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29.02.08
14:55 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 26 - Gleiche Rechte, gleiche Pflichten / Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten

Presseinformation Kiel, den 29.2.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 26 Gleiche Rechte, gleiche Pflichten – Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten Drs. 16/1887

Sicherlich war eines der wichtigen Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung das
Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001, das dazu beitragen sollte, die
Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen ein für alle Mal zu beenden.
Nach einer wahren Euphorie in Sachen Lebenspartnerschaft zeigen sich jedoch viele
Probleme im Detail: beim Steuerrecht, im Erbschaftsrecht und auch im Kindschaftsrecht.
Konservative Politiker blockieren, wo sie nur können, die Gleichbehandlung von
Lebenspartnerschaft und Ehe, zuletzt im Bundesrat mit ihrem Nein zur Gleichbehandlung
im Steuerrecht.


Dieser Stillstand wirft Deutschland zurück. Inzwischen haben Spanien, Belgien und die
Niederlande Gesetze, die die Lebenspartnerschaften zu 100 Prozent mit der Ehe
gleichstellen und damit Deutschlands einstigen Fortschritt aufgeholt haben. In diesen 2
Ländern zählt die Lebenspartnerschaft als Ehe, mit allen Pflichten, aber auch allen
Rechten. Das ist der einzig richtige Weg.


In Deutschland haben wir dagegen allein in Beamtenrecht einen wahren Flickenteppich,
was die Behandlung der Beamten in den einzelnen Bundesländern betrifft. Vorbild ist
sicherlich Bremen, wo seit Dezember beim Familienzuschlag und der Beamtenversorgung
eine rechtliche Gleichstellung der „verpartnerten“ Beamten mit ihren verheirateten
Kollegen erwirkt wurde. Bei der Beihilfe sind es sechs Bundesländern, die Gleich-
behandlung gewähren, beim Trennungsgeld bzw. der Reisekosten- und Umzugsver-
gütung acht, beim Sonderurlaub sieben und im Laufbahnrecht sechs Bundesländer, die
gleich behandeln; bei den letztgenannten ist Schleswig-Holstein immer dabei. – Soll
heißen: Diesen Weg müssen wir weitergehen und auch die Beamtenversorgung
modernisieren. Nach geltendem Beamtenversorgungsrecht stehen dem eingetragenen
Lebenspartner eines Ruhestandsbeamten nach dessen Tod nämlich keine
Versorgungsleistungen zu.


Die Definition von Ehe muss also dringend modernisiert werden, denn die
grundgesetzliche Privilegierung der Ehe muss immer als Begründung für die weitere
Diskriminierung der Lebenspartnerschaften herhalten.
Die Bedeutung der Ehe und die sie betreffenden Rahmenbedingungen sind aber nicht
vom Himmel gefallen, sondern von gesellschaftlichen und kulturellen Vorstellungen
abhängig. Wir sollten daher Ehe als das verstehen, wie sie in der Gesellschaft gelebt wird:
als Vertrag zwischen zwei erwachsenen Menschen. Damit unterschiedet sie nicht
zwischen einer gleichgeschlechtlichen und einer gemischtgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft. Die Versorgung von Kindern ist von der Lebenspartnerschaft bzw. 3
Ehe zu unterscheiden. Sobald Kinder ins Spiel kommen, gibt es einen erheblichen
Unterschied. Aber, das möchte ich ausdrücklich betonen, erst dann.


Die Menschen spüren mit anderen Worten, dass der Politik der Atem ausgegangen ist in
Sachen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Der SSW fordert daher die
Landesregierung auf, dem Beispiel Bremens zu folgen und die Beamtenversorgung für
verheiratete und verpartnerte Beamte gleich zu regeln. In der EU-Richtlinie aus dem Jahr
2000 heißt es: Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und der Schutz vor
Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht.“ Die Ungleichbehandlung von
verheirateten und verpartnerten Beamten ist ohne Zweifel eine Diskriminierung und
darum schleunigst zu beenden.