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30.01.08
13:15 Uhr
Landtag

Bericht des Petitionsausschusses: Kritik an Abrissverfügung für ein Sommerhaus in Nordfriesland

10/2008 Kiel, 30. Januar 2008


Bericht des Petitionsausschusses: Kritik an Abrissverfü- gung für ein Sommerhaus in Nordfriesland



Kiel (SHL) - Der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Detlef Buder, hat in der heutigen Plenarsitzung die Tätigkeitsberichte des Petitionsausschusses für das 3. Quartal (1. Juli bis 30. September) 2006 und das 1. Quartal (1. Januar bis 31. März) 2007 vorgestellt. Insge- samt 242 Petitionen hat der Ausschuss in beiden Quartalen abschließend beraten. Durch- schnittlich 35 Prozent der Petitionen konnten ganz oder zumindest teilweise zugunsten der Petenten entschieden werden.
„Es freut mich immer, wenn der Ausschuss einem Petenten schnell und unbürokratisch hel- fen kann. Dies gelingt in vielen Fällen durch konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesre- gierung und den zuständigen Stellen vor Ort. Umso bedauerlicher ist es, wenn es nicht klappt, obwohl der Petitionsausschuss alle Weichen für eine mögliche Lösung gestellt hat“, so der Ausschussvorsitzende.
Diese Erfahrung musste der Ausschuss mit einer Petition aus Nordfriesland machen: Die Petenten, ein älteres Ehepaar, hatten sich verzweifelt an den Petitionsausschuss gewandt. Sie sollten ihr kleines, idyllisch am Dünenrand mitten in St. Peter-Ording gelegenes Som- merhäuschen, das seit mehr als 20 Jahren ihr Eigentum war, abreißen. Der Grund: Es hatte sich herausgestellt, dass das Häuschen in den 50er Jahren abweichend von der damals er- teilten Genehmigung errichtet worden war. Eine nachträgliche Genehmigung kam aus pla- nungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht. Eigentlich wollten die Petenten in dem kleinen Sommerhaus ihren Ruhestand genießen, und nun sahen sie sich mit einer Abrissverfügung konfrontiert.



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Der Petitionsausschuss ist nach einer Ortsbesichtigung zu dem Ergebnis gelangt, dass durch eine Einbeziehung des Grundstücks in die benachbarte B-Planung eine Lösung zu- gunsten der Petenten erreicht werden könnte. Dabei ist dem Ausschuss durchaus bewusst gewesen, dass die Bauleitplanung Sache der Gemeinde ist. Diese Aufgabe fällt also in den grundgesetzlich geschützten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung.
Nur: „Die Gemeinde hat die Petenten und ihr Grundstück jahrelang steuer- und abgaben- rechtlich veranlagt, und das, obwohl ihr die planungsrechtliche Situation – im Gegensatz zu den Petenten – bekannt gewesen ist“, berichtet der Vorsitzende. „Für den Ausschuss war dies Anlass genug, auch die Gemeinde in der Pflicht zu sehen. Der Ausschuss hat die Ge- meinde gebeten, Prüfungen für die Aufnahme des Grundstücks in die gemeindliche Planung zu veranlassen – leider ohne Erfolg. In Kürze wird auch die letzte Frist ablaufen und die Pe- tenten werden ihr kleines Refugium wohl abreißen müssen. Zu einer Duldung des Hauses bis zum Lebensende der Petenten hat sich der Kreis Nordfriesland nicht bewegen lassen.“
„Ich bedauere das zutieftst“, so Buder. „Nicht nur, weil ich die Enttäuschung der Petenten nachempfinden kann, sondern weil ich das gesamte Vorgehen, auch wenn es rechtlich nicht zu beanstanden ist, als ausgesprochen ungerecht empfinde. Ich denke, hier wäre es ein Leichtes gewesen, etwas mehr Menschlichkeit zu beweisen.“
Die ausführlichen Tätigkeitsberichte des Ausschusses sind auf der Internetseite des Schles- wig-Holsteinischen Landtages (www.sh-landtag.de) unter der Rubrik „Der Petitionsaus- schuss“ zu finden.