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29.02.08
10:40 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Entscheidend ist das Kleingedruckte"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 075/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 29. Februar 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Soziales/Familie/KiTa Günther Hildebrand, MdL

Ekkehard Klug: „Entscheidend ist das Kleingedruckte“ „Entscheidend ist das Kleingedruckte“ – das ist die Erkenntnis, die aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 16/1866) des bildungspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Ekkehard Klug, zur praktischen Umsetzung der Initiative der Sozialministerin Trauernicht „Kein Kind ohne Mahlzeit“ gezogen werden muss.
Fakt ist: Gerade jene Kinder, die die Sozialministerin mit ihrer Initiative eigentlich erreichen will, werden in vielen Teilen des Landes tatsächlich nicht erreicht. Dass Frau Trauernichts Konzept nicht aufgeht, hat folgende Ursache: Das Angebot ihrer Initiative erstreckt sich ausschließlich auf Kinder, die länger als vier Stunden in einer Kindertagesstätte betreut werden und die sich folglich über die Mittagszeit dort aufhalten.
Weil die Sozialstaffel aber in mehreren Kreisen, z.B. in den Kreisen Plön und Ostholstein, überwiegend nur eine vierstündige Kita-Betreuung abdeckt, gehen logischerweise gerade die Kinder aus den ärmsten Familien in diesen Regionen Schleswig-Holsteins leer aus. Ministerin Trauernichts Konzept "Kein Kind ohne Mahlzeit" ist so konstruiert, dass ausgerechnet die bedürftigsten Kinder in diesen Kreisen gar nicht von dem Angebot eines bezuschussten Mittagessens profitieren können! "Die Sozialministerin hat eine politische Bauchlandung fabriziert", kommentierte Ekkehard Klug diesen Sachverhalt.
Wenn man Kinderarmut wirkungsvoll bekämpfen wolle, müsse das Konzept der Ministerin daher nachgebessert werden, verlangte der FDP-Abgeordnete:
"Ich fordere deshalb die Sozialministerin und auch die Bildungsministerin des Landes auf, die Kommunen an einen Tisch zu holen, um eine landesweite Regelung zu einer einheitlichen Sozialstaffel zu finden, die allen bedürftigen Kindern die Einbeziehung in das Programm ermöglicht". Es könne nicht sein, dass die Unterstützung bedürftiger Kinder in Schleswig-Holstein von der Postleitzahl abhängt.
Der Antrag im Netz unter: http://www.sh- landtag.de/infothek/wahl16/drucks/1800/drucksache-16-1866.pdf
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ SCHLESWIG-HOLSTEIN ISCH ER LAN DTAG Drucksache 16/1866 16. Wahlperiode 26.02.2008
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Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP)
und
Antwort
der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren



Praktische Umsetzung der Initiative "Kein Kind ohne Mahlzeit"


Vorbemerkunq der Landesreqieru nq : Unter dem Dach des Kinder. urìd Jugend-Aktionsplans Schleswig-Holstein (KJAP) wu rde das La ndesprog ramm,,Offensive gegen Kinderarm ut" entwickelt. lm Rahmen dieser Offensive werden fünf Leitprojekte Schwerpunkt sein. Die Offensive startet mit dem ersten Leitprojekt,,Kein Kind ohne Mahlzeit". Dafür werden landesweit von den Wohlfahrtsverbänden Schleswig-Holsteins regionale Kinderhílfsfonds eingerichtet, um bedürftige Kinder vor Ort zu erreichen. Die Initiative ,,Kein Kind ohne Mahlzeit" wird durch die Stiftung Familie in Not unter- stützt. Es werden Zuschüsse für Kinder bereitgestellt, die einen Platz in einer Kinder- tageseinrichtung mit Mittagsverpflegung haben und deren Eltern bzut. Erziehungsbe- rechtigte die Kosten der Mittagsverpflegung nicht finanzieren können. Die Stiftung Familie in Not unterstützt die Initiative durch die Gewährung zweckgebundener und personenbezogener Zuschüsse für die Teilhabe am Mittagessen im Rahmen der Förderungsgrundsätze der Stiftung.
1. Wie kann aus Sicht der Landesregierung sichergestellt werden, dass Kinder bedürftiger Eltern, die bisher täglich 4 Stunden in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, im Anschluss an diese Betreuungszeit eine Mahlzeit einneh- men können?
Antwort: Die Initiative ,,Kein Kind ohne Mahlzeit" bezieht sich, siehe insofern auch die Vorbemerkung, ausschließlich auf Kinder, die länger als vier Stunden in der Drucksache 16/ 1866 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode


Kindertageseinrichtung betreut werden und sich deshalb ohnehin über die Mit- tagszeit hinaus dort aufhalten.


2. Welche Auswirkungen hat damit eine Ausweitung der Betreuungszeit auf die Träger der Kindertageseinrichtung, und zwar a. auf die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim personal in den Einrichtungen? b' auf die Versicherungsbeiträg e zur Absícherung der dort betreuten Kin- der? c. auf die Sozialstaffel bei bedürftigen Eltern?
Antwort: i

Entfällt, vgl. Antwort zu Frage 1



3. wie und von wem werden die für die Gewährung der personenbezogenen Einzelförderung persönliche Daten der Eltern erñouen und geschutzî?
Antwort: Für die Gewährung eines Zuschusses der Stiftung Familie in Not sind Nach- weise über die wirtschaftliche Notlage durch die Èltern bzw. E¡zienungsbe- rechtigten zu erbringen. Sie erkläreñ ihr Einverständnis zur Weiterteiiünt oer Daten an die'Stiftung Familie in Not.


4' Handelt es sich beí der personenbezogenen Einzelförderung um eine Zuwen- dung der freien Wohlfahrtspflege, so dãss diese Leistungenie¡ geiiÁhern von SGB ll oder Sozialleistungen nlcht in Anrechnung gebracht werden dürfen?
Antwort: Ja.