Wolfgang Kubicki: "Die Grünen fürchten den politischen Wettbewerb!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 344/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 22. November 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Politische Kultur/Mandate/MinisterversorgungWolfgang Kubicki: „Die Grünen fürchten den politischen Wettbewerb!“ In seinem Beitrag zu TOP 10 – 14, 22, 23 (Mandate, Ämter & Entschädigungen) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Wir schreiben das Jahr 2007; das Jahr, in dem der Friedensnobelpreis für eine Kampagne vergeben wird, mit der das öffentliche Bewusstsein wegen der zu erwartenden Folgen des von Menschen verursachten Treibhauseffektes wachgerüttelt werden soll. Und die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen legt uns ein Sammelsurium von sieben Gesetzentwürfen und Anträgen zur Vergütung von politischen Ämtern und zur Gängelung politischer Amtsträger vor, die problemlos in einem Artikelgesetz und einem Antrag hätten zusammengefasst werden können.Das hätte mehr als die Verschwendung des einen oder anderen Blattes Papier wirkungsvoll vermieden—und hätte deshalb den selbsternannten Vorreitern der Umweltpolitik gut zu Gesicht gestanden.Zunächst zur Verrechnung des Übergangsgeldes—zur Lex Stegner. Während ihrer Amtszeit müssen Ministerinnen und Minister ihre vorher ausgeübten Berufe aufgeben oder ruhen lassen. Um ausgeschiedenen Ministerinnen und Ministern den Wiedereinstieg ins ‚normale’ Berufsleben zu erleichtern, wird ihnen für begrenzte Zeit ein Übergangsgeld gewährt. Es wird bis jetzt nicht mit der Entschädigung der Abgeordneten verrechnet. Die Grünen möchten dies jetzt ändern; zukünftig soll das Übergangsgeld bei Landtagsabgeordneten entsprechend gekürzt werden. Herr Dr. Stegner hat schriftlich darum gebeten, dass dies ab Anfang 2008 in Kraft gesetzt werden möge; sonst würde er einen entsprechenden Geldbetrag für wohltätige Zwecke spenden.Hierzu dreierlei: Erstens fällt den Grünen das alles sehr spät ein: Zunächst haben die Apostel der gesetzlich vorgeschriebenen Folgenabschätzung die Folgen ihres eigenen Gesetzes 2000 nicht überblickt—obwohl sie jetzt behaupten, dass sie die Verrechnung schon damals erreichen wollten.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wenn das wirklich so war, dann zeigt es erneut, wie stümperhaft auch die damalige Regierungskoalition gearbeitet hat. Und es hat schon ein kleines Geschmäckle, dass die Grünen sieben Jahre mit dieser Absicht schwanger gingen und sie gerade jetzt zum Gesetz erheben wollen— nachdem die Übergangsgelder an die ehemalige grüne Justizministerin Anne Lütkes und an den ehemaligen grünen Umweltminister Klaus Müller in voller Höhe ausgezahlt wurden.Das kann ja nur bedeuten, dass die Grünen nach dem Auszug ihrer beiden politischen Schwergewichte aus Ämtern und Land nicht mehr damit rechnen, in Schleswig-Holstein je wieder Regierungsverantwortung zu erlangen.Zweite Bemerkung zur Verrechnung des Übergangsgeldes: Herr Dr. Stegner hat angekündigt, einen entsprechenden Geldbetrag für Wohltätiges zu spenden, wenn ihm sein Übergangsgeld als Minister nach dem 15. Januar 2008 nicht gekürzt würde. Das ehrt ihn.Möglicherweise könnte er diese Spende steuerlich geltend machen. Täte er dies, würde der Landeshaushalt zweimal belastet. Das sollten wir vermeiden: Wir sollten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht dazu zwingen, die ehrenhafte und großzügige—aber private—Spendenneigung eines Ministers zu finanzieren, der wegen der katastrophalen Haushaltslage den Beamtinnen und Beamten das Weihnachts- und Urlaubsgeld gekürzt bzw. gestrichen hat.Deshalb werden wir der Verrechnung des Übergangsgeldes mit der Abgeordnetenentschädigung zustimmen. In den Ausschussberatungen sollten wir auch die Vorschläge des Landesrechnungshofes berücksichtigen.Dritte Bemerkung: Die Kieler Nachrichten berichteten gestern, der Ministerpräsident wünsche sich, dass bei der Finanzierung der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2008/2009 wieder die alte Rechtslage hergestellt werden möge—die Rechtslage, die die CDU-Fraktion noch im September in namentlicher Abstimmung abgelehnt hatte. Bereits vorgestern kündigte die CDU-Fraktion an, sie werde von der SPD-Fraktion Vorschläge einfordern, wie den Kreisen die Einnahmenausfälle ersetzt werden sollen.In diesem Zusammenhang möchte ich auf Folgendes hinweisen: Wir meinen nicht, dass die Einsparungen des Landes aus der Verrechnung der Übergangsgelder