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12.12.07
16:16 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Gesetzentwurf zerschlägt bewährte Aufgaben und Strukturen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 373/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 12. Dezember 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Landesforsten/Anstalt öffentlichen Rechts
Günther Hildebrand: Gesetzentwurf zerschlägt bewährte Aufgaben und Strukturen In seinem Redebetrag zu TOP 3 (Gesetzentwurf der Landesregierung „Anstalt Schleswig-Holsteinischen Landesforsten“) sagte der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Die FDP lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung über die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten und zur Änderung anderer Vorschriften ab – auch in der von der schwarz/roten Fraktion geänderten Fassung.
Die große Koalition mag sich zufrieden die Hände schütteln, dass es ihr jedenfalls formal so gut gelungen ist, eine Anstalt ins Leben zu rufen, gegen die auf erste Sicht noch nicht einmal jemand etwas hatte. Die anderen schlagen die Hände über dem Kopf zusammen.
Dabei waren alle ganz begeistert, als die Landesregierung – wenn auch erst auf heftigen Protest – auch aus den eigenen Fraktionsreihen – ihre ursprüngliche Absicht wieder aufgegeben hat, den gesamten Landeswald zu verkaufen.
Bis heute besteht sogar ganz überwiegend Übereinstimmung, dass auch die Landesforsten im Rahmen der Sanierung des Landeshaus- halts deutlich wirtschaftlicher arbeiten müssen, und die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts dafür eine gute Lösung sein kann. Auch wir halten das für eine sinnvolle Möglichkeit. Selbst die Notwendigkeit dafür Stellen abzubauen war und ist unbestritten.
Nur – das, was die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aus diesen Vorgaben gemacht haben, verkehrt viele gute Absichten und Ansätze ins Gegenteil: Denn der Gesetzentwurf verfolgt im wesentlichen eine vornehmlich betriebswirtschaftliche Zielsetzung bei der Bewirtschaftung des landeseigenen Waldes abstellt, reduziert die vielfältigen gemeinnützigen Aufgaben und insbesondere die
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Waldpädagogik unverhältnismäßig und zerschlägt bewährte und erforderliche Strukturen voreilig.
Als wir uns im September diesen Jahres, also vor gerade einmal drei Monaten, in erster Lesung mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt haben, war ich noch ganz optimistisch, dass wir und insbesondere die regierungstragenden Fraktionen beratungsoffen in dieses Gesetzgebungsverfahren gehen würden.
Schließlich hatte gerade erst Umwelt- und Agrarminister Christian von Boetticher seine Hochglanzbroschüre zum nachhaltigen Wirtschaften in Schleswig-Holsteins Wäldern herausgegeben mit dem sinnigen Titel „Wie man in den Wald ruft…“.
Was liegt da näher, als darauf zu warten „wie es herauschallt“? Doch leider Fehlanzeige. Dass sich die eine oder der andere angesichts des Echos die Ohren zuhält, hätte ich ja gerade noch verstehen können.
Dass aber erst gar kein Echo zugelassen wurde, halte ich für ein bedenkliches Manko dieses Gesetzgebungsverfahrens und dem Thema und der Bedeutung des Landeswaldes für keinesfalls angemessen.
Nur mit Mühe ist es überhaupt zu einem parlamentarischen Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf gekommen. Die damit in Verbindung stehenden Zielvereinbarungen wurden erst so spät vorgelegt, dass schon deshalb eine intensive fachliche Auseinandersetzung nicht möglich war. Alle Anzuhörenden haben das ausdrücklich bedauert.
Warum also diese Hektik? Angesichts der grundsätzlichen Umorganisation der organisatorischen Strukturen wäre eine gründliche Beratung doch allemal gerechtfertigt gewesen. Zumal das forstbetriebliche Bewirtschaftungsjahr bekanntermaßen regelmäßig erst am 1. Oktober beginnt.
War ein Echo vielleicht gar nicht erwünscht? Jedenfalls kein so lautes und kein so kritisches?
Ersteres jedenfalls ist gelungen: „Laut“ ist es um die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten in den letzten Wochen kaum noch geworden. Geblieben ist aber die Kritik:
Und die fängt bereits bei § 1 des Gesetzentwurfs - auch noch in der Fassung der Beschlussempfehlung – an.
Als Gesetzeszweck wird nunmehr zwar ausdrücklich benannt, dass der Staats- und Körperschaftswald dem Allgemeinwohl in besonderem Maße dient. Das ist gut so und findet auch meine ausdrückliche Anerkennung.
Gleichwohl bleibt es aber gemäß Artikel 2 bei den Änderungen im Waldgesetz, was eine Verkürzung der ursprünglichen Zielsetzungen zur Folge hat, zumindest in der Wahrnehmung. Und es bleibt bei den ursprünglichen personalstrukturellen Änderungen. Und nach wir vor ist auch nicht vorgesehen, dass ein Vertreter natur- und umweltpolitischer Belange, sprich ein Vertreter des Landesnaturschutzverbandes, mit im Verwaltungsrat sitzt.
Die Befürchtung, dass die vielfältigen gemeinnützigen Aufgaben, die dem öffentlichen Wald zu kommen, daher nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden, bleibt deshalb bestehen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Denn gerade die konkreten Hinweise werden ja gestrichen, dass im Landeswald neben der nachhaltigen Bewirtschaftung beispielsweise die Aufgaben des Naturschutzes gleichberechtigt stehen, oder der Erhalt der Artenvielfalt, der Biotopschutz und so weiter.
