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13.02.08
12:26 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Schulen verlieren Unterrichtskapazität

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 049/2008 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 13. Februar 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Schulpolitik / Unterrichtsversorgung Günther Hildebrand, MdL

Ekkehard Klug: Schulen verlieren Unterrichts- kapazität Die in den späten neunziger Jahren für Lehrkräfte eingeführte „Vorgriffsstunde“ läuft seit 2005 schrittweise in den einzelnen Schularten aus. Vom Schuljahr 2009/10 an sollen die schleswig-holsteinischen Lehrerinnen und Lehrer, die jahrelang diese Vorleistung erbracht haben, dafür mit entsprechenden Stundenermäßigungen entschädigt werden. Für die Unterrichtsversorgung an den Schulen bedeutet dies jedoch, wie der FDP- Bildungsexperte Dr. Ekkehard Klug heute im Pressedienst seiner Fraktion betonte, erhebliche Einbußen, die nur durch zusätzliche Lehrerstellen aufgefangen werden könnten.
„Gerade zu einer Zeit, da die Schulen durch die Veränderungen im Schulsystem einen erhöhten Stundenbedarf haben - für Förderstunden in den neuen Schulformen, für die Einführung des ‚Turbo-Abiturs’ und als Ausgleich für steigende Schülerzahlen in den Gymnasien - , kommt es zu erheblichen Einschnitten bei der verfügbaren Unterrichtskapazität. Die von der Landesregierung bislang zugesagten zusätzlichen Stellen werden aber nicht einmal ausreichen, um diesen Schwund im Vergleich zur bisherigen Lehrerversorgung auszugleichen“, stellte Klug fest. Der FDP-Abgeordnete nannte als Beispiel das Schuljahr 2009/10, in dem die dann beginnende ‚Rückerstattung’ der Vorgriffsstunde einem Verlust von Unterrichtskapazität im Umfang von rund 420 Lehrerstellen gleichkommt.
Im kommenden Schuljahr (2008/09) trifft das Auslaufen der Vorgriffsstunde die Gymnasien mit einer Einbuße im Gegenwert von 85 Stellen, die Gesamtschulen und die Berufsbildenden Schulen mit entsprechenden Verlusten im Umfang von 25 bzw. 65 Stellen (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 16/1826). Zusammen sei dies ein Minus im Gegenwert von 175 Stellen, dem im laufenden Doppelhaushalt des Landes für das Jahr 2008 als Ausgleich jedoch nur 70 zusätzliche Lehrerstellen gegenüberstehen. „Faktisch verlieren die Schulen des Landes im kommenden Schuljahr also Unterrichtskapazität im Umfang von 105 Stellen“, kommentierte Klug diese Zahlen – und verband dies mit der Frage: „Womit will die Landesregierung dann eigentlich den Mehrbedarf für die Gymnasien – G8 und höhere Schülerzahlen - und für die versprochene Ausstattung für Gemeinschafts- und Regionalschulen gewährleisten?“
Anlage: Kleine Anfrage
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ SCHLESWIG.HOLSTEINISCHER LAN DTAG Drucksach 1611826 16. Wahlperiode " 08_02-11

Xici. den I ?, þeþ. ZttE Gesehen



Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Ktug (FDp)
und
Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Frauen



Auslaufen und Rückgewähr der vorgriffsstunde an Lehrkräfte


1a) In welchem Umfang hat das Auslaufen der von Lehrkäften der Grund- und Hauptschulen geleisteten Vorgriffsstunde zum Ende des Schuljahres 2OO41O5 bei den betroffenen Schulen im nachfolgenden Schuljahr (2005/06) ein Minus an Un- terrichtskapazität, umgerechnet in Vollzeitlehrerstellen, herbeigeführt? b) Wie und in welchem Umfang haben die betroffenen Schulen dafür ggf. einen Ausgleich zur sicherung der unterrichtsversorgung erhalten?

Antwort: a) Durch das Auslaufen der Vorgriffsstunde entstand zum Schuljahr 2005106 ein Bedarf im Umfang von rd. 125 Stellen. b) Ein Ausgleich zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erfolgte unter Berucksich- tigung auch weiterer Bedarfe aufgrund bildungspolitischer Vorhaben sowie der SchÜlerzahlentwicklung im Rahmen der durch den Haushalt zusätzlich bereitge- stellten Stellen. Drucksache 1611826 Schleswig-H olsteinischer Landtag - 1 6. Wahlperiode


2a) ln welchem Umfang hat das Auslaufen der von Lehrkräften der Real- und Son- derschulen geleisteten Vorgriffsstunde zum Ende des Schuljahres 200610T bei den betroffenen Schulen im nachfolgenden Schuljahr (2007/08) ein Minus an Un- terrichtskapazität, umgerechnet in Vollzeitlehrerstellen, herbeigeführt, und wie verteilt sich dies jeweils auf die Schularten (Realschule und Sonderschulen)? b) Wie und in welchem Umfang haben die betroffenen Schulen - differenziert nach Schularten (Realschule und Sonderschulen) - dafür ggf. einen Ausgleich zur Si- cherung der Unterrichtsversorgung erhalten?