des Ex-Innenministers-in-spe rechnerisch für die Kompensation der Kreise ausreichte.Neben der Verrechnung ministerieller Übergangsgelder möchten die Grünen auch die Altersversorgung für Ministerinnen und Minister neu ordnen—und zwar analog zu den Regeln für die Altersversorgung für Landtagsabgeordnete.Zu Recht werden Ministerinnen und Minister höher bezahlt als ihre Untergebenen, zum Beispiel Staatssekretäre. Sie sollten deshalb bei vergleichbarer Dienstzeit auch eine höhere Altersversorgung als Staatssekretäre erlangen können. Ich frage mich, ob den Grünen bewusst ist, wie hoch die monatliche Entschädigung zur Finanzierung der Altersvorsorge sein müsste, damit Ministerinnen und Minister dies unter ‚normalen’ aktuarischen und finanzmathematischen Annahmen erreichen können? Wahrscheinlich nicht.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Ministerinnen und Minister werden in ein Amtsverhältnis berufen, das weniger dem Mandat gewählter Volksvertreter ähnelt, sondern mehr dem Dienstverhältnis politischer Beamtinnen und Beamten. Deshalb plädieren wir dafür, die Altersversorgung für Ministerinnen und Minister weiterhin an den Regeln der Alterversorgung für politische Beamtinnen und Beamte auszurichten.Unabhängig von diesen sachlichen Erwägungen finde ich es ausgesprochen peinlich, dass die Grünen mit dem Entwurf des Gesetzes die Landesregierung beauftragen wollen, weil sie sich offensichtlich außerstande sehen, ihre Pläne widerspruchs- und rechtsfehlerfrei in einen Gesetzentwurf zu gießen.Mit dem letzten Teil ihres Drucksachenkonglomerats möchten die Grünen die Abgeordneten zwingen, ihre Einkommen detailliert offenzulegen—und unterschwellig verbinden sie damit die Aufforderung, dass, wer ihre Neigung zum monetären Zwangsexhibitionismus nicht teilt, sich nicht um ein Abgeordnetenmandat bewerben möge.Um dies zu erreichen, wollen die Grünen die Regeln des Bundestages übernehmen—und zwar so überhastet, dass sie in ihrem Entwurf sogar vergaßen, den Ausdruck ‚Mitglied des Bundestages’ durch ‚Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages’ zu ersetzen.Dabei unterstellen die Grünen, dass das Bundesverfassungsgericht über die Regeln des Bundestages entschieden und sie für verfassungsmäßig erklärt hätte. Weit gefehlt. Im zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichtes gab es bei der Entscheidung über die Klage gegen diese neuen Regeln ein Patt. Die Verfahrensordnung sieht in solchen Fällen vor, dass das Gericht die entsprechende Klage nicht annimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat also in der Sache nicht entschieden.Wir lehnen die Veröffentlichung der Einkommen der Abgeordneten ab. Denn dadurch können verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnisse beeinträchtigt werden. Aber diese Vertrauensverhältnisse sind aus gutem Grund geschützt—und wir meinen, das soll so bleiben.Denn das Abgeordnetenmandat ist kein normaler Beruf—es ist ein vom Volk auf Zeit verliehenes Amt, dessen Übernahme die Abgeordneten weder offen noch verdeckt dazu zwingen soll, ihren Beruf aufzugeben. Im Gegenteil—der im Volk verteilte Sachverstand soll nicht von den Parlamenten ferngehalten werden.Würde der Schutz der Vertrauensverhältnisse bei Abgeordneten von Gesetzes wegen eingeschränkt, würde die Neigung zum Beispiel vieler Ärzte, Seelsorger, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Journalisten, Geistlicher oder anderweitig Selbstständiger sowie von Unternehmern, Landwirten, Handwerkern oder Leitenden Angestellten geschwächt, sich um ein Abgeordnetenmandat zu bewerben. Dadurch würde ein wichtiger Teil der Gesellschaft tendenziell vom Parlament ferngehalten.Ich sagte es bereits, wir halten dies für falsch und lehnen es ab. Deshalb lehnen wir auch Gesetze ab, die den Abgeordneten vorschreiben sollen, womit sie oder er sich hauptsächlich zu beschäftigen habe, um sein Mandat wahrzunehmen. Denn anders als die Grünen brauchen wir Liberale kein Abgeordnetengesetz, um unsere Mandate gegenüber der politischenChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Konkurrenz zu schützen. Die Grünen fürchten offenbar den politischen Wettbewerb—wir nicht.Das wesentliche Element der repräsentativen Demokratie ist, dass die Wählerinnen und Wähler entscheiden, wer sie vertreten soll. Und wir trauen den Wählerinnen und Wähler das zu—eher als den Grünen, deren volkserzieherischer Habitus mir langsam mächtig auf den Geist geht.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/