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28.02.08
12:40 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 33 – Eckpunkte zu den Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zielvereinbarungen mit den Hochschulen Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Dazu sagt die hochschulpolitische Sprecherin Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Angelika Birk:
Nr. 085.08 / 28.2.2008

Eckpunkte zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen
Wissenschaft und Kultur sind die Wachstumsfaktoren des 21. Jahrhunderts. Die Hochschu- len haben deshalb eine entscheidende Bedeutung für die zukünftige Entwicklung.
Die Hochschulen sind keine Forschungseinrichtungen der Wirtschaft und auch keine reinen Berufsbildungsstätten. Sie brauchen institutionelle Freiräume zum Denken, zum Forschen und zur Lehre im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsideals. Und sie brauchen Spielräume zur eigenständigen Profilierung und Schwerpunktsetzung.
Hochschulen haben auch eine gesellschaftliche Verpflichtung, aber erfolgreiche Forschung erfordert immer Freiräume gegenüber den Forderungen aus Gesellschaft und Politik oder gegenüber Verwertungsinteressen von Drittmittelgebern und KooperationspartnerInnen aus der privaten Wirtschaft.
Politische Vorgaben und Zielvereinbarungen dienen dazu, die Ansprüche der Gesellschaft an die Hochschulen formuliert. Die Politik kann aber weder wissenschaftliche Entwicklungen noch Schwerpunktsetzungen antizipieren. Deswegen sollen die Zielvereinbarungen einen Rahmen setzen, konkrete Ansprüche formulieren, aber auch Freiräume lassen und finanziell sichern.
Die Eckpunkte zu den Zielvereinbarungen beschränken sich auf einige für die Hochschulen und ihr Landesprofil strategische Themenfelder. Diese zu bestimmen, ist Auftrag des Land- tags, denn die Entwicklung der Hochschulen ist ein politischer Prozess und kein Verwal- tungsakt, Herr Minister Austermann.
1/4 Wir fordern einen Hochschulentwicklungsplan für die nächsten fünf Jahre. Bis heute wurde von der Landesregierung nicht mal dargestellt, ob und wieweit die durch die Erichsen- Kommission vorgelegte Rahmenplanung umgesetzt wurde.
Die von der Regierung vorgelegten Thesen zur hochschulpolitischen Strategie sagen nichts über die zu entwickelnde Forschungsschwerpunkte, die Profile der einzelnen Hochschulen und die Ausbalancierung der unterschiedlichen Aufgaben. Sie stellen die Philosophie des Ministeriums dar, leisten aber aufgrund ihres Abstraktionsniveaus für eine konkrete Steue- rung der Hochschulen keine Hilfestellung. Es ist deshalb dringend erforderlich, zum Instru- ment des Hochschulentwicklungsplanes zurückzukehren.
Die Lehre muss neben der Forschung als gleichwertige Aufgabe begriffen und dringend qua- litativ verbessert und ausfinanziert werden. In Zusammenhang mit den hohen Abbrecherquo- ten und den langen Studienzeiten in vielen Studiengängen ist die Entwicklung der Lehre eine vordringliche Aufgabe. In den Regierungsthesen zur hochschulpolitischen Strategie des Lan- des kommt die Lehre praktisch nicht vor. Das ist bedauerlich, da die Lehre immer noch nicht den systematischen Stellenwert an den Hochschulen hat, den sie braucht. Hochschuldidaktik ist eher eine Randerscheinung an den Hochschulen und spielt bei der Auswahl von Hoch- schullehrerInnen und bei der Profilierung von WissenschaftlerInnen kaum eine Rolle. Das muss sich grundlegend ändern.
Die Hochschulen haben sich als wissenschaftliche und anwendungsorientierte Institutionen - auch als Weiterbildungsinstitutionen - zu qualifizieren und hierbei - zusammen mit anderen Institutionen der Bildung und Weiterbildung - Qualitätscluster aufzubauen.
Die Kapazitätsverordnung bei den zulassungsbeschrankten Studiengängen ist zu streichen. Stattdessen sind mit den Hochschulen innerhalb der Zielvereinbarungen die Studienplätze und ihre Ausstattung zu verhandeln.
Zurzeit ist die Verbesserung der Lehre in zulassungsbeschränkten Fächern kaum möglich, da zusätzliche Stellen in der Lehre dazu führen, dass die Hochschule zusätzliche Studieren- de aufnehmen muss.
Die nachträgliche Genehmigung von akkreditierten Studiengängen durch das Ministerium muss abgeschafft werden. Es ist nicht einzusehen, dass in Schleswig-Holstein die Studien- gänge anschließend noch mal von der Hochschulabteilung des Ministeriums in einem lang- wierigen und aufwändigen Verfahren geprüft werden müssen.
Die Hochschulen sollen sich verpflichten, die Studierfähigkeit der angebotenen Studiengänge in der vereinbarten Studienzeit sicherzustellen. Eine Wiederholung des Besuchs von Lehran- geboten im Rahmen der vereinbarten Studienzeit muss möglich sein. Die Curricula sind so zu gestalten, dass Auslandsaufenthalte und ein Wechsel der Hochschule während des Stu- diums ohne Verlängerung der Studienzeit grundsätzlich möglich sind. Die Hochschulen sollen Maßnahmen ergreifen, um Studierenden mit Kindern und Berufstäti- gen die Teilnahme am Studium zu erleichtern. Dazu soll das Angebot eines Teilzeitstudium, wie es neuerdings im Hochschulgesetz explizit vorgesehen ist, mit reduzierten Wochenstun- denzahlen und verlängerter Studienzeit gehören, sowie der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung – auch als optionales temporäres Angebot bis in die Abendstunden ein- schließlich der Semesterferien. Dazu können Kooperationen mit externen Einrichtungen ver- einbart werden.
