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28.01.08
12:03 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Kita-Betreuung von unter Dreijährigen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Der lahme Gaul „große Koalition“ muss sich sputen! Nr. 026.08 / 28.1.2008

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände hat an den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige am 22.1.08 einen Brief geschrieben. Dazu sagt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Monika Heinold:
In ihrem Schreiben an den Ministerpräsidenten kritisieren die Kommunalen Spitzenverbände die schleppende Umsetzung des Ausbauprogramms für Betreuungsplätzen unter Dreijähri- ger:
„Erste Gespräche des Landes mit den Kommunalen Landesverbänden deuten auf erhebliche Meinungsunterschiede innerhalb der Landesressorts, namentlich des Bildungsministeriums und des Finanzministeriums, hin. (...) vor allem seitens des Finanzministeriums (gibt es) er- hebliche Widerstände, die Zusagen aus der Bund-Länder-Vereinbarung nun auch zeitig ein- zulösen.“
Wir hoffen, dass diese Sorge nicht berechtigt ist. Wir erwarten, dass die Landesregierung zügig verbindliche Aussagen über das zur Verfügung stehende Finanzvolumen und seine Verteilung macht. Der lahme Gaul „große Koalition“ muss sich jetzt sputen.
Um frühzeitig Klarheit zu schaffen, hat die Grüne Landtagsfraktion bereits im letzten Jahr ei- nen Berichtsantrag dazu gestellt. Auf Bitten des Bildungsministeriums haben wir uns darauf eingelassen, dass dieser Bericht erst im Februar 2008 vorgelegt wird. Dann ist es aber be- reits fünf nach zwölf: Kommunen und Kindertageseinrichtungen brauchen jetzt konkrete Aus- sagen.
Wir hoffen, dass zumindest folgende Zusage der Bildungsministerin in einem Schreiben an die Grüne Landtagsfraktion vom 28.11.2007 unangefochten gilt:
„Nach Art. 1 Abs. 1 der o. g. Verwaltungsvereinbarung können alle Baumaßnahmen in die Förderung einbezogen werden, für die ab der Zustimmung aller Länder zu dieser Vereinba- rung (18.10.2007) rechtsverbindliche Leistungs- und Lieferverträge, die dem Ausbauziel die- nen, abgeschlossen worden sind. Entsprechendes gilt für die Betriebkostenförderung, für die der Bund ab dem Jahr 2009 Mittel bereitstellt.
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