Antwort: a) Durch das Auslaufen der Vorgriffsstunde entstand zum Schuljahr 2OOTtOB ein Bedarf im Umfang von rd. 60 Stellen im Realschulbereich und rd. 35 Stellen an Förderzentren. b) Ein Ausgleich zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erfolgte unter Berücksich- tigung auch weiterer Bedarfe aufgrund bildungspolitischer Vorhaben, der Stel- lengewinne durch vermehrt ökonomische Klassenbildung und die Arbeitszeiter-
' höhung im Angestelltenbereich sowie der Schülerzahlentwicklung im Rahmen der durch den Haushalt zusätzlich bereitgestellten Stellen.

3a) In welchem Umfang wird das Auslaufen der von Lehrkräften der Gymnasien, Ge- samtschulen und beruflichen Schulen geleisteten Vorgriffsstunde zum Ende des Schuljahres 2007/08 bei den betroffenen Schulen im nachfolgenden Schuljahr (2008/09) ein Minus an Unterrichtskapazität, umgerechnet in Vollzeitlehrerstellen, herbeiführen, und wie verteilt sich dies jeweils auf die genannten Schularten? b) Wie und in welchem Umfang sollen die betroffenen Schulen - differenziert nach den genannten drei Schularten - dafür im Schuljahr 2008/09 ggf. einen Ausgleich zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erhalten?

Antwort: a) Durch das Auslaufen der Vorgriffsstunde wird zum Schuljahr 2008/0g mit einem Bedarf im Umfang von rd. 85 Stellen im Gymnasialþereich , rd. 25 Stellen an Ge- samtschulen und rd. 65 Stellen an Berufsbildende Schulen gerechnet. b) Ein Ausgleich zur Sicherung der Unterrichtsversorgung ist unter Berücksichti- gung auch weiterer Bedarfe aufgrund bildungspolitischer Vorhaben, der Stellen- Schleswig-Holsteinischer l-andtag - 16. Wahlperiode Drucksache l6/1826


gewinne durch vermehrt ökonomische Klassenbildung sow¡e der Schülel'zahl- entwicklung im Rahmen der durch den Haushalt zusätzlich bereitgeslellten Stel- len vorgesehen. 4a) ln welchem Umfang wird die für alle Schularten vorgesehene Rückgewähr der Vorgriffsstunde mit Beginn des Sqhuljahres 2009fi0 ein Minus an Unterrichtska- pazität, umgerechnet in Vollzeitlehrerstellen, herbeiführen, und wie verteilt sich dies jeweils auf die einzelnen Schularten? b) Wie und in welchem Umfang sollen die betroffenen Schulen - differenziert nach Schularten - dafür ggf, einen Ausgleich zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erhalten?

Antwort: a) Die für alle Schularten vorgesehene Rückgewähr der Vorgriffsstunde mit Beginn des Schuljahres 2009110 wird unter Berückçichtigung der derzeit absehbaren Entwicklung der Schülerzahlen voraussichtlich zu einem Mehrbedarf von ca. 42Q Stellen führen. lm Hinblick auf die bekannte gegenwärtige Veränderung der Schullandschaft ist eine Zuordnung des Bedarfs auf einzelne Schularten derzeit nicht möglich. b) Ein Ausgleich zur Sicherung der Unterrichtsversorgung soll entsprechend den Erläuterungen zu lb,2b und 3b erfolgen.
5a) In welchem Umfang erfolgt die Rückgewähr der Vorgriffsstunde an Lehrkräfte, deren bevorstehende Pensionierung ein Vorziehen der unter 4a) genannten Re- gelung erfordert, bereits jetzt (bitte mit Nennung der Anzahl der Fälle und deren Verteilung nach Schularten)? b) Wie und in welchem Umfang erhalten Schulen, deren Lehrkräfte aus dem unter 5a) genannten Grund weniger Unterrichtsstunden erteilen, hierfür einen Aus- gleich? c) Trifft es zu, dass größere Schulen aufgrund der vorzeitigen Rückgewähr von Vor- griffsstunden (vgl. 5a)) unter Umständen Unterrichtskapazität im Gegenwert von einer oder sogar zwei Vollzeitlehrerstellen einbüßen, ohne dafür einen Ausgleich þei der Personalz¡rweisung zu erhalten? Wenn ja: Wie rechtfertigt die Landesregierung diesen Sachverhalt? Drucksache 16/1826 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode



Antwort: Die Rückgewähr der Vorgriffsstunde für Lehrkräfte, deren Pensionierung aus Alters- gründen absehbar ist, erfolgt gem. S 7 Abs. 4 des Pflichtstundenerlasses vom 30. Mäiz2007 (NBl.MBF.Schl.-H. S. 77). Auswertungen über Fälle vorgezogener Rück- gewähr liegen nicht vor; eine Erhebung derartiger Daten ist innerhalb des Zeitrah- mens für die Beantwortung Kleiner Anfragen nicht möglich. lm Falle vorgezogenen Ausgleichs gem. S 7 Abs. 4 des Pflíchtstundenerlasses könn- te sich ein Bedarf von einer Planstelle nur ergeben, wenn an einer Schule die Vor- aussetzungen hierfür gleichzeitig bei28 Lehrkräften in Grund- und Hauptschulsyste- men bzw. in einer Größenordnung von 50 Lehrkräften in anderen Schularten vorlie- gen würden.