Der Gesichtspunkt der Waldpädagogik taucht auch nicht mehr auf, obwohl er als Teil der Umweltbildung zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Und selbst wenn diese Aufgaben alle vermeintlich in die neue Formulierung einbezogen wären: Wer sollte alle diese Aufgaben wahrnehmen, angesichts der stark strukturell veränderten und personell geschwächten Forstverwaltung, die der Gesetzentwurf - insbesondere in Verbindung mit den Zielvereinbarungen - nach wie vor vorsieht?
Bis heute hat die Landesforstverwaltung bereits deutliche Personaleinsparungen hinnehmen müssen. Das ist in Ordnung, soweit es sich dabei um den auch in anderen öffentlichen Verwaltungen üblichen Stellenabbau handelt.
Nunmehr ist aber eine Stellenminderung abzusehen, die deutlich über die übliche Größenordnung von 1,5 % pro Jahr hinausgeht und damit die bestehenden Strukturen zerschlägt.
Und – was fast noch schlimmer wiegt – die Stellenreduzierungen sollen vorgenommen werden, ohne dass es vorher eine Aufgabenkritik gegeben hätte, welche Waldbauziele denn künftig überhaupt verfolgt werden sollen.
Genau das wäre aber nötig gewesen, bevor sinnvoll ein neues Konstrukt hätte aufgebaut werden können.
Bislang haben die Förster und Waldarbeiter mit ihrer Kompetenz, ihrem hohen Engagement und der Präsenz vor Ort über ihre forstwirtschaftliche Arbeit hinaus wesentlich zur Erfüllung der Gemeinwohlaufgaben beigetragen. Sie waren Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen der Waldnutzung und des Walderlebens, für Schulklassen, Kita-Gruppen etc..
Es ist kaum anzunehmen, dass den verbleibenden 130 bis 150 Mitarbeitern Zeit bleiben wird, diese Gemeinwohlleistungen ungeschmälert im bisherigen Umfang zu erbringen. Insbesondere wenn sie künftig so intensiv mit der eigentlichen „Bewirtschaftung“ beschäftigt sein müssen.
In der Anhörung ist das sehr deutlich geworden: die Aufgaben nach der Zielvereinbarung werden mit dem zugrunde gelegten Personal nicht vollständig zu leisten sein. Auf den neu geschaffenen Flächengrößen wird ein hochwertiger Dauerwald ökonomisch und ökologisch nicht erhalten werden können . Das sind nur zwei Stellungnahmen, u.a. von Herrn Mylius, CDU- Umweltausschussvorsitzender im Kreis Ostholstein, nachzulesen im Ausschussprotokoll vom 7. November 2007 S. 7 und 6.
Da mag es formal trösten, dass mit der Gründung der Anstalt Schleswig- Holsteinische Landesforsten auch der ErlebnisWaldes Trappenkamp mit überführt wird. Aufwiegen kann das indessen die waldpädagogische Arbeit der verschiedenen Förster vor Ort nicht annähernd.
Die FDP-Fraktion hält deshalb an ihrem Änderungsantrag in diesen Punkten fest.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Das vorgesehene Streichen der Forstamtsebene bedeutet eine Zentralisierung, die der zersplitterten Waldstruktur in Schleswig-Holstein nicht gerecht wird. Statt ortsnah und praxisgerecht im Wald ihre Aufgaben zu erfüllen, werden die Forstleute viel Zeit damit verbringen müssen, im Auto herumzufahren.
Warum, so frage ich mich, muss überhaupt im Gesetz geregelt sein wie viele Forstämter es geben muss? Zweckmäßiger wäre es meines Erachtens hier der Anstalt mehr Entscheidungsfreiraum zu lassen.
Nicht akzeptabel ist für die FDP auch nach wie vor die Angabe des Stammkapitals mit 100 Mio. Euro als Wert des übertragenen Vermögens. Noch im Herbst 2006 hatte die Landesregierung angesichts des geplanten Verkaufs des Landeswaldes Einnahmen von 300-500 Mio. Euro erwartet. In der zu fertigenden Eröffnungsbilanz müssen sich Aktiva und Passiva die Waage halten. Eine plausible Erklärung, wie die Differenz ausgeglichen werden soll, ist die Landesregierung bis heute schuldig geblieben.
Dem gegenüber erachten wir das jährliche Haftungsrisiko gemäß § 13 von bis zu 100.000 Euro für die Anstalt als zu hoch. Wenn man überlegt, dass die Niedersächsischen Landesforsten eine siebenmal so große Anstalt darstellen und diese ein gleich großes jährliches Risiko von 100.000 Euro trägt, liegt auf der Hand, dass das Risiko der Schleswig-Holsteinischen Anstalt deutlich geringer ausfallen muss.
Dass der modifizierte Gesetzentwurf darüber hinaus sowohl Rückkehrrechte für die Beamten und Arbeitnehmer vorsieht als auch eine stärkere Einbindung des Parlaments über den Verwaltungsrat sowie bei Vermögensübertragungen und im Rechnungswesen habe ich mit Blick auf unseren ersten Änderungsantrag (Umdruck 16/ 2635) erfreut zur Kenntnis genommen. In diesem Sinne darf ich Sie auch sehr herzlich um Zustimmung zu unserem weitergehenden Änderungsantrag bitten.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 4 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/