Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
29.02.08
15:07 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 26: Keine Diskriminierung von Staats wegen!

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 29.02.2008 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 26, Gleiche Rechte, gleiche Pflichten – Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartner- schaft lebenden Beamten im Landesdienst beenden (Drucksache 16/1887)

Thomas Rother:

Keine Diskriminierung von Staats wegen!

Ich sage es schon vorweg: im Prinzip könnte meine Fraktion dem FDP-Antrag schlichtweg zustimmen. Bereits seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine rechtlich abgesicherte Lebenspartnerschaft eingehen. Das Gesetz hat die Akzeptanz der lesbischen Bürgerinnen und der schwulen Bürger in der Gesellschaft spürbar erhöht.

Eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner übernehmen zwar die gleichen Ver- pflichtungen wie Eheleute, haben aber noch nicht in allen Bereichen die gleichen Rechte. Wer die gesellschaftliche Akzeptanz von Lesben und Schwulen einfordert – und darüber waren wir uns in diesem Haus bereits 2004 einig – muss auch sicherstel- len, dass es keine Diskriminierung von Staats wegen gibt. Daher ist die volle recht- liche Gleichstellung mit der Ehe geboten.

Die Europäische Union ist in dieser Sache vorangegangen. Auch hat das Bundesver- fassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002 zum Lebenspartnerschafts- gesetz ausdrücklich festgestellt, dass der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6, Ab- satz 1, Grundgesetz, den Gesetzgeber nicht hindert, für die gleichgeschlechtlichen Le- benspartnerschaften Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Es ist also eine gesellschaftspolitische Entscheidung - keine ver-



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



fassungsrechtliche -, die wir immer dann zu treffen haben, wenn es um Gleichstellung von Lesben und Schwulen geht.

Die rechtlichen Unterschiede der Lebenspartnerschaft zur Ehe bestehen gegenwär- tig im Wesentlichen im Steuerrecht und im Beamtenrecht. Ich möchte hier daran er- innern, dass die SPD auf Bundesebene eine Gleichstellung auch im Steuerrecht an- strebt – dies war seinerzeit am Widerstand des Bundesrats gescheitert. Mit der Föderalismusreform, die die Länderkompetenzen im Besoldungs- und Versor- gungsrecht der Beamtinnen und Beamten erweitert hat, wird nun zumindest in diesem Bereich eine eigenständige Regelung für Schleswig-Holstein möglich. Und diese Möglichkeit sollten wir nutzen! Der wohl uns allen vorliegende Appell einer Polizeiver- kehrslehrerin aus Pinneberg kann doch an niemandem von uns spurlos vorüber ge- hen!

Bislang ist ja schon eine Gleichbehandlung beim Tarifpersonal in Bezug auf Einkom- menszuschläge, Hinterbliebenen- und Krankenversorgung gegeben. Unser Dienst- recht sollte künftig alle Rechte und Pflichten, die an das Bestehen einer Ehe geknüpft werden, auch auf Beamtinnen und Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartner- schaft leben, übertragen, um diese langjährig bestehende Ungerechtigkeit zu beseiti- gen.

Andere Bundesländer wie die Freien und Hansestädte Bremen und Hamburg sind in dieser Frage bereits vorangegangen. In Niedersachsen wird das gerade vorbereitet, der niedersächsische Landtag hat die dortige Landesregierung dazu aufgefordert.

In anderen regelbaren Punkten waren wir im Jahr 2004 mit dem Lebenspartner- schaftsanpassungsgesetz einmal Vorreiter in diesen Fragen – mit Zustimmung und Unterstützung der damals oppositionellen CDU. Allerdings könnten wir mit beamten- rechtlichem Blick die neue Rahmenrechtsetzung des Bundes, die in diesem Jahr er- -3-



folgen soll, abwarten und diesen Punkt in ein neues Beamtenrecht für Schleswig- Holstein einbeziehen.

Die Kosten so einer Gleichstellung werden sicherlich überschaubar bleiben – ange- sichts von mittlerweile cirka 900 – 1.000 eingetragener Lebenspartnerschaften in Schleswig-Holstein wird die Anzahl betroffener Beamtinnen und Beamter wohl lange Zeit im zweistelligen Bereich bleiben.

Doch das darf für unsere Entscheidung eigentlich keine Rolle spielen, denn - und da möchte ich abschließend den Kollegen Wadephul mit seinen Worten vom 16. Dezem- ber 2004 zitieren -: „Es macht keinen Sinn und ist nicht im Interesse der Gesellschaft, denjenigen, für die Ehe und Familie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung als Lebens- form nicht in Frage kommen, die Chance einer bürgerlichen Existenz und eines würdi- gen und erfüllten Lebens zu erschweren.“

Auch wenn ich Lebenspartnerschaften durchaus als Familie betrachte, sollten wir in diesem Sinne dem Anliegen des Antrags entsprechen. Es ist und bleibt eine Frage der Gerechtigkeit.