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27.02.08
17:31 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 5 - Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes

Presseinformation
Kiel, den 27.02.2008 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 05 Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes Drs. 16/1880

Die von der Landesregierung vorgelegte Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes ist in weiten
Teilen eine Anpassung an die gewonnenen Erkenntnisse im praktischen Aufgabenvollzug und an
die rechtliche Entwicklung auf Bundesebene.


Auch der SSW vertritt die Auffassung, dass mit der Novellierung die verfassungsrechtlich
garantierten Rechte der untergebrachten Menschen in den Mittelpunkt gerückt und verbessert
werden sollen. Hier wird von Seiten der Landesregierung eine Regelungslücke geschlossen und
die Rechtssituation der Betroffenen verbessert. Dies möchte ich an drei Beispielen deutlich
machen, die auch in der Anhörung hervorgehoben wurden:
Die Einführung des §12a – Informationsfreiheit und persönlicher Besitz. Damit wird künftig
rechtliche Klarheit erreicht im Umgang mit persönlichem Besitz - sowie über den Zugang zu
Medien wie Zeitungen, Hörfunk und Fernsehen. Transparenz nicht nur für die Betroffenen,
sondern auch für die Einrichtungen im Hinblick auf beschränkende Maßnahmen. Mit der
Einführung dieses Paragrafen wird die bisherige Unklarheit in der praktischen Ausführung
behoben. 2
Die Änderung des §16 Abs. 6 stärkt durch Einsicht in alle entsprechenden Unterlagen die
Rechtsposition der Besuchskommission, die zu prüfen hat, ob die Rechte der untergebrachten
Menschen gewahrt und die Ziele des Maßregelvollzugs beachtet werden. Oder die unter §17
eingeführten Vollzugslockerungen, die künftig unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein
sollen. Zum einen ist da die flexible Urlaubsgewährung; zum anderen die Einführung des
Probewohnens. Gerade letzteres ist eine besondere therapeutische Erprobungs- und
Wiedereingliederungsmaßnahme, kontrolliert durch die Einrichtung des Maßregelvollzugs.
Wir begrüßen, dass das Maßregelvollzugsgesetz in Schleswig-Holstein eine derartige
Novellierung erfährt. Denn neben der Stärkung der Rechtssituation der betroffenen Menschen ist
es aus Sicht des SSW notwendig, neue Konzepte aufzustellen für die Gestaltung des Übergangs
vom Maßregelvollzug in die Freiheit.


Lobend hervorheben möchte ich, dass die Aspekte des Datenschutzes bereits im Vorfeld – bei der
Erstellung des Referentenentwurfs – in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschützer geklärt
werden konnten und dass seine Empfehlungen auch größtenteils aufgenommen wurden. Daher
freut es mich, dass die Punkte, die vom Datenschützer bisher nicht aufgenommen wurden, sich
nunmehr in der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses wieder finden. Dies trägt zu einer
klareren Definition der Eingriffsgrundlagen bei und wahrt die Rechte der untergebrachten
Personen.


Auch wenn die vorliegende Beschlussempfehlung aus unserer Sicht eine weitere Verbesserung
des Entwurfs darstellt, sind wir doch der Auffassung, dass der von der FDP eingebrachte
Änderungsantrag weiter reicht. Der Änderungsantrag greift Aspekte der Anhörung auf, die auch
vom Verband für Soziale Strafrechtspflege explizit genannt wurden - zum Beispiel, wenn es um
die Weitergabe der Ergebnisse externer Gutachten geht. Die Ergebnisse sind nämlich nur dann
aufschlussreich, wenn die entsprechenden Unterlagen dem Ergebnis beigefügt sind. Und nur
dann kann darüber befunden werden, ob die Voraussetzungen zur Unterbringung weiterhin
vorliegen. 3
Auch die im §2 Absatz 1 genannten Maßnahmen – die über die ärztlichen und therapeutischen
Maßnahmen hinausgehen - sehen wir als sinnvoll an. Nur wenn die untergebrachten Menschen
während ihres Aufenthalts entsprechend begleiten werden und sie sich eine Perspektive
erarbeiten können, können wir sie auf ein selbstständiges Leben außerhalb des
Maßregelvollzugs vorbereiten und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erreichen.
Dieser Ansatz des FDP Antrages erscheint mir äußerst wichtig - gerade vor dem Hintergrund der
Erkenntnisse, die wir im Zusammenhang mit der Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes
bekommen haben. Aus diesem Grund stimmen wir dem Änderungsantrag der FDP zu.