Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
22.11.07
11:19 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu Nebentätigkeiten und Ministerversorgung

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 10,11,12,13, 14, 22, 23 – Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Nebentätigkeiten und Ministerversorgung Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 477.07 / 22.11.2007

Nebentätigkeiten transparent machen - Altersversorgung umstellen
Meine Fraktion hat sieben Anträge vorgelegt, die sich mit drei Themenkomplexen be- schäftigen. Mit der Veröffentlichung von Nebentätigkeiten, mit der Beendigung bestehen- der Doppelversorgung und mit einer Umstellung der Altersversorgung für Ministerinnen und Minister.
Zuerst möchte ich unsere Anträge zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten begründen. Der Bundestag hat es vorgemacht: Seit 2005 müssen alle Abgeordneten ihre Nebentä- tigkeiten anzeigen, sie werden veröffentlicht - auch im Internet – und sind für die Allge- meinheit nachzulesen. Damit wird für die Bevölkerung erkennbar, ob es mögliche Inte- ressenkonflikte gibt.
Auch die Höhe der Einkünfte aus Nebentätigkeiten muss - in drei Stufen - angezeigt wer- den. Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet. Das Bun- desverfassungsgericht hat im Juli 2007 diese Handhabung als rechtskonform und zuläs- sig gebilligt.
Die Grüne Fraktion bringt heute einen Gesetzentwurf ein, damit diese Regelung zukünf- tig auch für den Schleswig-Holsteinischen Landtag gilt. Wir haben uns entschieden, das Berliner Modell eins zu eins zu übernehmen, um von Anfang an eine rechtlich geprüfte Lösung auf dem Tisch zu haben. Wir hoffen auf eine breite Zustimmung, denn ich sehe keinen ernsthaften Grund dafür, warum eine Lösung in Berlin richtig und in Schleswig- Holstein falsch sein soll.
Zusätzlich zur Transparenz der Abgeordneteneinkünfte fordern wir, dass auch die Ne- bentätigkeiten der Minister und Staatsekretäre zukünftig im Internet für alle Bürgerinnen und Bürger nachlesbar veröffentlicht werden sollen. Bislang muss dazu eine Kleine An- frage von einem Mitglied des Landtages gestellt werden. Zukünftig ein überflüssiger Verwaltungsvorgang, wenn alles im Netz steht.
1/3 Transparenz dient dazu, Vertrauen in PolitikerInnen und Politik zu stärken. Transparenz dient auch dazu, mögliche Interessenkonflikte zwischen Politik, Verbänden und einzelnen Unternehmen aufzuzeigen. Ich bin der Auffassung, dass es ein Recht der Bürgerinnen und Bürger gibt, zu erfahren, welche Einkünfte aus anderen Tätigkeiten Abgeordnete ne- ben ihrem Mandat noch haben.
Nun zum zweiten Themenkomplex unserer Anträge, der Beendigung von Doppelversor- gung ausgeschiedener Landesministerinnen und Landesminister: Das Ministergesetz war über die Jahre immer wieder Gegenstand von Veränderungen und Reformen. Die letzte weiter gehende Reform der Versorgung von Regierungsmitgliedern fand im Jahr 2000 statt. Es war die so genannte „Lex Müller“, denn mit Klaus Müller stellte die Grüne Partei den jüngsten Minister in Deutschland. Nach der damals gültigen Rechtslage hätte Klaus Müller nach fünfjähriger Ministerzeit bereits mit 34 Jahren einen Anspruch auf le- benslange Altersversorgung gehabt.
Es bestand über die Parteigrenzen hinweg Einigkeit, dass das Ministergesetz geändert werden musste – auch und gerade weil an einem Einzelfall deutlich wurde, dass die Rechtslage so nicht hinnehmbar war. Bei der damaligen Änderung des Ministergesetzes war es erklärte Absicht des Parlamentes, zukünftig eine Altersgrenze für den Versor- gungsanspruch festzuschreiben und Über- und Doppelversorgung abzuschaffen.
Dieses sollte sich insbesondere auch auf das Zusammentreffen von Bezügen und Über- gangsgeldern aus der Abgeordnetentätigkeit in Verbindung mit der Ministertätigkeit be- ziehen. Ich möchte in soweit aus der Drucksache 15/117 aus dem Jahr 2000 zitieren: Dort heißt es in der Begründung des von der Landesregierung ausgearbeiteten Minister- gesetzes in Paragraf 14: „Absatz 2 regelt das Zusammentreffen von Erwerbseinkommen mit Übergangsgeld. Dabei findet eine Vollverrechnung statt. Erwerbseinkommen im Sin- ne des Gesetzes ist auch eine Entschädigung aus der Mitgliedschaft in einer gesetzge- benden Körperschaft.“
Dass damals bei der Ausformulierung des Gesetzes ein Fehler unterlaufen ist, der dazu führt, dass genau dieses Ziel - ein Ende der Doppelversorgung - nicht erreicht wurde, ist mir erst durch die Presseberichterstattung im September dieses Jahres klar geworden.
