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16.01.08
18:14 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Gerichtsurteil zur Laufzeitverlängerung des AKWs Brunsbüttel

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988-1503 Fax: 0431 / 988-1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de


Nr. 015.08 / 16.1.2008


Prozesshanselei der Atomlobby bezahlen wir mit unserer Stromrechnung
Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, dass die Laufzeit des AKW Brunsbüttel nicht mit Reststrommengen aus dem stillgelegten AKW Mülheim-Kärlich ver- längert werden dürfen, erklärt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Der gesetzgeberische Wille im Anhang zum Paragraf 7 des Atomgesetzes ist völlig ein- deutig erkennbar:
„Die für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich aufgeführte Elektrizitätsmenge von 107,25 TWh kann auf die Kernkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Brokdorf, Gundremmingen B und C sowie bis zu einer Elektrizitätsmenge von 21,45 TWh auf das Kernkraftwerk Biblis B übertragen werden.“
Damit bezweckt der Bundesgesetzgeber, dass die Strommengen nur auf neuere Atom- kraftwerke übertragen werden dürfen. Die Gründe für diese Festlegung sind sinnvoll.
Vor diesem Hintergrund kann man den juristischen Angriff der Atomindustrie nur als un- verschämt bezeichnen. Diese sinnlose Prozesshanselei bezahlen wir über unsere Strom- rechnung mit. Zu Recht ist die Atomlobby vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig gescheitert.

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