Die Hochschulen sollen Maßnahmen ergreifen, um Menschen, die während ihres Studiums ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, auch unter den Bedingungen der gestrafften Curri- culae der Bachelor- und Master-Studiengänge ein Studium zu ermöglichen. Das Ministerium vereinbart mit den Hochschulen eine Untersuchung, die klärt, welcher Bedarf existiert und welche Vorraussetzungen berücksichtigt werden müssen.
Mit den Hochschulen werden Methoden der Qualitätssicherung vereinbart und durch interne und externe Evaluation der Forschung und Lehre weiterentwickelt. Für die Evaluation der Lehre soll die Befragung der Studentinnen und Studenten eine wichtige Rolle spielen. Dazu gehört auch die regelmäßige Evaluation der akkreditierten Studiengänge. Die Ergebnisse dieser Prozesse sind zu veröffentlichen.
Die Lehrverpflichtung von ProfessorInnen und anderen HochschullehrerInnen an den Hoch- schulen sollen variabel gestaltet werden. Das mögliche Spektrum der Lehrverpflichtungen kann sich von reinen Lehrprofessuren mit 18 Wochenstunden bis hin zur temporären völligen Freistellung von der Lehre erstrecken. Dabei soll die tatsächlich geleistete Forschungstätig- keit berücksichtigt werden. Tätigkeiten im künstlerischen und literarischen Bereich oder sons- tige Tätigkeiten außerhalb der Lehre, die im Rahmen des Lehrauftrages wahrgenommen werden, sollen dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
Es sollen Möglichkeiten für Teilzeitprofessuren eröffnet werden, weitere Schritte zur Flexibili- sierung der Bezahlung der HochschullehrerInnen sollen vereinbart werden.
Die WissenschaftlerInnen an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen syste- matisch in die Lehre an den Hochschulen einbezogen werden. Ministerium und Hochschulen verpflichten sich, die dafür notwendigen Vorraussetzungen zu schaffen.
Die Präsenz von Frauen in Forschung und Lehre ist an den Hochschulen Schleswig- Holsteins auch im Bundesvergleich immer noch sehr niedrig. Die Hochschulen werden auf- gefordert, die Chancen der Frauen auf Stellen in Wissenschaft und Forschung zu verbes- sern, indem den Vorschlägen des Wissenschaftsrates vom 13. Juli 2007 entsprechend ein Bonus- und Anreizsystem mit Monitoring in den Hochschulen installiert bzw. ausgeweitet wird, das die Zielerreichung der Gleichstellungspolitik erhöht. Hier ist großer Handlungsbe- darf. Die Lehrerbildung muss entsprechend der Anforderungen des neuen Schulsystems und den Anforderungen an moderne Pädagogik schrittweise fortentwickelt werden. Dabei ist es sinn- voll, von einer schulartenbezogenen Ausbildung zu einer vorrangig schulstufenbezogenen Ausbildung überzugehen.
Praxis und Theorie müssen im Lehrerstudium von Anfang an verzahnt werden. Deswegen ist für die Weiterentwicklung der Lehrerstudiengänge zu vereinbaren, dass das Referendariat durch entsprechende praktische Module von Anfang an ins Studium integriert wird, so dass die darauf folgenden Studienabschnitte jeweils die praktischen Erfahrungen in der Schule re- flektieren können, die vorschulische Bildung in Form eines Bachelorstudiums, wie es von der Fachhochschule Kiel eingerichtet wurde, einbezogen und mit der Primarschullehrerbildung vernetzt werden.
Doppelstrukturen der Medizinischen Fakultäten sind zu bereinigen Die Erichsen-Kommission hatte hierzu Vorgaben gemacht. Diese sind bis heute nicht umgesetzt worden. Die Landes- regierung wird beauftragt, die Vorgaben für den Bereich Medizin in Abstimmung mit den Fa- kultäten zu aktualisieren, die Umsetzung verbindlich zu vereinbaren und hierüber in einem Zwischenbericht nach zwei Jahren dem Landtag zu berichten.
Wir unterstützen den Aufbau von Versorgungs- und Pflegeforschung sowie einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin in Lübeck. Die befristeten Stiftungsprofessuren sollen dafür genutzt werden, diese Elemente einer nachhaltigen Medizin in Forschung und Lehre fest zu veran- kern.
Kosten für die medizinischen Fakultäten und für das Uniklinikum müssen endlich klar ge- trennt werden: Die Aufteilung der Kosten für die Krankenversorgung durch die Krankenkas- sen und für die Lehr- und Forschungsförderung durch die Hochschulen sind in der Praxis bisher nicht transparent nachzuvollziehen. Die Landesregierung soll im Rahmen der Ver- handlungen über die Zielvereinbarungen sicherstellen, das zukünftig die konsumtiven und in- vestiven Mittel in beiden Bereichen sich klar zuordnen lassen. Angesichts der neu geordne- ten Forschungsinvestitionsmittel nach der Föderalismusreform sind Investitionen für die Krankenversorgung nicht mehr aus dem Hochschulbau zu finanzieren.
Die Landesregierung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Entwurf für das geplante Technologietransfergesetz dem Landtag zeitnah vorzulegen.


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