Meine Damen und Herren, ich gebe zu, dass ich dieses nicht gewusst habe, gerne aber schon vor zwei Jahren gewusst hätte - um schon damals, als Grüne von dieser Regelung profitiert haben, einen Vorschlag zur Änderung des Ministergesetzes einzubringen.
Es ist immer einfacher, eine Änderung eines Versorgungsgesetzes vorzuschlagen, wenn auch eigene Parteimitglieder davon betroffen sind - so, wie wir es im Jahr 2000 mit der „Lex Müller“ gemacht haben.
Das kann aber im Umkehrschluss nicht heißen, dass wir als Opposition keine Vorschläge machen dürfen, weil wir keine Ministerin oder Minister stellen.
Ich begrüße es, dass CDU und SPD inzwischen Zustimmung und eine zügige Beratung signalisiert haben. Im Detail schlagen wir vor, im Sinne einer konsequenten Gegenrech- nung die Paragrafen 14 und 15 des Ministergesetzes neu zu fassen und dort die Bezug- nahme auf das Abgeordnetengesetz zu streichen. Im Gegenzug muss im Abgeordne- tengesetz klar gestellt werden, dass trotz Übergangsgeld die volle Diät erhalten bleibt. Meine Fraktion ist für andere Vorschläge offen und bedankt sich beim Landesrech- nungshof, dass er dem Parlament bereits ergänzende Vorschläge gemacht hat. Ziel muss sein, dass zukünftig alle Einkünfte, auch die aus der Abgeordnetentätigkeit, auf die Übergangsgelder der Ministerinnen und Minister angerechnet werden. Denn Ü- bergangsgelder, so sagt es schon der Name, sollen den Übergang aus der Ministertätig- keit in eine andere berufliche Tätigkeit finanziell absichern, sie sind nicht als zusätzliche Versorgung zu Einnahmen aus einer anderen Tätigkeit gedacht.
Nach der heutigen Rechtslage werden alle Einkünfte auf das Übergangsgeld von Minis- terInnen angerechnet, die einzige Ausnahme bilden Abgeordnetenbezüge, wenn im Ab- geordnetengesetz selbst schon eine Anrechnung vorgesehen ist. Dieses ist im Schles- wig-Holsteinischen Abgeordnetengesetz der Fall, allerdings gibt es nur eine geringe Kür- zung: Die Grunddiät wird nur um 30 Prozent gekürzt, die Funktionszulagen bleiben in vol- ler Höhe erhalten. Dadurch erhält das ausgeschiedene Regierungsmitglied die gesamten Übergangsgelder sowie 70 Prozent der Grunddiät und 100 Prozent der Funktionszulage. Da das Übergangsgeld während der ersten drei Monate 100 Prozent und danach für längstens 21 Monate zirka 50 Prozent des Amtsgehalts beträgt, kann es über Monate hinweg zu Doppelbezügen kommen. Diese Rechtslage entsprach damals und entspricht heute nicht unserer Absicht.
Der dritte Punkt unseres Antragspaketes betrifft die grundsätzliche Umstellung der Al- tersversorgung für Ministerinnen und Minister: Nachdem der Landtag 2006 die eigenver- antwortliche Altersvorsorge für Abgeordnete beschlossen hat, schlagen wir vor, diese Regelung auch im Ministergesetz zu verankern. Mit dem Abgeordnetengesetz haben wir eine gute und praktikable Lösung für die eigenständige Altersversorgung von Politikerin- nen und Politikern gefunden und es wäre nur konsequent, dieses Modell auf die Minister zu übertragen.
Damit wären auch die Minister hinsichtlich ihrer Versorgung vom überkommenen Dienst- recht für Beamte abgekoppelt, der Wechsel aus der Wirtschaft in die Politik und anders- herum würde erleichtert, wenn die Versorgungssysteme kompatibel wären. Dieses Sys- tem dient auch der Haushaltswahrheit und –klarheit: Wie bei den Abgeordneten fallen dann zukünftig die Kosten für die Altersversorgung in den aktuellen Haushalten an und werden nicht der zukünftigen Generation aufgebürdet.
Meine Fraktion hofft auch bei diesem Vorschlag auf eine konstruktive Beratung im Aus- schuss.
***