Klaus-Peter Puls zu TOP 7, 29 und 35: Grundrechte in die Landesverfassung!
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 12.12.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 7, 29 und 35 Gesetz zum Landesverfassungsgericht + Änderung der Geschäftsordnung des LandtagesKlaus-Peter Puls:Grundrechte in die Landesverfassung!„Heute ist ein guter Tag für Schleswig-Holstein: Der Landtag wird die Errichtung eines Verfassungsgerichts beschließen.“ (Schleswig-Holsteinische Landeszeitung)Mit verfassungsänderndem Gesetz vom 17. Oktober 2006 haben wir beschlossen, es allen anderen Bundesländern gleichzutun und auch bei uns und für uns in Schleswig- Holstein zur Klärung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten und Meinungsverschieden- heiten ein eigenes Landesverfassungsgericht zu errichten. Bis dato war es dem Bun- desverfassungsgericht in Karlsruhe vorbehalten, schleswig-holsteinische Landesver- fassungsfragen zu klären. Künftig werden Juristinnen und Juristen aller Sparten der Rechtswissenschaft und Jurisprudenz, die im schleswig-holsteinischen Landesrecht „zu Hause“ sind, ortsnah, sachnah und – hoffentlich – zeitnah die an sie herangetra- genen Streitfälle entscheiden.Das Gesetz enthält die für jeden in der Landesverfassung festgelegten Kompetenzbe- reich erforderlichen Verfahrensregelungen sowie einen Standortvorschlag aller fünf Fraktionen des Landtages: Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht wird seinen Sitz in Schleswig haben und sich dort vornehmlich der Geschäftsstelle des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts bedienen. Weil es dort möglich ist, bereits vorhandene räumliche und personelle Gerichtsinfrastruktur optimal und kos-Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-tengünstig zu nutzen, hat Schleswig den Zuschlag erhalten. Ausschlaggebend für die Standortwahl waren nicht vorrangig Repräsentations- und Traditionsgesichtspunkte, die vielleicht z. B. für Lübeck hätten sprechen können, sondern ausschließlich sach- lich-fachliche Gründe: Wir brauchen für die Justiz keine Festsäle, sondern Funktions- räume. - Entscheiden wird das neue Gericht z.B. über die Auslegung der Landesverfas- sung, wenn es Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten von Verfassungsor- ganen wie Landtag oder Landesregierung gibt. - Entscheiden kann das neue Gericht bei Meinungsverschiedenheiten über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung auf Antrag auch kleinerer Oppositionsfraktionen. - Entschieden werden kann endlich auch hier in Schleswig-Holstein über Verfas- sungsbeschwerden von Gemeinden und Kreisen, die das in der Landesverfas- sung verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch den Landesge- setzgeber verletzt sehen.Einsweilen noch nicht entscheiden wird das neue Gericht über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit den bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechten, die im Grundge- setz des Bundes verankert sind. Rechtliche Voraussetzung dafür wäre die Veranke- rung eines eigenen Grundrechtskatalogs in der Landesverfassung oder die Übernah- me der Grundrechte des Grundgesetzes in die Landesverfassung durch ausdrückliche Bezugnahme. Für beide Alternativen wäre eine erneute Landesverfassungsänderung erforderlich. Wir werden mit den anderen Fraktionen – aus unserer Sicht wohlwollend – prüfen, ob wir auch insoweit dem Vorbild aller anderen Bundesländer (mit Ausnahme von Hamburg) folgen wollen. -3-Zunächst werden wir dafür sorgen, dass unser schleswig-holsteinisches Landesver- fassungsgericht mit den schon zugewiesenen Kompetenzen in einem zügigen parla- mentarischen Verfahren mit kompetenten verfassungsrechtlich versierten Persönlich- keiten besetzt wird und spätestens Mitte des nächsten Jahres konkret seine Arbeit aufnehmen kann.