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12.12.07
16:03 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 3: Der Landeswald gehört zur Daseinsvorsorge für alle Menschen

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 12.12.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 3: Gesetz über die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten (Drucksachen 16/1739 und 16/1772)

Sandra Redmann:

Der Landeswald gehört zur Daseinsvorsorge für alle Menschen

Die Entscheidung für eine Anstalt des öffentlichen Rechts als Wirtschaftsbetrieb und als Erbringer von Gemeinwohlleistungen über Zielvereinbarungen beinhaltet, dass auch weiterhin Waldpädagogik, Waldkindergärten und andere Formen der Bildung für nachhaltige Entwicklung stattfinden, führt die forstpolitische Sprecherin der SPD- Landtagsfraktion, Sandra Redmann, aus. Der Erlebniswald Trappenkamp und die Ju- gendwaldheime bleiben vollständig erhalten und werden weiter finanziert. Der Wald bleibt Erholungs- und Erlebnisort für Menschen jeden Alters, praktizierter Umwelt-, Na- tur- und Klimaschutz und über seine Funktion für den Tourismus auch Grundstein für wirtschaftlichen Erfolg.



Die Rede im Wortlaut: Mit der 2. Lesung zum Gesetzentwurf über die Anstalt Schleswig-Holsteinische Lan- desforsten setzen wir heute einen Schlusspunkt unter eine – weitere - zwei Jahre an- dauernde und teilweise irritierende und die Menschen im Lande verunsichernde Dis- kussion über die Zukunft des Landeswaldes und der dort Beschäftigten. Ich hoffe sehr, dass damit „über allen Wipfeln Ruhe“ einkehrt, denn seit mehr als 10 Jahren haben wir die Beschäftigten im Landeswald mit immer neuen Strukturdiskussionen verunsi- chert.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Ein entscheidender Grund dafür war wohl die unklare Finanzierungsgrundlage für den Landeswald – in seinem Wirtschaftsbetrieb und in seinen Gemeinwohlleistungen. Hier geisterte immer wieder als Totschlagargument die Zahl von 10 Millionen Zuschuss nur für den Wirtschaftsbetrieb. Mit der Entscheidung für die Anstalt des öffentlichen Rechts als Wirtschaftsbetrieb und als „Auftragnehmer“ für die Erbringung von Ge- meinwohlleistungen über Zielvereinbarungen haben wir erstmals klare Grundlagen geschaffen und einen klaren Kurs eingeschlagen, den wir lange Zeit halten werden!

Als Anfang des Jahres 2006 die Diskussion um die so genannten Schlie-Vorschläge auch zur Privatisierung öffentlicher Wälder begann, haben wir als SPD sofort die Grenzen des gemeinsamen Handelns in der Großen Koalition aufgezeigt und uns stets daran gehalten: „Wir als SPD-Fraktion halten an der Gleichrangigkeit der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes fest. Wer den Wald in seiner Bedeutung ausschließlich in abzuholzenden Kubikmetern misst, hat den Begriff der Nachhaltigkeit mit seiner ökologischen und sozialen Bedeutung gründlich missverstanden. Der Lan- deswald hat eine wichtige Vorbildfunktion für den Kommunal- und Privatwald. Wir ha- ben in den letzten Jahren gemeinsam mit den Landesförstern viel erreicht und werden dafür sorgen, dass auch weiterhin Waldpädagogik, Waldkindergärten und andere Formen der Bildung für nachhaltige Entwicklung stattfinden. Es kann nicht unser Ziel sein, im Landeswald eine betriebswirtschaftliche „schwarze Null“ zu erreichen und dabei die Allgemeinwohlfunktion über Bord zu werfen. Ein massiver Verkauf von Flä- chen des Landeswaldes ist mit uns nicht zu machen.“ Das galt vor zwei Jahren und gilt für uns weiter als Handlungsmaxime.

Im Herbst 2006 haben wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und für die Zukunft des Landeswaldes erreicht: Der Totalverkauf des Landeswaldes über ein vor- laufendes, bundesweit schlagzeilenträchtiges Interessenbekundungsverfahren wurde gestoppt. Wichtig war nun, wie wir eine betriebswirtschaftlich tragfähige Form für -3-



die Landesforsten insgesamt finden können. Dies konnte und kann aus unserer Sicht am besten über die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem op- timierten Landesbetrieb erreicht werden. Mit vielen Partnern in den Verbänden, Ge- werkschaften, aber auch bei den Menschen vor Ort und engagierten Betrieben - wie der Firma Gollnest & Kiesel KG in Güster - haben wir uns ständig ausgetauscht und einen klaren Kurs gehalten und gegenüber allen Anfeindungen vertreten.

