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07.03.08
09:08 Uhr
Landtag

Die Föderalismuskommission darf nicht scheitern - Ein Gesamtkonzept noch 2008 tut not!

Presse-Information



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Berlin, den 7. März 2008

Presseerklärung Die Föderalismuskommission darf nicht scheitern – Ein Gesamtkonzept noch 2008 tut not!


Die Föderalismuskommission II, die sich mit der Neuregelung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen befasst, darf nicht scheitern. Diesen eindringlichen Appell richte- ten heute in einem Pressegespräch in Berlin der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin, Walter Momper, und der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landta- ges, Martin Kayenburg, an die Kommission.
Mit Blick darauf, dass die Föderalismuskommission ihre Arbeitsergebnisse mögli- cherweise erst im Herbst statt wie beabsichtigt bis zur Sommerpause vorlegen will, forderten die beiden Parlamentspräsidenten den Abschluss der Beratungen über ein schlüssiges Gesamtkonzept in den politischen Gremien noch in 2008. „Ein rascher Reformerfolg ist für einige Länder existenziell.“
Präsident Momper, zur Zeit Vorsitzender der Landtagspräsidentenkonferenz, und Präsident Kayenburg, Sprecher der Vertreter der Landtage in der Föderalismuskom- mission, waren sich einig:
Es gibt keinen Weg daran vorbei, die Verschuldung von Bund und Ländern zu stop- pen und soweit wie möglich zurückzuführen. Diese Aufgabe stellt sich uns nicht ir- gendwann, sondern jetzt. Gerade weil es uns jetzt wirtschaftlich relativ gut geht, ha- ben wir Handlungsspielräume, die uns morgen fehlen werden. Deshalb darf die Föde- ralismuskommission II nicht scheitern. Sie wird aber scheitern, wenn nicht folgende Aufgaben als untrennbare Einheit gesehen und behandelt werden:
– die Bewältigung der Altschuldenproblematik, – die Begrenzung der Neuverschuldung und – die Entwicklung einer aufgabengerechten Finanzausstattung.
Übereinstimmend forderten die Präsidenten, in das Grundgesetz und in die Landes- verfassungen Regelungen über die Schuldenbegrenzung einzufügen. Die Ausgaben des Staates dürften in Zukunft die Einnahmen grundsätzlich nicht mehr übersteigen. Ausnahmen seien an strenge Voraussetzungen und an die Verpflichtung zu knüpfen, die Fehlbeträge zeitnah auszugleichen. Nach Ansicht Kayenburgs „sind machbare Sanktionen bei einem Verstoß gegen diese Grundsätze unverzichtbar.“ Denkbar sei beispielsweise die Verpflichtung zur Sondertilgung eigener Schulden.
Beide Landtagspräsidenten unterstrichen, dass eine solche Verpflichtung für viele Länder aber nur dann akzeptabel sei, wenn ihnen eine erträgliche Perspektive für die Ablösung ihrer Altschulden aufgezeigt werde:
Momper: „Die Vorstellung, man könne auch die hoch verschuldeten Länder zu einer Begrenzung der Neuverschuldung bewegen oder gar zwingen, ohne ihnen bei der Bewältigung der Altschulden entgegenzukommen, ist abwegig. Will man sich nicht auf den zweifelhaften und gefährlichen Weg einer Grundgesetzänderung zulasten der Landesparlamente begeben, müssen die Landesparlamente zur Umsetzung einer Schuldenbremse durch Änderung ihrer Landesverfassung ihr eigenes Budgetrecht einschränken. Das werden sie ohne ein faires, in sich schlüssiges Gesamtkonzept nicht tun.“
Kayenburg betonte, ebenso notwendig wie Altschuldenregelung und Schuldenbremse sei es, alle Länder in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben in Zukunft dauerhaft aus eigenen regelmäßigen Einnahmen ohne Neuverschuldung finanzieren zu können, und weiter: „Voraussetzung ist zunächst, den Ländern mehr Autonomie bei der Gestal- tung ihrer Steuereinnahmen einzuräumen. Mehr Steuerautonomie für die Länder darf jedoch nicht zu einer Veränderung des Volumens des Finanzausgleichs führen. Den Ländern soll darüber hinaus die Möglichkeit zur Abweichung von bundeseinheitli- chen Standards bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Infrastruktur und zum Ausgleich regionaler Besonderheiten gewährt werden.“
Was diese drei Aufgaben angehe, zeigten sich beide Landespolitiker einig, könne man nur mit dem Vorsitzenden der Föderalismuskommission II sagen, „dass alles mit allem zusammenhängt“.
Momper ergänzte: „Es wird angesichts der strukturellen Unterschiede unserer Länder für manche Landesparlamente und Landesregierungen ohnehin schwierig genug sein, der eigenen Bevölkerung klarzumachen, warum sie höhere Abgaben zahlen muss oder warum sie geringere Infrastrukturstandards hinnehmen muss als woanders in Deutschland. Völlig unmöglich wird das, wenn arme Länder in ihrer Entwicklung durch immer weiter auseinander driftende Altschuldenbelastungen oder durch einen Länderfinanzausgleich, der strukturelle Benachteiligungen ignoriert, gegenüber den besser gestellten Ländern immer noch mehr ins Hintertreffen geraten.“

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