europa.eu/jurisp/cgi- bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-346/06
im Netz abrufbar.
Es steht einer zügigen Arbeitserledigung also nichts mehr im Wege“, so Garg abschließend.


Anlage



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ #N!# 16. Wahlperiode 08.04.2008



Antrag
der Fraktion der FDP



Schleswig-Holsteins Tariftreue EU-konform gestalten



Der Landtag wolle beschließen:


1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, Bezug nehmend auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-346/06 vom 3. April 2008, sämtliche Tariftreueregelungen in den Landesgesetzen und Landesverordnungen auf EU-Rechtskonformität zu überprüfen.
2. Sollten Regelungen in diesen Gesetzen und Verordnungen nicht mit dem Urteil in der Rechtssache C-346/06 rechtlich in Einklang stehen, so sind diese Gesetze und Verordnungen entsprechend zu modifizieren, bzw. aufzuheben, um Einklang mit der Rechtssprechung des EuGH herzustellen.
3. Sämtliche laufende Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand sind ebenso auf die EU-Rechtskonformität in Bezug auf das Urteil in der Rechtssache C-346/06, zu überprüfen. Sollten laufende Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand nicht mit dem Urteil in der Rechtssache C-346/06 konform gehen, müssen sie entsprechend der Rechtskonformität angepasst oder falls dies nicht möglich ist, mit dem Ziel einer Neuausschreibung aufgehoben werden.
4. Dem Schleswig-Holsteinischen Landtag ist über das Erreichte bis zur 33. Tagung des Landtages schriftlich zu berichten.

Dr. Heiner Garg und Fraktion