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13.12.07
16:35 Uhr
CDU

Peter Lehnert zu TOP 15: Unsere Polizei ist gut aufgestellt

Innenpolitik
Nr. 450/07 vom 13. Dezember 2007
Peter Lehnert zu TOP 15: Unsere Polizei ist gut aufgestellt
Freigabe: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort.
Wir diskutieren heute über die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP zur Entwicklung der Alters- und Personalstruktur im Bereich der Landespolizei.
Das federführende Innenministerium hat dazu unter der Drucksachen-Nr. 16/1678 eine umfangreiche schriftliche Information vorgelegt, die eine gute Grundlage für die heutige Debatte bietet. An dieser Stelle möchte ich mich auch herzlich bei all denjenigen bedanken, die mit nicht unerheblichem Aufwand die Daten und Fakten zusammengetragen haben.
Zunächst möchte ich einige Ausführungen machen zur demografischen Entwicklung der Landespolizei. Dabei zeigen die prognostizierten Zahlen, dass sich ähnlich wie in der gesamten Bevölkerung ein langsamer Alterungsprozess vollzieht. Dies betrifft die Altersgruppen des mittleren Dienstes bedeutend stärker als die des gehobenen Dienstes. Zusätzlich spielt selbstverständlich auch die Frage der zukünftigen Nachwuchsgewinnung eine zentrale Rolle. Dabei geht die Statistik davon aus, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahr 2020/2021 um über 22 % zurückgeht - und dies zu einer Zeit, in der die Landespolizei einen erhöhten Nachwuchsbedarf haben wird. Es wird zu Recht festgestellt, dass zur Zeit insbesondere im gehobenen Dienst
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 eine sehr ausgewogene bis optimale Altersstruktur gegeben ist. Die Entwicklung im Bereich des mittleren Dienstes stellt sich allerdings schwieriger dar, zumal eine deutliche Tendenz bei den Schulabschlüssen in Richtung Abitur zeigt, welches sich auch bei den Einstellungszahlen niederschlägt. Allerdings sollten wir auch jungen Menschen mit Realschulabschluss weiterhin den Weg in die Polizei ermöglichen und im Rahmen des beschlossenen Personalkonzeptes deren Aufstiegsmöglichkeiten nachhaltig verbessern.
Bei der Entwicklung der Planstellen ist festzustellen, dass sich in den letzten 25 Jahren im Polizeivollzugsdienst ein Rückgang um 246 ergeben hat. Allerdings wurde ein Großteil davon in tarifliche Stellen umgewandelt, deren Zahl sich im gleichen Zeitraum um 179 erhöht hat, so dass am Ende ein rechnerischer Verlust von 67 bleibt, das entspricht ca. 1 Prozent der Planstellen. Diese Reduzierung wird vom Innenministerium mit dem Wegfall von Aufgaben begründet oder mit Einsparungen, wie zum Beispiel der Abschaffung der Reiterstaffel.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist und bleibt die Frage, wie viele Anwärterinnen oder Anwärter jedes Jahr neu eingestellt werden. Basis aller Einstellungsberechnungen waren als Hauptkriterium immer die in 3 Jahren zu erwartenden Pensionierungsabgänge, ergänzt durch zu berücksichtigende Zu- und Abschläge.
Aus der Antwort des Innenministeriums auf die Frage, wie sich die zukünftige Anzahl der Einstellungen entwickeln wird, ist klar erkennbar, dass sich die derzeitige Zahl von 140 bis zum Jahr 2020 kontinuierlich auf dann 350 erhöhen wird. Damit ist aus unserer Sicht ausreichend Vorsorge getroffen, um die Zahl der Polizeivollzugsbeamten in Schleswig-Holstein konstant zu halten. Dies entspricht auch der Koalitionsvereinbarung, die ausdrücklich vorsieht, dass es bei den Vollzugsstellen der Polizei zu keinen Einsparungen kommt. Das ist auch notwendig, da beim Betrachten der Altersstruktur der Täter und Tatverdächtigen festzustellen ist, dass die Gewaltbereitschaft unter Kindern und Jugendlichen erheblich zugenommen hat. Bei einfacher und schwerer Körperverletzung hat sie sich kontinuierlich erhöht. Ein signifikanter Zuwachs von über 40 % ist bei der Altersgruppe der Heranwachsenden bis 21 Jahre festzustellen. Bei den Jugendlichen bis 18 Jahre macht der Zuwachs der Körperverletzungsdelikte seit 1998 bereits 60 % aus, und selbst bei Kindern zwischen 8 und 14 Jahren liegt der Anstieg dieser Delikte bei einem Drittel.
Was den Anteil der Anwärterinnen für den Polizeivollzugsdienst betrifft, so hat sich bei den Einstellungen von 1999 mit 94 Anwärterinnen deren Zahl kontinuierlich bis auf 44 Anwärterinnen in 2007 verringert. Prozentual entspricht dies allerdings 31,9 % aller Anwärter. Die Zahl der sich im

Seite 2/3 Mutterschutz befindlichen Polizeivollzugsbeamtinnen ist von 12 in 1998 kontinuierlich auf 78 in 2005 angestiegen. In diesem Jahr befanden sich bis Juni 33 in Mutterschutz.
Festzustellen ist auch, dass jede Art von Schichtarbeit und insbesondere Nachtarbeit zu einer Zeitverschiebung der biologischen Rhythmik des Körpers führt. Vollständige körperliche Anpassung an Schicht- und Wechselschichtdienst ist so gut wie ausgeschlossen. Im Schichtdienst werden durchschnittlich 24,2 Nachtstunden, im Wechselschichtdienst 44,5 Nachtstunden geleistet. Eine Erlassregelung über Altersbegrenzungen im Schicht- oder Wechselschichtdienst gibt es bei der Landespolizei nicht. Allerdings soll im Einzelfall Polizeivollzugsbeamten ab 57 Jahren auf Antrag die generelle Befreiung vom Nachtdienst ermöglicht werden.
Alle Teileinheiten wie SEK, MEK, 1. Hundertschaft oder ZSK haben ein hohes Maß an Außendienstanteilen zu tatkritischen Zeiten zu leisten. Allerdings gilt für die Verwendung in allen diesen Teileinheiten das Prinzip der Freiwilligkeit. Für Polizeivollzugsbeamte des SEK und des MEK wird ein hohes Maß an psychischer und physischer Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Verwendungsdauer endet beim SEK mit Vollendung des 45. Lebens-jahres, beim MEK mit Vollendung des 48. und bei Beamten der Technischen Gruppe und der Führungsgruppe SEK des 50. Lebensjahres. Die demographische Entwicklung der Polizei lässt daher für die Teileinheiten SEK, MEK sowie ZSK und Einsatzhundertschaft keinen akuten Handlungsbedarf erkennen.
Im Bereich der Wasserschutzpolizei macht sich die weltweit erhebliche Nachfrage nach qualifizierten Seeleuten deutlich bemerkbar und führt zu einem signifikanten Nachwuchsmangel. Es gilt weiterhin, durch gezielte Werbung unter Hinweis auf die besonderen laufbahnrechtlichen Vergünstigungen für qualifizierte Bewerber aus der Berufsschifffahrt aufmerksam zu machen.
Abschließend bleibt festzustellen, dass sich selbstverständlich auch die schleswig-holsteinische Landespolizei den absehbaren demographischen Veränderungen in unserem Land zu stellen hat. Auf Grund der Attraktivität des Polizeiberufs und seiner sozialen Anerkennung in der Bevölkerung sollten wir auch zukünftig keine übertriebenen Befürchtungen haben, genügend Nachwuchs für die Polizei finden zu können.



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