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13.12.07
10:18 Uhr
SPD

Günter Neugebauer zu TOP 4 + 33: Derzeit gibt es keine Alternative zum staatlichen Lotteriemonopol

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 11.12.2007, Nr.: 252/2007



Günter Neugebauer:

Derzeit gibt es keine Alternative zum staatlichen Lotteriemonopol

In der Debatte über das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrag zum Glücksspielwe- sen (TOP 4) führte der SPD-Abgeordnete Günter Neugebauer u.a. aus:

76 % der Bundesbürger sind nach einer Umfrage von FORSA der Ansicht, dass Glücksspiele wie bisher in sehr beschränktem Maße zur Verfügung stehen und staat- lich kontrolliert werden sollten. Mit unserer Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag entsprechen wir diesem Bürgerwunsch. Das staatliche Monopol im Glücksspiel bleibt erhalten.

Damit werden auch die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt:

1. Der kommerzielle Missbrauch des natürlichen Spieltriebs wird im Hinblick auf die nachteiligen Folgen für die Spielsucht verhindert.

2. Der Staat wir präventiv tätig, um die individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Spielsucht zu begrenzen.

Nicht die Gewinnsucht der Anbieter von Lotterien, sondern die Vermeidung von Spiel- sucht bei Nutzern wird künftig das Lotteriegeschehen bestimmen. In der Einschätzung der hohen Gefährdungspotenziale von Lotterien für die Spielsucht sind sich alle Gut- achter einig. Deutschland darf nicht zur Spielwiese aller kommerziellen europäischen Wettanbieter werden. Jüngste Berichte über Wettmanipulationen im Fußball beweisen



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



die Aktivitäten der internationalen Wettmafia. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Nur selten hat ein Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein eine so intensive Begleitung durch Gutachter, Juristen und Lotterieanbieter erfahren und ist so lange diskutiert wor- den. Doch jetzt muss entschieden werden. Wenn wir in Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag nicht beitreten, drohen schwerwiegende Folgen wie der Ausschluss aus dem deutschen Lottoblock.

Auch wenn wir die juristischen Ratschläge sehr ernst nehmen: Nach unserer Überzeu- gung ist der Staatsvertrag sowohl europatauglich als auch verfassungskonform.

Wir erwarten unter den Rahmenbedingungen des Glücksspielstaatsvertrages mit we- niger Werbung auch zurückgehende Einnahmen. Die Alternative wäre mit der europäi- schen Liberalisierung ein noch größerer Einnahmeverlust für den Landeshaushalt, weil sich die Glückspielanbieter bereits in Steueroasen angesiedelt haben. Dabei ist uns wichtig, dass wir mit der Zustimmung zu diesem Staatsvertrag auch das verlässliche Steueraufkommen zur Förderung des Sports und des Gemeinwohls sichern.

Mit ihrer Zustimmung zum Lotteriestaatsvertrag ist die SPD in guter Gesellschaft. Auch bundesweit sind alle Staatskanzleien und Ministerpräsidenten der Ansicht, dass es nach den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts derzeit keine Alternative zum staatlichen Lotteriemonopol gibt. In einigen Bundesländern haben sogar Abgeordnete der FDP und der Grünen für diesen Staatsvertrag gestimmt. So falsch können unsere Argumente zur Übereinstimmung mit der Verfassung und dem EU-Recht also nicht sein.