Im Frühjahr 2007 hat das Kabinett endgültig die aus unserer Sicht untragbaren Pläne u.a. zur Übernahme durch die Niedersächsische Forstverwaltung zu den Akten gelegt. Der ErlebnisWald Trappenkamp und die Jugendwaldheime blieben vollständig erhalten und werden weiter finanziert. Auch künftig können die Landesförster die waldpädagogischen Leistungen vor Ort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erbringen. Auf Naturwälder wurde nicht generell verzichtet, die bestehende Zertifizie- rung des Landeswaldes bleibt erhalten.
Im Herbst dieses Jahres legte nun die Landesregierung einen Gesetzesentwurf für ei- ne Anstalt des öffentlichen Rechts Landesforst vor. Auch hier mussten wir bestehen- den Befürchtungen scharf entgegen treten und klar sagen: Ein absichtliches wirtschaft- liches „gegen die Wand fahren lassen“ der Anstalt und dann in der Folge doch ein Verkauf oder ein Angliedern an Niedersachsen werden wir nicht zulassen.
Nun liegt uns nach vielen Turbulenzen mit Schlagzeilen, wie „Ausverkauf im Wald“ oder „Landeswald an Heuschrecken“ der Gesetzesentwurf in 2. Lesung vor. In der par- lamentarischen Beratung im Umweltausschuss haben wir viel erreicht:

o In einem neuen § 1 wird die Bedeutung des Allgemeinwohles im Landeswald als Gesetzeszweck festgeschrieben. Daran muss sich auch die wirtschaftliche Betätigung der Anstalt orientieren. -4-



o Der Finanzausschuss wird schon ab einem Wert von 500.000 € bei Grund- stücksgeschäften beteiligt. Das schafft mehr Transparenz und Vertrauen.

o Rückkehrrechte für alle Beschäftigten zum Land Schleswig-Holstein sind im Fall einer Mehrheitsbeteiligung von Privaten bis Ende 2012 gesichert, be- triebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit dem Übergang in den Dienst der Anstalt sind ausgeschlossen. Die Vereinbarungen nach § 59 des Mitbestimmungsgesetzes bestehen zeitlich unbefristet fort. Damit sind hoffent- lich wohl endgültig die Vorstellungen eines virtuellen Stellenpools mit Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern des Landeswaldes aus allen Köpfen vertrieben. Wir hal- ten es mit unserem sozialdemokratischen Verständnis für nicht verantwortbar, Menschen mit dem Stempel „künftig nicht mehr zu brauchen“ zwar weiter zu bezahlen, aber sie nicht mehr dort einzusetzen, wo sie gebraucht werden und wofür sie ausgebildet sind.

o In der Zielvereinbarung stehen ausreichend Haushaltsmittel und Personal für die Gemeinwohlleistungen in den nächsten drei Jahren zur Verfügung. Die Mit- tel für die Ausbildung werden nur leicht gesenkt, der Ausbildungsstandort Schleswig-Holstein ist gesichert.

Noch ein Wort zur Kritik der Opposition an der angeblichen „Nichtbeteiligung“ bei den Gesetzesänderungsanträgen aus dem Parlament: Alle diese vorstehenden Änderun- gen sind nicht neu, sie wurden von uns ständig in allen Diskussionen vertreten. Leider habe ich sehr selten erlebt, dass uns die engagierten Kolleginnen und Kollegen der Opposition hierbei öffentlich unterstützt haben.

Aus diesem langen und letzten Endes aus meiner Sicht erfolgreichen Diskussionspro- zess habe ich – und ich hoffe nicht nur ich – viel gelernt: Der Landeswald hat für Men- schen in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert, er eignet sich nicht als Schlacht- -5-



Sparschwein zur Haushaltssanierung. Bei diesem Thema stellt sich schon die Frage, was ein Staat als Daseinsvorsorge für alle Menschen im Land aufrecht zu erhalten hat und wofür die Bürgerinnen und Bürger des Landes bereit sind, Steuern zu zahlen. Der Landeswald gehört für uns in diesem Zusammenhang unzweifelhaft zur Daseins- vorsorge: Als Erholungs- und Erlebnisort für Menschen jeden Alters, als praktizierter Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und über seine Funktion für den Tourismus im Lande auch als Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes.

Was wir nun in allererster Linie brauchen, ist Zeit und das Vertrauen in die engagierte Arbeit aller Beschäftigten im Landeswald. Sie haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sowohl den Landeswald bewirtschaften, als auch seine Gemeinwohlfunktio- nen erhalten können. Zu diesem Zweck haben wir auch den Entwurf einer Zielverein- barung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Anstalt des öffentlichen Rechts begrüßt. Sie sichert zunächst für 3 Jahre die Finanzierung der Gemeinwohl- funktionen und damit auch die Arbeit der in diesem Bereich Beschäftigten.

Wir danken dem Bündnis Wald und allen Engagierten für ihren tatkräftigen Einsatz. Mein ganz persönlicher Dank geht an die IG Bau und den Bund Deutscher Forstleute für die gute Information und ständige Gesprächsbereitschaft.